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Inhalt dieser Seite
  1. Die GKV
  2. Leistungsniveau
  3. Kassenarten
  4. Freies Wahlrecht für Versicherte
  5. Finanzierung der GKV
  6. Höhe des Zusatzbeitrags
  7. Günstigste Krankenkasse finden
  8. Voraussetzungen für Wechsel

Allgemeines zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zählt zu den Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems. Es gilt das Solidarprinzip: Jeder zahlt seinem Arbeitsentgelt entsprechend ein und erhält die Leistungen, die er benötigt. Den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gibt der Gesetzgeber vor.

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, gilt die gesetzliche Versicherungspflicht. Auch wenn für alle Kassen ein identischer Beitragssatz vorgeschrieben ist, können die Kosten variieren, da die Krankenkassen die Höhe des Zusatzbeitrages selbst bestimmen. Die günstigste gesetzliche Krankenkasse ermitteln Sie idealerweise mit einem übersichtlichen Online-Rechner.

Das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung regelt das Fünfte Sozialgesetzbuch, nach dem Versicherte unabhängig von ihrer Beitragshöhe im Krankheitsfall Anspruch auf eine bedarfsgerechte Behandlung haben. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ist der Gesundheitszustand des Versicherten wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten.

Die Krankenkasse darf nur für die Kosten aufkommen, die medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind. Aufgrund der vorgeschriebenen Regelungen sind die Basisleistungen der Versicherungen nahezu identisch. Viele Krankenkassen bieten ihren Kunden inzwischen verschiedene Zusatzleistungen.

Mit Bonusprogrammen, Vorsorgeuntersuchungen oder anderen Mehrleistungen werten sie das Leistungsniveau auf. Beim Krankenkassenvergleich und der Entscheidung für die günstigste Krankenkasse sollten Versicherte auch die Extras der jeweiligen Anbieter berücksichtigen. Teilweise können diese und weitere Extras auch durch eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Die Kassenarten der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankenkassen arbeiten als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung gliedert sich in verschiedene Kassenarten:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
  • Ersatzkassen (z. B. HKK oder TK).

Freies Wahlrecht für Versicherte

Im Jahr 1996 führte der Gesetzgeber das Krankenkassenwahlrecht ein, das die freie Wahl der gesetzlichen Krankenkasse vorsieht. Lediglich die Landwirtschaftlichen Krankenkassen sind Landwirten und ihren Familienangehörigen vorbehalten. Auch bei einigen Betriebskrankenkassen (BKK) ist die Mitgliedschaft an eine Unternehmenszugehörigkeit geknüpft. Bei der Entscheidung für eine Allgemeine Ortskrankenkasse wählt der GKV-Versicherte die AOK am Wohn- oder Beschäftigungsort.

Es gibt einen sogenannten Kontrahierungszwang. Das heißt, eine Krankenversicherung kann den Antrag auf Mitgliedschaft auch bei Vorerkrankungen nicht ablehnen.

Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen

In den im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführten Gesundheitsfonds fließen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe des Beitrags basiert auf dem beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten.

Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent (Stand: 2019) teilt sich zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf. In den Fonds gehen darüber hinaus die vom Bund bereitgestellten Steuergelder ein. Abhängig von der Anzahl der Versicherten erhält jede Krankenversicherung daraus ihren Anteil.

Reichen die Zuweisungen aus dem Fonds nicht aus, sind die Krankenkassen berechtigt, einen pauschalen Zusatzbeitrag zu erheben. Diese kassenindividuellen Kosten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2019 zu gleichen Teilen, und zwar jeweils zu 50 Prozent.

Höhe des Zusatzbeitrags

Um den Wettbewerb unter den Kassen zu fördern und die Lücke zwischen Geld aus dem Gesundheitsfond und den Kosten der Krankenkassen zu schließen, führte der Gesetzgeber den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2015 ein. Die Krankenkassen bestimmen nach eigenem Ermessen einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag.

Abhängig von der Krankenversicherung liegen die Zusatzbeiträge zwischen der günstigsten und der teuersten Krankenkasse teilweise bei über 1 Prozent.

Nicht alle Krankenversicherungen mit einem attraktiven Zusatzbeitrag sind jedoch für das gesamte Bundesgebiet geöffnet. Mit einem komfortablen Online-Krankenkassenvergleich erhalten Sie einen Überblick über den Zusatzbeitrag der einzelnen Kassen und ermitteln die günstigste Krankenversicherung. Dabei sollten sich Versicherte jedoch nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf die Leistungen fokussieren.

Der Zusatzbeitrag als statistische Größe

Der durchschnittliche Anteil, den Versicherte allein tragen müssen, wird jedes Jahr im November vom Bundesgesundheitsministerium auf Basis der vorliegenden Daten und Schätzungen für das kommende Jahr neu festgesetzt. Es handelt sich hier nicht um einen tatsächlichen Durchschnittswert, sondern um eine statistische Größe. Für bestimmte Personengruppen gilt jedoch unabhängig von der jeweiligen Krankenkasse der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Dazu zählen beispielsweise Geringverdiener oder Bezieher von Bürgergeld.

Die günstigste Krankenversicherung finden

Die Höhe der individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen hat einen erheblichen Einfluss auf die Beitragshöhe. Durch einen Krankenkassenvergleich und den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse können Versicherte einige Hundert Euro jährlich sparen. Obwohl der Großteil der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte beim Krankenkassenvergleich neben dem Preis auch auf die Bonusleistungen geachtet werden.

Wer bei einem Vergleich die günstigste Krankenkasse ermittelt hat, führt den Wechsel dank Verivox einfach und problemlos durch.

Voraussetzungen für einen Krankenkassenwechsel

Grundsätzlich sind Versicherte 18 Monate an eine Krankenkasse gebunden. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich, es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages gibt es jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Versicherte sollten daher prüfen, ob für sie ein Sonderkündigungsrecht besteht und ob ein Krankenkassenwechsel Sinn macht.

Nimmt der Versicherte bei seinem Anbieter bestimmte Boni oder Wahltarife in Anspruch, kann sich die Kündigungsfrist unter Umständen verlängern. Hier sorgt ein Blick in die Vertragsbedingungen für Klarheit. Dank dem Kontrahierungszwang der Krankenkassen muss man sich bei einem Wechseln keine Sorge um eine entstehende Versicherungslücke machen.