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Schützt bei Streitigkeiten rund ums Mietrecht

Eine Mietrechtsschutzversicherung unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter oder Nachbar rechtlich durchzusetzen und Forderungen abzuwehren. Sie ermöglicht Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen – und das ohne finanzielle Belastung, da sie die Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt. Da sich die Tarife der einzelnen Versicherer hinsichtlich Leistung und Prämien voneinander unterscheiden, lohnt sich ein Vergleich. Auf Verivox können Sie kostenlos verschiedene Rechtsschutzversicherungen für Mieter vergleichen und den passenden Tarif für sich finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Mietrechtsschutzversicherung vergleichen
  2. Tipps für den Vergleich
  3. Was bedeutet Mietrechtsschutz?
  4. Leistungsumfang
  5. Mieterrechte
  6. Kosten
  7. Häufig gestellte Fragen
Das sagen unsere Kunden über uns
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Verivox-Vergleichsrechner für den Mietrechtsschutz

Die Leistungen und Preise der einzelnen Tarife für Mietrechtsschutzversicherungen unterscheiden sich je nach Versicherer stark voneinander. Damit Verbraucher eine ihren Bedürfnissen entsprechende Rechtsschutzversicherung erhalten, lohnt sich ein Vergleich.

  1. Versicherungsrelevante Angaben: Geben Sie Ihre aktuelle Tätigkeit und Ihr Alter ein, danach geht es ins Detail. Da die Rechtsschutzversicherungen einen großen Bereich möglicher Konflikte abdecken, müssen Sie zunächst auswählen, was Sie versichern möchten. Um nach Mietrechtsschutzversicherungen zu suchen, können Sie den Bereich „Wohnen“ auswählen. Bitte beachten Sie dabei, dass sich der Mietrechtsschutz auf Verivox nur gemeinsam mit dem privaten Rechtsschutz versichern lässt. Anschließend folgen einige Fragen, anhand derer passende Tarife für Sie ausgewählt werden.
  2. Tarife vergleichen: Anhand Ihrer Angaben erstellt der Rechner eine Übersicht mit allen Tarifen dar, die dem gewünschten Versicherungsumfang entsprechen. Vergleichen Sie diese in Ruhe. Achten Sie darauf, dass eine günstige Versicherung nur sinnvoll ist, wenn sie auch ihren Anforderungen entspricht.
  3. Versicherung abschließen: Wenn Sie einen passenden Tarif gefunden haben, können Sie diesen bequem online über den Vergleichsrechner abschließen.

Zum Tarifvergleich

Tipps für den Vergleich

Die Rechtsschutzversicherung ist modular aufgebaut. Es gibt je nach Anbieter verschiedene Bausteine, die in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können. Je nach Bedarf können Versicherte einzelne Rechtsschutzpakete abschließen oder mehrere miteinander kombinieren und den Versicherungsschutz so individuell gestalten. Einzelversicherungen sind mitunter günstiger als Rundum-Schutz-Pakete. Überlegen Sie vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung deshalb genau, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind.

Unter der Rubrik „optionale Detailfragen“ können die Leistungen, die Versicherte von ihrem Mietrechtsschutz erwarten, präzise eingrenzen. So können genaue Angaben zur Deckungssumme oder zur Höhe einer möglichen Strafkaution gemacht werden. Außerdem können Versicherungsnehmer auswählen, ob es ihnen wichtig ist, dass die Schadensregulierung nach der Folgeereignistheorie erfolgt. Das heißt, es werden auch solche künftigen Schadensfälle versichert, dessen Ursache vor Abschluss der Versicherung liegt.

Umso umfangreicher das Leistungspaket für die Versicherung ausfällt – zum Beispiel eine Privatrechtsschutzversicherung inklusive Miet-, Verkehrs- und Berufsrecht –, desto mehr Rabatt gewähren die Versicherungen in der Regel auf das Rundumschutzpaket. Einige Versicherer bieten auch bei mehrjährigen Verträgen einen Laufzeitrabatt an. Gab es bereits eine schadensfreie Vorversicherung, kann eine günstigere Selbstbeteiligungseinstufung die Folge sein.

