Pflegestufen
Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und den zugrunde liegenden Pflegestufen trug der Gesetzgeber der Notwendigkeit der Pflege hilfsbedürftiger Personen Rechnung. Die Pflegestufen orientierten sich rein an der physischen Einstufung des Pflegebedürftigen. Dies wurde mit Einführung der Pflegegrade im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II im Jahr 2017 geändert. Die psychische Situation der betroffenen Person findet heute im Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ebenfalls ihren Niederschlag.
- Die Leistungen der Pflegestufen
- Die Wandlung in Pflegegrade
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflegestufen berücksichtigten Demenz als eigenständiges Bewertungskriterium in der Pflegestufe 0.
- Pflegegrade differenzieren stärker die einzelnen Komponenten wie körperliche Fähigkeiten oder geistige Wachsamkeit.
- Pflegegrade ermöglichen jetzt bei häuslicher Pflege eine Mischkalkulation zwischen Sachleistungen und Pflegegeld.
- Die Neueinteilung von Pflegestufen in Pflegegrade brachte auch in der häuslichen Pflege eine finanzielle Besserstellung des Pfleglings und seiner Angehörigen mit sich.
Die Leistungen der Pflegestufen
Die Pflegestufen sahen eine erhöhte Leistung vor, wenn die zu pflegende Person auch an Demenz litt. Folgende Kosten in Abhängigkeit von der Pflegestufe übernahm die gesetzliche Pflegeversicherung bei den Sachleistungen:
- Pflegestufe 0 (mit Demenz): 231 €
- Pflegestufe I: 468 €, mit Demenz 689 €
- Pflegestufe II: 1.144 €, mit Demenz 1.298 €
- Pflegestufe III: 1.612 €, mit Demenz 1.612 €
- Härtefall (mit und ohne Demenz): 1.995 €
Das Pflegegeld bei Pflege durch die Angehörigen zu Hause wurde in folgenden Stufen gezahlt:
- Pflegestufe 0: 123 Euro
- Pflegestufe I: 244 Euro, mit Demenz: 316 Euro
- Pflegestufe II: 458 Euro, mit Demenz: 545 Euro
- Pflegestufe III (mit und ohne Demenz) 728 Euro
Mit der Pflegestufe I wurden die Aufwendungen abgegolten, die für eine normale Pflege anfallen. Pflegestufe II galt bei Schwer- und Pflegestufe III bei Schwerstpflege. Berechnungsgrundlage war der zeitliche Aufwand:
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Pflegestufe 0
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Pflegestufe 1
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Pflegestufe 2
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Pflegestufe 3
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Zeitaufwand insgesamt | < 90 min | mind. 90 min | mind. 180 min | mind. 300 min | |
Davon Grundpflege | bis 45 min | über 45 min | mind. 120 min | mind. 270 min |
Die Wandlung in Pflegegrade
Seit dem Jahr 2017 gelten heute Pflegegrade. Diese betrachten den Pflegling differenzierter und unterscheiden insgesamt fünf Pflegegrade. Die Neuordnung fiel folgendermaßen aus:
Pflegestufe
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Pflegegrad
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bisher nicht erfasst | Pflegegrad 1 |
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 5 |
Pflegestufe 3 mit Härtefall | Pflegegrad 5 |
Die Pflegegrade wiederum orientieren sich an einem Punktesystem, welches die Selbstständigkeit einer Person bewertet.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Die Leistungen bei den Pflegegraden (PG) wurden gegenüber den Pflegestufen ebenfalls verbessert. Für die reine Geldleistung, beispielsweise bei ausschließlicher häuslicher Pflege durch Angehörige, gelten Stand 2020 folgende Größen:
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PG 1
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PG 2
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PG 3
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PG 4
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PG 5
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Geldleistung ambulant | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € | |
Sachleistung ambulant | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Die Sätze für teilstationäre Leistungen gelten auch, wenn ein ambulanter Pflegedienst den Patienten zu Hause versorgt.
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PG 1
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PG 2
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PG 3
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PG 4
|
PG 5
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Leistungsbetrag teilstationär | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € | |
Leistungsbetrag stationär | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Darüber hinaus sind Mischkalkulationen möglich. Das bedeutet, der Betroffene kann einen Teil in Sachleistung beziehen und einen Teil als Geldleistung.
Die Berechnung sieht für den PG 2 folgendermaßen aus:
Nutzung Sachleistung ambulant 50 Prozent = 345,50 Euro. Auf die Geldleistung werden nun ebenfalls 50 Prozent angerechnet, ergibt 158 Euro, die dann zur freien Verfügung stehen.
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