Behörden streiten offenbar um Risiken von Schiefergas-Ausbeutung
Stand: 03.01.2013
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Düsseldorf - In der Diskussion um Risiken bei der Ausbeutung von Schiefergasvorkommen in Deutschland ist offenbar ein Streit zwischen zuständigen Bundesbehörden entbrannt. Bei der Bewertung der Risiken komme die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) "an entscheidenden Stellen zu einer anderen Einschätzung" als das Umweltbundesamt (UBA), zitierte das "Handelsblatt" vom Donnerstag aus einer Stellungnahme der BGR zu einem UBA-Gutachten. Ein "grundsätzlich umweltverträglicher Einsatz" der Technologie zur Gasförderung aus unkonventionellen Vorkommen sei möglich.
Die Ausbeutung von Schiefergasvorkommen unter der Erdoberfläche Deutschlands ist für die Bundesregierung schon länger ein Konfliktthema. Diese sogenannten unkonventionellen Erdgasvorkommen befinden sich über das Land verteilt in verschiedenen Regionen, unter anderem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Als "unkonventionell" werden diese deswegen bezeichnet, weil das Gas nicht auf einfachem Wege gefördert werden kann, wie etwa durch das vertikale Anbohren von Gasansammlungen von der Oberfläche aus.
Stattdessen müssen mit einer Spezialtechnologie - dem sogenannten Fracking - unterirdische Gesteinsschichten gelockert werden, aus denen das Gas entweichen kann. Dazu werden mit Chemikalien versetzte Flüssigkeiten unter die Erdoberfläche gepumpt, um hohen Druck zu erzeugen. Für das Fracking wird auch horizontal gebohrt, um Gesteinsschichten in der Breite zu erschließen. Das Wort Fracking setzt sich aus den Begriffen "hydraulic" und "fracturing" zusammen und bedeutet zu Deutsch so viel wie "hydraulisches Aufbrechen".
Das Umweltbundesamt hatte im September in seinem Gutachten vor möglichen Gefahren des Frackings für das Grundwasser gewarnt. Die BGR-Experten kritisieren nun in ihrer Stellungnahme, dass das Umweltbundesamt in dem Gutachten irrtümlich Grundwasser mit Trinkwasser gleichgesetzt habe, wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf die BGR-Stellungnahme berichtete.
Beim Thema Fracking jedoch gehe es nicht um Grundwasserschichten nahe der Erdoberfläche, sondern um viel tiefere Schichten, zitierte die Zeitung aus der Stellungnahme. Das oberflächennahe Grundwasser für die Trinkwassergewinnung stehe mit tieferliegenden Gesteinsschichten mit Gasvorkommen aber "meistens nicht in Verbindung". Die im UBA-Gutachten unterstellte Gefährdung von Grundwasser durch das Fracking sei deswegen weit weniger relevant als dargestellt. Daneben machten die Gutachter des UBA unzutreffende Aussagen über mögliche Gefahren durch die Chemikalien, die für das Fracking genutzt würden.
Die Stellungnahme der BGR wurde dem Bericht zufolge im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt. Das Papier soll demnach dem von FDP-Politiker Philipp Rösler geführten Wirtschaftsministerium die Bewertung des UBA-Gutachtens ermöglichen. Das UBA-Gutachten wurde im Auftrag des von Peter Altmaier (CDU) geführten Bundesumweltministeriums angefertigt.
Die Bundesregierung ist beim Thema Fracking bislang zurückhaltend. Genehmigungen für die Ausbeutung von Schiefergasvorkommen müssen ohnehin Landesbehörden erteilten, was bislang aber nicht geschieht. Über den Bundesrat forderten die Bundesländer den Bund kürzlich auf, Umweltverträglichkeitsprüfungen für Schiefergas-Projekte für verbindlich zu erklären. Dazu sollen in den nächsten Wochen laut Bundesumweltministerium Beratungen aufgenommen werden.