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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hannover – Der Gläubigerausschuss von Air Berlin sitzt heute zusammen, um über die Zukunft der insolventen Fluglinie zu beraten. Damit soll Klarheit geschaffen werden, wie es mit der Airline weitergeht.

"Für Passagiere sind die Aussichten aber eher trübe", sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Der Grund: "Wer ein Ticket bei Air Berlin gebucht hat, kann nicht sicher sein, dass er damit auch wie geplant fliegen kann." Denn, ob die Airline, die dann Strecken und Slots von Air Berlin übernimmt, auch die Tickets akzeptiert, ist eher unsicher. "Jetzt noch ein Ticket zu buchen, ist daher nicht unbedingt sinnvoll."

Nur Flugbuchung: Kaum Aussichten auf Entschädigungen

Auch ob Passagiere bestehende Entschädigungsansprüche durchsetzen können, ist fraglich. "Sie können ihren Anspruch beim Insolvenzverwalter anmelden", erklärt Degott. Allerdings stehe man dann in der Reihe mit allen anderen Gläubigern. "Wer einen Anspruch hat, muss also damit rechnen, dass er am Ende leer ausgeht."

Pauschalreisen: Veranstalter für Ersatzflug zuständig

Pauschalurlauber sind abgesichert – unabhängig vom Ergebnis der Verkaufsverhandlungen. Der Reiseveranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde, muss für Ersatz sorgen, das heißt: Reisende können vom Veranstalter einen Ersatzflug fordern, falls ihre geplante Verbindung nicht mehr angeboten wird. Und sollte die gebuchte Reise ganz platzen, können Gäste das bezahlte Geld vom Reiseveranstalter – nicht von der Fluggesellschaft – zurückfordern.