Eine Mietrechtsschutzversicherung lässt sich selten spontan für einen aktuellen Streitfall abschließen. Denn wie bei anderen Rechtsschutzversicherungen auch, beträgt die Wartezeit, bis die Versicherungspolice in Anspruch genommen werden kann, in der Regel drei bis sechs Monate. Einige Versicherer bieten auch Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit an.

Was versteht man unter Mietrechtsschutz?

Die Rechtsschutzversicherung für Mieter schützt bei juristischen Streitigkeiten rund ums Mietrecht im Rahmen des Wohn- und Steuerrechtsschutz. Sie gilt sowohl für Mieter als auch Wohnungs- und Hauseigentümer und kommt überall dort zum Einsatz, wo sich Mieter und Vermieter oder Hausverwalter sowie Nachbarn nicht einig werden können. Auch eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, wenn dieses die Absetzung der Nebenkosten in der Steuer nicht bewilligt, sind Fälle für das Mietrecht. Die Mietrechtsschutzversicherung unterstützt Sie in diesen Fällen, die eigenen Ansprüche durchzusetzen und ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren, indem sie die Anwalts- und Gerichtskosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen übernimmt.

Sie gehört zu den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherungen und ist damit objektbezogen. Das heißt, bei einem Umzug in eine neue Mietwohnung geht der Versicherungsschutz automatisch auf diese über. Zudem lässt sie sich separat als Einzelpolice oder gemeinsam mit einer privaten Rechtsschutzversicherung abschließen.

Was leistet die Mietrechtsschutzversicherung?

Wie umfangreich sich der Mietrechtsschutz gestalten soll, hängt von Ihren individuellen Ansprüchen ab. In der Regel sind alle Streitigkeiten, die Sie als Mieter betreffen, abgesichert. Der Mietrechtsschutz deckt die Kosten für Prozesse durch alle Instanzen. Denn diese können je nach Umfang und Dauer des Prozesses sehr hoch ausfallen und den Mieter stark belasten. Hierunter fallen üblicherweise

  • Gerichts- und Anwaltskosten,
  • Kosten für vom Gericht bestellte Zeugen und Sachverständige
  • sowie, wenn notwendig, die Kosten der Gegenseite.

Gute Tarife bieten auch Mediation an. Dadurch kann bei Streitigkeiten eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, die dem Vermieter-Mieter-Verhältnis förderlich ist. Darüber hinaus sollte möglichst das Widerspruchsverfahren vereinbart sein, um behördliche oder gerichtliche Entscheidungen anzufechten, ohne dass gleich ein Gerichtsverfahren in sozial-, steuer- oder verwaltungsrechtlichen notwendig ist.

Wann greift sie nicht?

Generell decken Rechtsschutzversicherungen die Kosten nicht, wenn keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Die Versicherung kann eine Kostenübernahme auch ablehnen, wenn die Kosten für den Prozess in einem starken Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Viele Versicherer bieten deshalb eine kostenlose Erstberatung an, um zunächst den Rechtsfall darzulegen und die Erfolgsaussichten einschätzen zu können.

Außerdem gelten bei Rechtsschutzversicherungen – so auch beim Mietrecht –, in der Regel Wartezeiten von drei oder sechs Monaten, ehe die Versicherung greift. Streitigkeiten, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden oder in dieser Zeit entstehen, werden nicht von dem Rechtsschutz gedeckt. Das gilt auch für bereits angekündigte Rechtsstreits, die erst in der Zukunft liegen. Beispiel: Wenn Sie eine Wohnung bereits vor Versicherungsbeginn gekündigt haben und nach Versicherungsstart eine Auseinandersetzung wegen Schönheitsreparaturen seitens des Vermieters ansteht, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, bestehende Streitigkeiten, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden, in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Achten Sie im Vertrag auf die Formulierung „Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit“. Je nach Versicherung können daran weitere Bedingungen geknüpft sein.

