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Ein schwerer Unfall, eine Operation oder andere Indikationen, die den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand beeinträchtigen, erfordern häufig eine Kur zur Genesung. Während solch einer Auszeit können Betroffene in Ruhe wieder zu Kräften kommen. Damit die zuständige Krankenkasse oder andere Einrichtungen die Kosten dafür übernehmen, ist eine ärztliche Empfehlung einer Kur erforderlich. Welche Arten von Kuren gibt es und wie beantragen Sie einen Aufenthalt in einer Kureinrichtung?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wozu dienen Kuren?
  3. Welche Arten von Kuren gibt es?
  4. Wer übernimmt die Kosten für Kuren?
  5. Kuren beantragen: Schritt für Schritt zur Erholung
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Kuren dienen der Erholung, Vorsorge oder Verminderung von Symptomen.
  • Für die Kostenübernahme durch die Kranken- oder Rentenversicherung ist eine ärztliche Empfehlung notwendig.
  • Die Durchführung einer Kur erfolgt entweder stationär oder ambulant.

Wozu dienen Kuren?

Eine Kur ist auch als Reha (Rehabilitation) bekannt. In erster Linie sollen Kuren dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit des Körpers wiederherzustellen und so die Teilnahme am beruflichen und sozialen Leben zu gewährleisten. Über die Notwendigkeit einer Reha entscheidet ein Arzt, wobei die empfohlene Dauer vom Gesundheitszustand des Patienten abhängt. Kuren können unterschiedliche Ziele verfolgen:

  • Erholung und Rehabilitation
  • Prävention
  • Linderung von Symptomen

In Abhängigkeit von der Krankheit sowie dem allgemeinen physischen und psychischen Zustand des Patienten beinhaltet eine Kur eine ärztliche Behandlung, ein angepasstes Sportprogramm, eine auf eventuelle Einschränkungen ausgerichtete Ernährung und ausreichend Ruhe.

Welche Arten von Kuren gibt es?

Es lassen sich drei Arten von Kuren unterscheiden:

  • Ambulante Kur: Sie fungiert hauptsächlich als Vorsorgekur. Der Patient kann den Kurort selbst wählen; für die Unterkunft am Kurort hat er selbst zu sorgen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung und weitere notwendige Therapien, einen Teil der Kosten muss der Patient jedoch selbst tragen. Teilnehmer einer ambulanten Kur erhalten keine Krankschreibung. Für Behandlungen, die während der Arbeitszeit stattfinden, ist daher beim Arbeitgeber Urlaub zu beantragen.
  • Stationäre Kur: Ein Arzt verordnet eine stationäre Kur nach einem Unfall, einer Operation oder bei einer schweren Krankheit. Der Kostenträger schlägt dem Patienten eine Kureinrichtung vor, die auf das Krankheitsbild spezialisiert ist. Die Regelzeit für einen Kuraufenthalt beträgt drei Wochen. Ist die Genesung danach nicht so weit fortgeschritten wie erwartet, kann der zuständige Arzt eine Verlängerung der Kur empfehlen.
  • Mutter-Vater-Kind-Kur: Eltern, die mit der besonderen Stresssituation von Kind, Haushalt und Beruf überfordert sind, können eine Mutter-Vater-Kind-Kur beantragen. Während der Kur lernen sie, mit Stress besser umzugehen, ihre Zeit besser einzuteilen und ihren Alltag effizienter zu organisieren. Auch eine gesunde Ernährung oder eine Beratung in Erziehungsfragen können auf dem Plan einer Mutter-Vater-Kind-Kur stehen. Kinder bis 12 Jahre dürfen an der Kur als Begleitkind oder Patient teilnehmen.

Abhängig von der Rehabilitationsleistung bietet sich eine Kurreise zu bestimmten Kurorten Deutschlands an:

  • Ostseeküste: frische Meerluft
  • Nordseeküste: salzige Meerluft
  • Schwarzwald: bewaldete Hochflächen
  • Bayern: Thermalregion mit Mineral- und Moorheilbäder

Wer übernimmt die Kosten für Kuren?

Im Allgemeinen übernimmt die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland den Großteil der Kosten einer Kur. Zuständig ist entweder die gesetzliche Krankenversicherung oder die Rentenversicherung. Beide Institutionen haben als Kostenträger Richtlinien für die Genehmigung einer Kur aufgestellt.

Für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation zahlt der Patient eine Selbstbeteiligung von 10 Euro pro Tag. Empfänger von Sozialhilfe sowie Kinder unter 18 Jahren sind von den Zuzahlungen befreit.

Bei einer ambulanten Vorsorge-Kur wird eine Gebühr von 10 Euro pro Verordnung fällig. Außerdem müssen Patienten 10 Prozent der Kosten für die vereinbarten Kurmittel übernehmen. Bei einer stationären Vorsorge-Kur zahlen Patienten 10 Euro pro Tag hinzu.

Nützlich zu wissen: Wer eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hat, profitiert im Falle einer Kur davon. Je nach Versicherungskonditionen übernimmt sie den Eigenanteil der Kosten an einer Kur oder einem Krankenhausaufenthalt.

Kuren beantragen: Schritt für Schritt zur Erholung

Viele gesundheitliche Ursachen können Anlass dafür sein, eine Kur zu machen. Für die Beantragung sind folgende Schritte notwendig:

  • Besuch beim Arzt: Schildern Sie dem Arzt Ihre Beschwerden und lassen Sie sich von ihm eine Bescheinigung für eine Reha oder Kur ausstellen. Es muss sich nicht zwingend um Ihren Hausarzt handeln. Im Falle einer Operation ist beispielsweise der Facharzt im Krankenhaus zuständig.
  • Antrag einreichen: Stellen Sie den Antrag beim zuständigen Kostenträger. Fügen Sie den ärztlichen Befund und die Empfehlung der Kur dem Antrag bei.
  • Prüfung der Notwendigkeit: Der Kostenträger beauftragt einen neutralen Fachmann, um zu prüfen, ob eine Kur erforderlich ist. Gegebenenfalls ist dafür eine erneute ärztliche Untersuchung notwendig. Neben körperlichen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen sind auch psychische Belastung, Stress, Erschöpfung, eine Dauerkrise, eine Depression oder ein Burnout häufige Gründe für die Bewilligung einer Kur.
  • Bewilligung oder Ablehnung: Nach Prüfung der individuellen Umstände genehmigt der Kostenträger den Kurantrag oder er lehnt diese ab. Wurde die Kur bewilligt, sind noch der Zeitraum und der Kurort festzulegen. Bei einem negativen Bescheid ist es ratsam, Einspruch einzulegen und eine erneute Prüfung zu beantragen.

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