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Fahrverbot: Wann kommt es dazu?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer einen gravierenden Verstoß gegen die Verkehrsregeln begeht, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Die Maßnahme soll verkehrserzieherisch wirken und gewährleisten, dass die betroffene Person Einsicht zeigt, damit sich das entsprechende Vergehen – beispielsweise eine Geschwindigkeitsübertretung – nicht wiederholt. Der nachfolgende Ratgeber erläutert, wann ein Fahrverbot verhängt wird und wie lange ein solches andauert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für gewöhnlich liegt die Dauer eines Fahrverbots je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit zwischen einem und drei Monaten.
  • Ersttätern setzt die Bußgeldstelle beziehungsweise das Gericht eine viermonatige Frist, innerhalb der sie den Führerschein abgeben müssen.
  • In manchen Fällen lässt sich ein Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umwandeln.
  • Wer ohne Führerschein mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr erwischt wird, dem droht eine hohe Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Wie kommt es zu einem Fahrverbot?

Meist geht ein Fahrverbot auf ein Bußgeldverfahren zurück. In diesem Fall ist die Sanktion entweder die Folge eines Bußgeldbescheids oder eines Gerichtsurteils. Die Verwaltungsbehörde oder das zuständige Gericht kann es dem Betroffenen für die Dauer von einem bis zu drei Monaten verbieten, im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Wie lange die entsprechende Person ihren Führerschein abgeben muss, hängt insbesondere von der Schwere des Vergehens ab.

Beim sogenannten strafrechtlichen Fahrverbot nach Paragraph 44 des Strafgesetzbuches (StGB) handelt es sich dagegen um eine Nebenstrafe, die Gerichte zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitstrafe verhängen dürfen. Richter können es dem Verurteilten bis zu sechs Monate verbieten, ein Kraftfahrzeug zu bewegen. Die eigentliche Straftat muss dabei noch nicht einmal in Zusammenhang mit einem Fehlverhalten im Straßenverkehr stehen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle handelt es sich jedoch um Ordnungswidrigkeiten. Welche Verstöße zu einem Fahrverbot führen, zeigen die nachfolgenden Abschnitte auf.

Fahrverbot wegen grober Pflichtverletzung

Eine grobe Pflichtverletzung ist ein abstrakt oder konkret gefährlicher Verstoß, der im Straßenverkehr immer wieder zu schweren Unfällen führt. Ein solches Delikt liegt vor, wenn der Fahrzeugführer sich verantwortungslos beziehungsweise leichtsinnig verhält. Als typische Verstöße in dieser Kategorie gelten etwa Abstandsverletzungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber auch das Überfahren einer roten Ampel (bei mehr als einer Sekunde nach der Umschaltung).

Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung

Wenn ein Fahrzeugführer Verkehrsregeln – beispielsweise die Geschwindigkeitsvorgaben oder den Mindestabstand – wiederholt missachtet, gehen die Behörden unter Umständen von einer beharrlichen Pflichtverletzung aus. Entscheidend ist vor allem der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Verstößen.

Zunächst bestraft die Behörde den unbelehrbaren Verkehrsteilnehmer in der Regel mit einem Monat Fahrverbot. Kommt es dennoch zu einer erneuten Missachtung der entsprechenden Vorschrift, muss der Fahrer den Führerschein mit hoher Wahrscheinlichkeit länger abgeben.

Fahrverbot aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung

Überhöhte Geschwindigkeit gehört zu den häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle. Daher sanktioniert der Gesetzgeber extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Fahrverbot. Dabei unterscheidet er zwischen Verstößen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Seit April 2020 gelten aufgrund einer StVO-Novelle eigentlich verschärfte Regeln – vor allem für Bußgelder. Wegen eines Formfehlers arbeiten die meisten Bußgeldstellen jedoch noch nach den alten Bestimmungen. Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, mit welchen Strafen Raser rechnen müssen:

Übersicht: Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitung
Fahrverbot
26 - 30 km/h 1 Monat außer-* und innerorts*
31 - 40 km/h 1 Monat außer-* und innerorts*
41 - 50 km/h 1 Monat außer- und innerorts
51 - 60 km/h 1 Monat außerorts, 2 Monate innerorts
61 - 70 km/h 2 Monate außerorts, 3 Monate innerorts
mehr als 70 km/h 3 Monate außer- und innerorts

*In den meisten Fällen wird Ihnen hier nur dann ein Fahrverbot erteilt, wenn Sie im letzten Jahr bereits zwei oder mehr Verstöße durch Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben.

Fahrverbot aufgrund eines Alkohol- oder Drogendelikts

Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stellt ein schwerwiegendes Vergehen dar. Wer sich mit mehr als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln wie Cannabis an Steuer setzt und in eine Polizeikontrolle gerät, erhält ein einmonatiges Fahrverbot. Zusätzlich muss die betroffene Person mit einem Bußgeld von rund 500 Euro rechnen. Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, bekommt unter Umständen bereits ab 0,3 Promille Schwierigkeiten.