Welche Rechte habe ich als Mieter?

Viele Mieter verzichten auf ihr Recht, weil sie die Kosten für einen Anwalt und einen Prozess fürchten oder sich diese nicht leisten können. Eine Mietrechtsschutzversicherung erleichtert Klägern somit, zu ihrem Recht zu kommen und ihre Forderungen durchzusetzen, da sie sie vor den finanziellen Belastungen eines Rechtsstreits schützt, unabhängig davon, ob der Kläger gewinnt oder verliert – dennoch prüfen Rechtsschutzversicherter vorab, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Dafür sollten Mieter auch ihre Rechte kennen, um diese zu wahren.

Mögliche Fälle für die Mietrechtsschutzversicherung

Fällt die Betriebskostenabrechnung ungewöhnlich hoch aus oder sind Positionen aufgeführt, die nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, können Mieter auch hier Rat bei der Mietrechtsschutzversicherung oder beim Mieterbund suchen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Betriebskostenabrechnung.

Wer beispielsweise wegen Eigenbedarf gekündigt wurde, jedoch Zweifel an der Eigennutzung des Vermieters hat oder die Kündigung aufgrund persönlicher Gründe (zum Beispiel Schwerbehinderung, hohes Alter) unzumutbar wäre, kann Widerspruch einlegen und den Sachverhalt prüfen lassen. Mehr zum Thema gibt es unserem Ratgeber zur Eigenbedarfsbekundigung.

Treten in der Wohnung erhebliche Mängel auf, die die Nutzung der Wohnung stark beeinträchtigen, können Mieter eine Mietminderung beantragen. Dazu gehören beispielsweise länger anhaltende Störungen der Warmwasser- oder Elektrizitätsversorgung, Ausfall der Heizung im Winter, Schimmelbildung oder Bauarbeiten. Je nach Schaden kann die Miete um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt werden. Um wie viel Prozent Kürzungen möglich sind, können Sie in sogenannten Mietminderungstabellen einsehen. Wichtig ist, dass die Schäden dem Mieter vor dem Einzug nicht bekannt waren und nicht von ihm selbst verursacht wurden.

Ein Vermieter darf die Miete beispielsweise erhöhen, um sie an den ortsüblichen Mietenspiegel anzupassen. Dabei muss er jedoch bestimmte Höchstgrenzen und Fristen einhalten, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Liegt die Mieterhöhung darüber oder erfolgt sie noch im ersten Jahr nach dem Einzug, können Sie die Erhöhung prüfen lassen und Widerspruch einreichen. Auch eine Mieterhöhung nach einer Modernisierungsmaßnahme darf nur erfolgen, wenn diese eine Verbesserung für die Mieter bedeutet, nicht zu hoch ausfällt und rechtzeitig angekündigt wurde.

In der Regel beträgt die Mietkaution maximal drei Monatsnettokaltmieten, die vom Vermieter wie ein Sparbuch angelegt und nach Auszug des Mieters an diesen zurückgezahlt wird – wenn dieser die Vereinbarungen im Mietvertrag eingehalten hat. Mitunter kommt es jedoch zu Streitigkeiten über sogenannte „Schönheitsreparaturen“. Sehen sich Mieter hier benachteiligt behandelt, können Sie das Einbehalten der Kaution ebenfalls über die Mietrechtsschutzversicherung prüfen lassen.

Wer eine Wohnung mieten möchte und über eine Rechtsschutzversicherung für Mietsachen verfügt, kann den Vertrag auch vorab von dieser auf unzulässige Klauseln prüfen lassen. Häufig handelt es sich dabei um Vorgaben zur Renovierung, zur Beseitigung kleiner Schäden oder Kleinreparaturen, die nicht zulässig sind und dem Mieter viel Arbeit bei einem Umzug ersparen.

Daneben können auch weitere Fälle Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter oder Nachbarn sein wie beispielsweise Einforderung von Mietrückständen oder ein Nachbarstreit wegen Lärmbelästigung.

