Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Ärgernisse im Auto-Alltag und was Sie dagegen tun können

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin/Neuss – Schnell kann der Autofahrer-Alltag ärgerlich werden. Der Wagen wird zugeparkt, man wird zu Unrecht geblitzt, oder das dicke Diesel-SUV steht am Ladeplatz für E-Autos. Was ist nun zu tun, damit sich die Situation möglichst schnell klärt?

Nummernschilder geklaut

Jetzt muss die Polizei gerufen werden, die den Diebstahl aufnimmt, erklärt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp aus Neuss. Mit dem Auto fahren dürfe man jetzt nicht mehr. "Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von 50 Euro nach sich ziehen würde." Anschließend müssen sich die Besitzer neue Kennzeichen beim Straßenverkehrsamt besorgen. Erst dann dürfen sie den Wagen wieder bewegen.

Auto abgeschleppt

Groß ist die Überraschung, wenn etwa nach dem Urlaub das Auto nicht mehr an der Straße steht, sondern abgeschleppt wurde. "Das kann der Fall sein, wenn dort eine Baustelle eingerichtet wurde und es entsprechende Halteverbotsschilder gibt", sagt Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Das Bundesverwaltungsgericht habe hierzu gerade erst im Mai geurteilt, dass der Urlauber die Abschleppkosten tragen muss, wenn die Schilder mit einer Vorlaufzeit von drei Tagen aufgestellt wurden. Bei längerer Abwesenheit sei es daher ratsam, den Wagen besser auf einem privaten Parkplatz abzustellen oder einen Bekannten zu bitten, das Auto im Auge zu behalten, rät Smetanin.

Eigene Parkbucht belegt

Gerade in Innenstädten sind Parkplätze Mangelware. Wer sich eine Parkbucht anmietet, scheint auf der sicheren Seite. Was aber tun, wenn die plötzlich von einem fremden Fahrzeug belegt wird - trotz klarer Beschilderung? "Die falsche Lösung wäre, den eigenen Wagen vor das falsch geparkte Fahrzeug zu stellen, denn dann droht eine Anzeige wegen Nötigung", sagt Holger Küster vom ACV Automobil-Club Verkehr.

Er rät dazu, die Situation genau zu dokumentieren und den Falschparker damit zu konfrontieren. Zwar sei es auch möglich, einen Abschleppdienst anzurufen, die Kosten jedoch müssten zunächst selbst getragen werden und könnten erst später beim Falschparker geltend gemacht werden - notfalls gerichtlich.

Auto ist zugeparkt

Nach einem langen Tag im Büro ist das Auto zugeparkt. "Zunächst sollte man versuchen, den Halter des störenden Fahrzeugs ausfindig zu machen", empfiehlt Smetanin. Gelingt dies nicht, sollte die Polizei gerufen werden. Die könne den Wagen dann auch abschleppen lassen. Übrigens: Zuparken ist auch dann verboten, wenn der andere Wagen falsch geparkt wurde. "Es ist eine Besitzstörung und verbotene Eigenmacht, ein anderes Fahrzeug zuzuparken", erklärt Goldkamp.

Anders sieht es aus, wenn der Tischnachbar im Restaurant sich nach diversen hochprozentigen Getränken ganz offensichtlich alkoholisiert hinters Steuer setzen und wegfahren will. Goldkamp: "Als Notfallmaßnahme darf er dann auch zugeparkt oder anderweitig am Wegfahren gehindert werden." Erlaubt sei auch, dem Angetrunkenen die Fahrzeugschlüssel wegzunehmen. Parallel dazu sollte natürlich die Polizei informiert werden.

Ampel bleibt ewig rot

Ist man mit Beifahrer unterwegs, sollte der zunächst die Fußgängerampel bedienen, denn oftmals ist die mit der Autoampel vernetzt", rät Küster. Wenn das nicht zum Erfolg führt, dürfe der Autofahrer nach einer angemessenen Wartedauer auch vorsichtig losfahren. Allerdings, so Küster, sei nicht verbindlich geregelt, wie lange tatsächlich gewartet werden muss. Im Zweifelsfall könne auch die Polizei gerufen werden.

Falsch geblitzt

Besonders ärgerlich ist es, in einem 50er-Bereich trotz Tempo 48 km/h geblitzt zu werden. Handelt es sich um einen fest installierten Blitzer, rät Rechtsanwalt Goldkamp dazu, den Standort des Starenkastens und die davor liegende Strecke mit Verkehrsschildern gut zu dokumentieren. "Kommt ein Bußgeldbescheid, sollte man Einspruch einlegen." Erfolgte die Messung mit einem mobilen Blitzer, sollten Betroffene die Messbeamten ruhig vor Ort ansprechen und auf die offensichtliche Falschmessung hinweisen.

Falschparker auf Ladeplatz

Immer öfter machen E-Auto-Fahrer die Erfahrung, dass ihre Parkflächen an Stromtankstellen durch "normale" Autos belegt sind. Laut Smetanin ist das ein klarer Fall für den Abschlepphaken, zumal sich die Ladepunkte in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum befinden. "Insofern sollte man in so einem Fall sofort die Polizei oder das Ordnungsamt anrufen."

Beißwütiger Marder

Ärgerlich auch, wenn ein Marder nachts zugeschlagen hat und der Wagen morgens lahmgelegt ist. "Da hilft nach der Reparatur nur eine professionelle Motorwäsche, um alle Spuren und Gerüche zu beseitigen, die weitere Marder anlocken könnten", so Küster. Für die Zukunft sollten Draußenparker außerdem den Motorraum durch Borstenvorhänge oder Ultraschallgeräte so schützen, dass die Tiere weiterziehen.

Knöllchen trotz Umweltplakette

Die Umweltplakette sorgt dafür, dass Autofahrer in den Innenstädten in alle Zonen fahren dürfen. Teuer kann das trotzdem werden und sogar einen Punkt kosten, wenn die Plakette plötzlich ungültig ist. "Das kann passieren, wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mehr lesbar ist", sagt Smetanin. Denn oftmals werde das handschriftlich eingetragen, was dazu führe, dass es irgendwann ausbleicht. Daher sollten Autofahrer die Lesbarkeit besser regelmäßig kontrollieren.