Widerrufsrecht für Konsumkredite soll eingeschränkt werden
Stand: 03.05.2022
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Die Bundesregierung will offenbar das Widerrufsrecht für Konsumkredite einschränken. Bislang gilt ein „ewiges Widerrufsrecht“, wenn Banken Verbraucher falsch informieren.
Das neue Widerrufsrecht soll nur noch eine Frist von einem Jahr und 14 Tagen nach Vertragsschluss vorsehen. Das ergaben Recherchen des NDR-Politikmagazin Panorama 3 und der "Süddeutschen Zeitung" (SZ), wie tagesschau.de berichtet. Die Änderung soll durch eine Überarbeitung der EU-Richtlinie für Konsumkredite möglich werden, so tagesschau.de.
Bundesregierung will „ewigen Widerruf“ abschaffen
Den Anstoß zur Abschaffung des „ewigen Widerrufs“ soll Deutschland gegeben haben. Bereits im Juni wollen sich dem Bericht zufolge EU-Rat und EU-Parlament auf einen Gesetzesentwurf einigen. Im Herbst soll das Gesetz verabschiedet werden.
Ein Kredit-Widerruf ohne zeitliche Beschränkung ist beispielsweise möglich, wenn die kreditgebende Bank den Zinssatz nicht korrekt ausweist oder andere Fehler in den Unterlagen bestehen.
Verbraucher in der Kreditfalle
Weitreichende Auswirkungen soll die Widerrufs-Änderung vor allem für Verbraucherinnen und Verbraucher haben, die in so genannten Kettenkrediten festhängen. In diesem Fall lassen sich Kreditnehmer, die einen Konsumkredit aufgenommen haben, von ihrer Bank überreden, den Kredit in immer höhere Kredite umzuschulden, so der Vorwurf von Panorama 3 und SZ. Am Ende droht die Überschuldung. Mit dem Widerrufsrecht können Verbraucher sich von diesen Kettenkrediten befreien.
Über die Änderungen beim Widerrufsrecht berichtet Panorama 3 am 3. Mai um 21:15 Uhr im NDR Fernsehen. In der ARD-Mediathek sind die Beiträge meist nach der Sendung online abrufbar.