ÖPNV-Rabatt
Autoversicherer räumen ihren Kunden unter bestimmten Umständen einen ÖPNV-Rabatt ein. Wer bekommt den ÖPNV-Rabatt?
- Jahresticket Voraussetzung für ÖPNV-Rabatt
- Was spart der ÖPNV-Rabatt?
- Detaillierte Fragen im Antrag machen Sinn
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Den ÖPNV-Rabatt erhalten Versicherungsnehmer, die ein Jahresticket für den öffentlichen Personennahverkehr vorlegen.
- Eine Bahncard führt ebenfalls zu einem Rabatt.
- Die Einsparungen betragen je nach Versicherer zwischen fünf und sieben Prozent.
- Selbst eine nicht genutzte Bahncard verbilligt in teuren SF-Klassen die Prämie über die Kosten für die Bahncard hinaus.
Jahresticket Voraussetzung für ÖPNV-Rabatt
Wer ein Jahresticket für den öffentlichen Personennahverkehr besitzt, fährt vermutlich weniger Auto als ohne. Häufig übernehmen die Arbeitgeber die Kosten für das Jahresticket, das sogenannte Jobticket, ganz oder zumindest für einen bestimmten Anteil. Wer mit der Bahn oder dem Bus zu seinem Arbeitsplatz fährt, entlastet einerseits die Umwelt, andererseits kommt er meist entspannter an.
Für die Versicherungswirtschaft zählt, dass der Ticketinhaber weniger Auto fährt und damit die Unfallgefahr sinkt. Das bedeutet für die Versicherung wiederum, dass die Schadensquote besser ausfällt. Dies honorieren die Assekuranzen mit einem Preisnachlass auf die Versicherungsprämie.
Im Antrag stehen im Zusammenhang mit dem Personenverkehr zwei gezielte Fragen: „Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr“ und „Bahncard“. In beiden Fällen genügt es nicht, nur „Ja“ anzuklicken. Der Karteninhaber muss mittels einer Kopie oder eines Scans auch den Nachweis dafür erbringen. Eine Monatskarte ist nicht ausreichend, da die Kontinuität über das gesamte Jahr hinweg gewährleistet sein muss.
Die Kombination Bahncard und Jahresticket ÖPNV führt allerdings zu keiner erhöhten Einsparung.
Was spart der ÖPNV-Rabatt?
Das Jahresticket für den ÖPNV oder die Bahncard sparen in der Regel fünf bis sieben Prozent auf die Prämie. In den günstigen SF-Klassen mag das kaum ins Gewicht fallen, Fahranfänger profitieren auf jeden Fall davon. Es gibt Fälle, in denen sich der Erwerb einer Bahncard 25 lohnt, auch wenn diese nicht zum Einsatz kommt. Die Einsparung bei der KFZ-Versicherung übersteigt den Jahresbeitrag für die Bahncard.
Detaillierte Fragen im Antrag machen Sinn
Wer sich den Antrag für eine Autoversicherung anschaut, stellt sich vielleicht die Frage, was die gewünschten Auskünfte mit einer KFZ-Versicherung zu tun haben.
Der Gutachterverband der Automobilversicherer prüft sehr detailliert, welche Schnittstellen sich bei den Versicherungsnehmern ergeben und wie sich diese in der Unfallhäufigkeit niederschlagen. Das verminderte Unfallrisiko bei einer ÖPNV-Jahreskarte liegt auf der Hand. Untersuchungen haben aber auch ergeben, dass beispielsweise Eigenheimbesitzer seltener in Unfälle verwickelt sind als Mieter.
Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer Kinder unter 16 Jahren hat. Ein klares Anzeichen für ein geringeres Unfallrisiko ist ein absolviertes Fahrsicherheitstraining des Fahrzeugnutzers. Bestimmte Branchen oder Berufe wirken sich ebenfalls mindern auf die Prämienaus.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Diebstahl oder Vandalismusschaden kommt, sinkt, wenn der Wagen nachts in einer Garage oder zumindest auf dem eigenen Grundstück oder einem Stellplatz abgestellt wird.
Es ist also durchaus sinnvoll, die Fragen durchgängig wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer sich die Zeit nimmt und einmal die Prämien mit möglichen Rabatten und einmal ohne Rabatte berechnet, sieht, dass es signifikante Unterschiede gibt. Der ÖPNV-Rabatt ist nur einer von vielen Preisnachlässen in der KFZ-Versicherung.
Auf der anderen Seite wird die Police umso teurer, je größer die Anzahl der Personen ist, die auf das Fahrzeug zugreifen können. Dennoch sollte auch diese Frage wahrheitsgemäß beantwortet werden. Spätestens bei einem Unfall, der durch einen nicht im Vertrag berücksichtigten Fahrer verursacht wurde, käme die Wahrheit ans Licht.
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