Alkohol am Steuer: Promillegrenzen in Deutschland
Stand: 10.12.2025
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Alkohol am Steuer ist unter 21 Jahren verboten. Danach kommt es auf den Promillewert und die Art und Schwere der alkoholbedingten Beeinträchtigung an. Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass seine Kfz-Versicherung nicht voll leistet. Grundsätzlich gilt: Alkoholkonsum birgt immer ein gewisses Risiko.
Das Wichtigste in Kürze
- 0,0 Promille: Gilt für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren sowie Berufskraftfahrer. Folgen bei Missachtung: Bußgeld, ein Punkt in Flensburg, Probezeitverlängerung, gegebenenfalls Aufbauseminar.
- Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit tritt ein und der Fahrer begeht eine Straftat. Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug.
- Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss besteht je nach Situation nur noch begrenzter Versicherungsschutz, ab 1,1 Promille unter Umständen gar kein Versicherungsschutz mehr.
Weshalb ist Alkohol am Steuer so gefährlich?
Bei Alkohol handelt es sich um ein Nervengift. Die Auswirkungen können völlig unterschiedlich ausfallen. Ausfallerscheinungen durch Alkohol können sein:
- Hemmungslosigkeit
- Aggressivität
- Depressivität
- Müdigkeit
- Verlangsamte Reaktionszeit
- Eingeschränkte Bewegungskoordination
Dabei können je nach körperlichem Zustand und aktueller Gemütslage unterschiedliche Symptome eintreten – oder mehrere gleichzeitig. Die generell verlangsamte Reaktionszeit ist ein zentrales Risiko im Straßenverkehr.
Wie kann ich den Promillegehalt selbst berechnen?
Für diese Berechnung gibt es eine Faustformel. Dazu ein Beispiel anhand eines kleinen Bieres: 0,25 Liter mit fünf Prozent Alkohol .
Zuerst wird die Menge an Alkohol im Getränk bestimmt:
- Menge des Getränks (in ml) x Alkoholgehalt (in Vol.-%) / 100 x 0,8 (0,8 bezeichnet das spezifische Gewicht von Alkohol in Gramm pro Kubikzentimeter. In unserem Beispiel ergibt das 10 Gramm Alkohol.
Danach wird die individuelle Flüssigkeitsmenge im Körper berechnet. Bei einem Mann geht man von 70 Prozent, bei einer Frau von 60 Prozent aus.
- Flüssigkeitsmenge = Körpergewicht / 100 * 70 beziehungsweise 60.
Für einen 90 Kilogramm schweren Mann ergibt sich nach einem Glas Bier mit fünf Prozent Alkohol folgende Rechnung:
-
10 g Alkohol / (90 / 100 * 70) = 0,16 Promille.
Da es sich hierbei aber nur um eine Faustformel handelt, ist sie in der Praxis mit Vorsicht zu genießen. Sicherer ist es, das Auto stehen zu lassen.
Was bedeutet absolute Fahruntüchtigkeit?
Ein Promillegehalt von 1,1 gilt in Deutschland für Fahrer eines Kraftfahrzeugs als absolute Fahruntüchtigkeit. Wird dieser bei einer Kontrolle festgestellt, auch wenn der Fahrer keine Ausfallerscheinungen zeigt, gilt dies als Straftat. Beim Fahrradfahren tritt die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille ein.
Welche Promillegrenzen gibt es und welche Konsequenzen drohen?
Die Promillegrenze in Deutschland, ab der Autofahren nicht mehr erlaubt ist, beträgt 0,5 Prozent. Ab dieser Grenze beginnt die relative Fahruntauglichkeit. In vielen anderen Ländern ist inzwischen allerdings eine 0-Promillegrenze eingeführt. Sind Sie viel mit dem Fahrzeug im Ausland unterwegs, sollten Sie sich unbedingt vorab über die dort festgelegten Grenzwerte informieren.
Wer mit 0,5 Promille in Deutschland erwischt wird, muss mit folgenden Strafen rechnen:
- Zwei Punkte in Flensburg
- Mindestens 500 Euro Bußgeld
- Ein Monat Fahrverbot
Die nächste Grenze liegt bei 1,1 Promille. Wer mit mehr als 1,09 Promille Auto fährt, begeht einen Straftatbestand. Die Konsequenzen dafür lauten:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (§§ 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB)
- 3 Punkte in Flensburg
- Führerscheinentzug
Wann muss man zur MPU?
Ab 1,6 Promille wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet. Dies passiert auch, wenn ein Fahrer zum Beispiel mehrfach mit mehr als 0,5 Promille angehalten wird.
