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Bei neuer Beziehung entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Oldenburg - Wer in einer neuen, dauerhaften Beziehung lebt, verwirkt den Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner. Üblicherweise wird davon ab zwei Jahren Beziehung ausgegangen.

Der Anspruch kann jedoch unter Umständen früher entfallen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az.: 4 UF 78/16), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt. In dem verhandelten Fall erhielt die Frau Trennungsunterhalt von ihrem Mann. Sie zog in den Haushalt ihres neuen Partners ein, mit dem sie bereits seit einem Jahr liiert war. Beide traten auch nach außen als Paar auf. Daher beantragte der Noch-Ehemann, keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen zu müssen. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht entschied. Grundsätzlich stehe einem bedürftigen Ehepartner nach der Trennung Trennungsunterhalt zu.

Einzug beim Partner verfestigt die Beziehung juristisch

Dies könne sich aber ändern, wenn der Betroffene einen neuen Partner findet. Die Rechtsprechung gehe meist davon aus, dass eine neue Lebensgemeinschaft nicht vor Ablauf von zwei Jahren als "verfestigt" gilt. Dann jedoch entfalle der Unterhaltsanspruch. Dies könne allerdings auch schon - wie hier - früher der Fall sein. Die Frau habe sich durch den Einzug beim neuen Partner endgültig aus der ehelichen Solidarität gelöst. Die Pflicht zur Unterhaltszahlung sei dem Ehemann also nicht mehr zumutbar.