Anspruch auf Weihnachtsgeld auch noch nach Jobwechsel
Stand: 05.12.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Essen - Arbeitnehmer, die bereits vor dem Weihnachtsfest aus ihrem alten Unternehmen ausscheiden, haben trotzdem oft Anspruch auf Weihnachtsgeld. Zumindest ein Anteil der vollen Summe steht ihnen häufig zu. Entscheidend ist der Grund, weshalb die Firma Weihnachtsgeld bezahlt.
Wer schon vor dem Fest ein Unternehmen verlässt, hat eventuell trotzdem Anrecht auf Weihnachtsgeld. Entscheidend ist dabei, warum die Firma das Weihnachtsgeld bezahlt, erklärt der Verband Die Führungskräfte.
Das "13. Gehalt" muss anteilig gezahlt werden
Ist das Weihnachtsgeld auch oder ganz als Dank für während des Jahres geleistete Arbeit gedacht - bei einem "13. Gehalt" zum Beispiel - muss es auch jemand bekommen, der nur ein paar Monate dieses Jahres für das Unternehmen gearbeitet hat. Er hat dann Anrecht auf einen entsprechenden Anteil.
Anders ist der Fall, wenn das Weihnachtsgeld ausschließlich und ausdrücklich die Treue zum Betrieb belohnen soll: In solchen Fällen kann die Zahlung davon abhängig sein, ob jemand zum Zeitpunkt der Auszahlung noch für den Betrieb arbeitet. In den meisten Fällen hat Weihnachtsgeld allerdings beide Funktionen gleichzeitig, so der Verband. Für den Arbeitgeber gibt es dann nur wenige Möglichkeiten, die Zahlung an scheidende Mitarbeiter einzuschränken.