MPU schon ab 1,1 Promille möglich
Zwischen 1,1 und 1,59 Promille kommt es auf das Verhalten des alkoholisierten Fahrers an, ob eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung gefordert wird. Ist das Verhalten auffällig, muss der Fahrer zur MPU. Dies gilt auch, wenn Ausfallerscheinungen völlig fehlen und dementsprechend davon ausgegangen werden muss, dass der Fahrer häufiger Alkohol konsumiert und eine Wiederholungstat wahrscheinlich ist.
Bereits unter 0,5 Promille drohen Einbußen in der Wahrnehmung
Schon 0,2 Promille Blut im Alkohol führen dazu, dass die Belastbarkeit des Körpers eingeschränkt ist. Schon weniger als 0,5 Promille können dazu führen, dass die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Folge ist der sogenannte Tunnelblick, der eine Wahrnehmung am Rand des Sichtfelds ausschließt. Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille gilt ein Mensch als absolut fahruntüchtig, da die Reaktion nicht mehr zeitnah erfolgt.
Auch ab 0,3 Promille drohen Strafen
Wer mit 0,3 Promille Ausfallerscheinungen hat und den Verkehr gefährdet, muss mit drei Punkten in Flensburg, dem Entzug der Fahrerlaubnis und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Was passiert, wenn ich jünger als 21 bin und mit Alkohol im Blut angehalten werde?
Bei Fahren bis 21 Jahren gilt eine Promillegrenze von 0,0. Wer auch nur mit 0,1 Promille kontrolliert wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die weitreichende Folgen hat:
- 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre
- Teilnahme an Aufbauseminar
Ist Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss erlaubt?
Fahrradfahrer sind ebenfalls Verkehrsteilnehmer. In angetrunkenem Zustand gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch den Straßenverkehr. Wer als Radfahrer mit mehr als 0,3 Promille einen Unfall verursacht, muss bei Ausfallerscheinungen mit einem Strafverfahren rechnen.
Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, begeht eine Straftat. Diese zieht ein Strafverfahren nach sich, unabhängig ob der Radfahrer über einen Führerschein verfügt oder nicht.
Strafverfahren bei zu viel Promille – was passiert jetzt?
Nach der Kontrolle, bei der die Ordnungswidrigkeit oder Straftat festgestellt wurde, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl. Sind Sie der Meinung, dass die Strafe nicht rechtmäßig ist, können Sie gegen beide Schreiben Einspruch erheben. Daraufhin folgt in der Regel eine Gerichtsverhandlung, in der der Sachverhalt erörtert und die Strafe festgelegt wird.
Wann lohnt sich ein Anwalt?
Bußgeld- und Strafverfahren nach einer Trunkenheitsfahrt können über die Verkehrsrechtsschutzversicherung angefochten werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten – es besteht die Möglichkeit, dass er eine Milderung der Strafe bewirken kann.
Unfall unter Alkoholeinfluss – zahlt die Versicherung?
Zunächst einmal prüft der Versicherer, ob der Unfall ohne Alkoholeinfluss vermeidbar gewesen wäre. Betrug der Alkoholgehalt zwischen 0,3 und 1,09 Promille, steht der Autoversicherung das Recht zu, die Leistung gemäß der Höhe des Promillewert zu kürzen.
Da ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen wird, wird keine Teilschuld mehr am Unfall zugesprochen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Schadensersatzleistung vom Unfallverursacher zurückverlangen. Bis zu einer Höhe von 5.000 Euro darf die Versicherung die gesamte erbrachte Leistung zurückfordern. Dies gilt generell für Autofahrten unter dem Einfluss von Rauschmitteln, etwa auch nach dem Gebrauch von Cannabis.
Auch als Beifahrer ist Vorsicht geboten
Wer als Beifahrer wissentlich zu einem alkoholisierten Fahrer ins Auto steigt, riskiert, dass er keine Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Die Rechtsprechung geht in diesem Fall davon aus, dass der Beifahrer indirekt selbst zu dem Unfall beigetragen hat. Er hat sich bewusst in Gefahr begeben und den Fahrer nicht vom Fahren abgehalten.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille erwischt werden und die daraufhin angeordnete MPU nicht bestehen, verlieren Sie Ihren Führerschein, auch wenn Sie nicht alkoholisiert Auto gefahren sind.
Die gesetzliche Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5. Bis zu diesem Wert darf man Auto fahren. Wer allerdings einen Unfall verursacht, muss schon ab 0,3 Promille mit einer Strafe rechnen.