Bei einem Umzug umfasst die Mietrechtsschutzversicherung in der Regel auch Fälle, die erst nach dem Auszug aus der aktuellen Wohnung eintreten und rechtliche Streitigkeiten in der neuen Wohnung, die schon vor dem Bezug auftreten. So sind Sie umfassend geschützt. Voraussetzung ist, dass für die gesamte Zeit bereits ein Versicherungsschutz bestand.

Kosten für die Mietrechtsschutzversicherung

Eine separate Mietrechtsschutzversicherung kostet in der Regel und je nach Leistungsumfang zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr. Die meisten Versicherungen bieten das Mietrecht jedoch nur als Baustein einer Privatrechtsschutzversicherung an. In diesem Fall richtet sich die Prämie nach dem gesamten Versicherungsumfang – auch sind der jeweiligen Versicherer und der Tarif mitentscheidend. Verbraucher sollten mit einem Betrag zwischen 200 und 500 Euro pro Jahr rechnen. Auch die Versicherungssumme – die Höhe, bis zu der die gerichtlichen Kosten übernommen werden –, beeinflusst die Prämie. Empfohlen wird eine Deckungshöhe von mindestens 300.000 Euro.

Wer die Prämienkosten möglichst geringhalten möchte, kann eine Selbstbeteiligung vereinbaren, die der Mieter bei jedem Versicherungsfall selbst bezahlen muss. Üblich sind hier zwischen 100 und 200 Euro.

Rechtliche Erstberatung beim Mieterbund

Liegt ein Rechtsfall bereits vor, ohne dass der Mieter über eine Mietrechtsschutzversicherung besteht, kann er sich alternativ an einen Mieterschutzbund oder einen regionalen Mieterverein wenden. Diese bieten gegen eine Gebühr eine rechtliche Erstberatung an; für Mitglieder ist diese meist kostenfrei. Wer bereits Mitglied eines Mieterbundes ist, kann über diesen auch vergünstigt eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht abschließen.

Häufig gestellte Fragen

Eine Mietrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für juristische Streitigkeiten rund um das Wohn- und Mietrecht zwischen Mieter und Vermieter oder Nachbarn. Liegt ein tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverstoß vor, sollte der Mieter die Versicherung darüber informieren und sich beraten lassen. Im Erstgespräch wird dann geklärt, ob ein Versicherungsfall vorliegt und ob Aussicht auf Erfolg besteht. Ist dies der Fall, werden die nächsten Schritte besprochen. So legt ein Anwalt zum Beispiel erst einmal Widerspruch ein oder nimmt Kontakt zum Vermieter auf, um die Probleme außergerichtlich zu lösen – was in vielen Fällen auch gelingt. Kommt es doch zum Prozess, werden dafür – sowie für alle bis dahin anfallenden Leistungen –, die Kosten von der Mietrechtsschutzversicherung übernommen, auch wenn der Mieter die Klage verliert.

Die Mietrechtsschutzversicherung kommt bei allen Belangen rund um das Wohn- und Mietrecht zur Anwendung. Dazu gehören Streitigkeiten mit dem Vermieter wegen beispielsweise einer zu hohen Betriebskostenabrechnung, Mietminderung oder Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn. Bei den meisten Tarifen ist eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten vorgesehen, eher Mieter den Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. Zudem prüfen die Versicherer, ob Aussicht auf Erfolg besteht, bevor es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Laut Paragraf 127 des Versicherungsvertragsgesetzes darf der Versicherte seinen Anwalt, der ihn berät und vor Gericht vertritt, frei wählen. Für diesen muss die Versicherung aufkommen. Viele Rechtsschutzversicherungen arbeiten oft mit sogenannten Partneranwälten zusammen, mit denen sie Sonderkonditionen vereinbart haben. Aus diesem Grund empfehlen Versicherungen dem Versicherten oft einen Anwalt aus ihrem Repertoire und schaffen damit finanzielle Anreize. Eine Empfehlung dieser Art ist zulässig, solange die Entscheidung weiterhin beim Versicherten liegt und auf diesen keinen Druck ausgeübt wird.

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