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Autodiebstahl: Was ist zu tun und wer zahlt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Zahl der Autodiebstähle in Deutschland bleibt hoch: 2019 wurden 2828.132 Fälle verzeichnet. Was ist zu tun nach einem Autodiebstahl?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht und anschließend der Versicherung gemeldet werden.
  • Diebstahlschäden werden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt.
  • Ein Leistungsanspruch besteht nur, wenn der Diebstahl unverschuldet geschah und der Fahrzeugführer seine Sorgfaltspflicht nicht verletzte.
  • Befanden sich zum Zeitpunkt des Diebstahls noch andere Dinge im Wagen, werden diese in der Regel über die Hausratversicherung abgedeckt.

Wie verhalte ich mich nach einem Diebstahl?

Checkliste: So verhalten Sie sich im Falle eines Autodiebstahls richtig:

  1. Prüfen Sie, ob Sie Ihr Auto womöglich woanders abgestellt haben.
  2. Rufen Sie bei der Polizei an. Dort erfahren Sie auch, ob das Auto vielleicht abgeschleppt worden ist.
  3. Mithilfe des Fahrzeugscheins und Personalausweises kann anschließend eine schriftliche Diebstahlsanzeige bei der Polizei aufgenommen werden.
  4. Melden Sie den Diebstahl Ihrer Kaskoversicherung unter Bezugnahme des Aktenzeichens schriftlich.
  5. Bei einem Leasingfahrzeug: Informieren Sie die Bank bzw. die Leasinggesellschaft über den Diebstahl.
  6. Bei einem Mietwagen bzw. Carsharing: Melden Sie den Autodiebstahl Ihrer Autovermietung.
  7. Befanden sich zum Zeitpunkt des Diebstahls noch Wertgegenstände oder sonstige Dinge im Auto? Je nach Inhalt müssen Sie dann die entsprechende Versicherung kontaktieren.
  8. Im letzten Schritt erfolgt die Abmeldung beim Straßenverkehrsamt. Dafür benötigen Sie die Diebstahlsanzeige der Polizei in Kopie sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Die Abmeldung erfolgt in der Regel 14 Tage nach dem Diebstahl, sofern das Auto nicht kurzfristig gefunden worden ist.

Wann zahlt die Autoversicherung bei Autodiebstahl?

Zunächst einmal muss der notwendige Versicherungsschutz bestehen. Diebstahlschäden fallen nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherung, da diese bei Schäden aktiv wird, die man selbst Dritten verursacht. Die Teilkaskoversicherung deckt Diebstahlschäden ab. Allerdings muss der Diebstahl des Wagens unverschuldet erfolgen. Das heißt, lässt der Fahrer die Tür offen und den Schlüssel stecken, hat der Fahrzeughalter wenig Aussicht auf Erstattung. Bezüglich der Höhe der Entschädigung durch den Versicherer kommt es auf den Tarif und darauf an, ob es sich bei dem entwendeten Fahrzeug um einen Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen handelte. Bei einem Neufahrzeug regulieren einige Gesellschaften den Neupreis nur bis zu sechs Monate nach Erstzulassung, andere bis zu 24 Monate danach. Nach Ablauf der Frist erhält der Eigentümer den Zeitwert erstattet.

Aber auch bei Gebrauchten besteht die Möglichkeit der Kaufpreiserstattung. Diese greift, wenn der versicherte Wagen sechs, bei einigen Gesellschaften auch bis zu zwölf Monate nach Kauf gestohlen wird.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz greift für das Auto und die damit fest verbunden Teile, also auch für ein eingebautes Autoradio oder Navigationsgerät. Nachrüstungen am Wagen müssen durch Kauf- und Werkstattbelege nachgewiesen werden. Sonderzubehör ist in der Regel nur bis zu einer gewissen Obergrenze beitragsfrei mitversichert. Es empfiehlt sich daher generell bei Nachrüstungen, diese dem Versicherer mitzuteilen.

Befanden sich zum Zeitpunkt des Diebstahls noch andere Dinge im Wagen, wäre dies ein Fall für die Hausratversicherung. Allerdings muss die Police über eine Klausel bezüglich der Außenversicherung verfügen. Voraussetzung ist aber, dass das Auto zum Zeitpunkt des Diebstahls verschlossen war.

Autodiebstahl im Ausland

Wenn Ihr Auto im Ausland gestohlen worden ist, müssen Sie genauso vorgehen wie in Deutschland. Wichtig ist, dass die Polizeistelle Ihnen eine Kopie der Anzeige aushändigt, da diese bei der Polizei in Deutschland eingereicht werden muss. Die Autoversicherung sollte außerdem noch vor Ort über den Diebstahl informiert werden.

Hinweis: Wird Ihr Auto innerhalb einer Frist von einem Monat wiedergefunden, müssen Sie es selbst am Fundort abholen. Dadurch kommen weitere Reisekosten auf Sie zu. Prüfen Sie am besten, ob Ihre Kfz-Versicherung die Kosten übernimmt. In manchen Fällen empfiehlt sich ein zusätzlicher Kfz-Schutzbrief.

Hilft bei einem Diebstahl im Ausland die Mallorca-Police?

Nein, die Mallorca-Police stellt einen reinen Baustein für die Haftpflichtversicherung dar und soll im Zweifelsfall Deckungslücken bei der ausländischen Kfz-Haftpflicht des Leihwagens kompensieren. Ein Diebstahl ist ausschließlich durch die Kaskoversicherung des Leihwagens abgedeckt. Es fällt allerdings, ebenso wie in Deutschland auch, die mögliche Selbstbeteiligung an.

Wie kann ich einem Diebstahl vorbeugen?

Ein altes Sprichwort besagt, Gelegenheit macht Diebe – das gilt durchaus auch für Autodiebstahl. Professionelle Banden gehen dabei allerdings anders vor als Amateure. Trotzdem kann man den Kriminellen den Diebstahl erschweren.

Tipps für mehr Sicherheit

  • Das Auto generell abschließen und die Fenster auch keinen Spalt weit offen lassen.
  • Keine Ersatzschlüssel im oder am Auto deponieren.
  • Keine Wertgegenstände sichtbar im Auto aufbewahren.
  • Lenkradschloss immer einrasten lassen.
  • Auto an beleuchteten und belebten Straßen abstellen.
  • Wer seinen Autoschlüssel vermisst, sollte sein Fahrzeug bis zum Werkstatttermin und dem Austausch der Schlösser nicht mehr unbewacht lassen.
  • Generell gilt, dass Autos auf bewachten Parkplätzen oder in Parkhäusern vor Diebstahl besser geschützt sind.
  • Verfügt das Auto über eine Alarmanlage, sollte diese aktiv sein.
  • Bei Keyless Go: Legen Sie die Autoschlüssel nicht in der Nähe des Fahrzeugs ab.