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Anhänger-Versicherungen sollen günstiger werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Kommt es mit einem Anhänger zum Unfall, haftet bislang die Versicherung des Zugfahrzeugs sowie die Anhängerversicherung gleichermaßen. Ein neues Gesetz soll dies ändern.

Versicherungen für Wohnwagen, große Bootstrailer und andere Anhänger könnten mit einem neuen Gesetz günstiger werden. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, wonach bei einem Unfall mit Anhänger künftig allein die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs für den Schaden aufkommen soll. Zuletzt galt seit einem Gerichtsurteil von 2010 eine Doppelhaftung: Auch der Versicherer des Anhängers musste einen Teil der Schadenssumme tragen.

Das hatte zu einem deutlichen Anstieg der Versicherungsprämien geführt, vor allem Transportunternehmen und Anhängervermietungen hatten erheblich höhere Kosten. Die Prämien für die Zugfahrzeuge seien im Gegenzug aber nicht gesunken, heißt es im Gesetzentwurf des Justizministeriums.

Bundestag muss noch zustimmen

Nun soll in der Regel die Versicherung des Zugfahrzeugs einspringen - es sei denn, der Anhänger hat die Unfallgefahr explizit erhöht. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen. Ob die Versicherungsunternehmen die Anhänger-Prämien dann tatsächlich senken, ist allerdings offen. Eigene Versicherungen für Anhänger im Straßenbetrieb sind seit 2002 vorgeschrieben, es gibt allerdings Ausnahmen etwa für Arbeitsmaschinen und Spezialhänger für Sportgeräte und Sportpferde.