Im Falle eines erneuten Verstoßes steigert sich die Dauer des Fahrverbots auf drei Monate. Selbiges gilt für Drogen im Straßenverkehr. Wenn Ordnungshüter einen Alkoholgehalt von mehr als 1,1 Promille im Blut feststellen, entziehen sie dem Fahrzeugführer direkt die Fahrerlaubnis.

Ab wie vielen Punkten verhängen die zuständigen Stellen ein Fahrverbot?

Im Allgemeinen droht Fahrzeugführern ein Fahrverbot, wenn sie eine grobe Ordnungswidrigkeit begehen, die zwei Punkte in Flensburg nach sich zieht. Straftaten im Verkehr werden mit der Entziehung der Fahrerlaubnis sanktioniert. Personen, die auf ihrem Konto in Flensburg acht Punkte ansammeln, bestraft der Gesetzgeber ebenfalls mit einem dauerhaften Führerscheinentzug.

Besonderer Hinweis: Während ein Fahrverbot für gewöhnlich maximal drei Monate andauert, ist ein Führerscheinentzug dauerhaft. Betroffene müssen hier erst eine sechsmonatige bis fünfjährige Sperrfrist abwarten, bevor sie die Fahrerlaubnis erneut beantragen können. Oftmals muss sich die entsprechende Person einer medizinisch-psychologischen Untersuchung – kurz MPU – unterziehen, bevor sie den Führerschein zurückerhält.

Ablauf des Fahrverbots

Das Fahrverbot beginnt, sobald die der Maßnahme zugrundliegende Entscheidung rechtskräftig ist. Die festgelegte Frist startet jedoch erst, nachdem sich der Führerschein in amtlicher Verwahrung befindet. Je nachdem, welche Stelle das Fahrverbot angeordnet hat, müssen Sie Ihren Führerschein entweder bei der Bußgeldstelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft abgeben.

Bezüglich der Dauer des Verbots richtet sich der Gesetzgeber nach den Kalendermonaten. Wer den Führerschein beispielsweise im Februar abgibt, erhält ihn bereits nach 28 Tagen zurück. Im Mai müssen Sie dagegen 31 Tage warten, bis Sie wieder mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen.

Ein Fahrverbot aufschieben: Für Ersttäter möglich

Als Ersttäter gelten Personen, gegen die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde. In solch einem Fall besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot innerhalb einer viermonatigen Frist anzutreten. Dieses beginnt, sobald der Führerschein bei der zuständigen Stelle liegt. Infolgedessen kann die betroffene Person das Fahrverbot zum Beispiel in einen Zeitraum legen, in dem sie Urlaub hat.

Das Fahrverbot umwandeln

Manchmal – beispielsweise als Ersttäter – ist es möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln. Für gewöhnlich verdoppelt sich dann das zu zahlende Bußgeld, doch dafür muss der Fahrer seinen Führerschein nicht abgeben. Betroffene können zum Beispiel auf ein Augenblickversagen plädieren. Ein solches kann etwa vorliegen, wenn sie ein Temposchild übersehen haben. Sie können ebenso damit argumentieren, dass ein Fahrverbot die eigene wirtschaftliche Existenz gefährden würde, also eine unzumutbare Härte darstellt.

Fahren ohne Führerschein: Welche Konsequenzen drohen?

Trotz eines Fahrverbots mit einem Kraftfahrzeug unterwegs zu sein, stellt nach Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes eine Straftat dar. Diese ahnden Richter entweder mit einer hohen Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Ersttäter kommen meist mit einer recht milden Strafe davon. Allerdings kann der Verstoß ebenso eine Verlängerung des Fahrverbots nach sich ziehen.

Häufig gestellte Fragen

Bei einem Fahrverbot handelt es sich um einen zeitlich befristeten Entzug der Fahrerlaubnis.

Ein Fahrverbot greift in der Regel bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.

Ab folgenden Verstößen gibt es einen Monat Fahrverbot:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 31-40 km/h
  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: 41-50 km/h
  • Überschreiten der 0,5 Promillegrenze
  • Fahrzeugführung unter Einfluss von Drogen
  • Rotlichtverstoß (ab einer Sekunde)

Ja, Sie müssen für die Dauer des Fahrverbots Ihren Führerschein abgeben. Sie erhalten diesen nach Ablauf der Fahrverbotszeit wieder zurück.

Sie können Ihren Führerschein direkt bei Ihrer zuständigen Bußgeldstelle abgegeben werden.

Zusätzlich ist es möglich, den Führerschein per Post (besser: Einschreiben inkl. Rückschein) an die jeweilige Bußgeldstelle zu senden.

Sie müssen Ihr Fahrverbot ab dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheids antreten.

Ausnahme: Haben Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten, wird Ihnen oftmals eine Frist von bis zu vier Monaten erteilt, um das Fahrverbot anzutreten.

Nein - ein ausgesprochenes Fahrverbot muss immer an einem Stück absolviert werden.

Ein Fahrverbot kann nur dann umgangen werden, wenn durch den Entzug der Fahrerlaubnis eine "unzumutbare Härte" für den / die Betroffene entsteht. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn durch das Fahrverbot der Arbeitsplatz gefährdet ist.

Ob eine unzumutbare Härte vorliegt, wird im Einzelfall entschieden.