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Was Autofahrer in der Corona-Krise wissen müssen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn | Verivox

Die aktuellen Einschränkungen in der Coronakrise sind weitreichend. Auch speziell Autofahrer sind betroffen. So gibt es längere Wartezeiten in den Werkstätten und Ausnahmeregelungen für die Hauptuntersuchung – aber auch die Möglichkeit, bei der Kfz-Versicherung zu sparen. Lesen Sie die sechs wichtigsten Punkte, auf die sich Autofahrer jetzt einstellen sollten.

1. Weniger fahren - bei der Versicherung sparen

Aktuell stehen wegen der Corona-Krise viele Autos in der Garage. Wer weniger mit dem Auto fährt, zahlt auch einen niedrigeren Beitrag bei der Kfz-Versicherung. Verivox hat ermittelt, welche Ersparnis drin ist, wie Autofahrer die Beiträge zurückbekommen und wann es sich lohnt. Eine Beispielrechnung: Wenn ein Autofahrer statt 20.000 Kilometern nur 14.000 im Jahr fährt, dann zahlt er im Schnitt 12 Prozent weniger für seine Kfz-Versicherung. Die höchsten Nachlässe lagen sogar bei 24 Prozent, die niedrigsten bei 5 Prozent. Autofahrer sollten selbst aktiv werden, um sich zu viel gezahlte Beiträge zurückzuholen. Mehr lesen zur Ersparnis bei der Kfz-Versicherung

2. Fristverlängerung für Hauptuntersuchung: Vier statt zwei Monate

Kein Auto- oder Motorradbesitzer muss sich Sorgen machen oder gar ein Bußgeld fürchten, weil er etwa einen HU-Termin jetzt verstreichen lässt. Um der derzeitigen Situation Rechnung zu tragen, habe das Bundesverkehrsministerium den Polizeibehörden sowie dem Bundesamt für Güterverkehr empfohlen, vorübergehend Überschreitungen um bis zu vier Monate nicht zu ahnden, sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg. Damit solle die Mobilität sichergestellt werden, wenn derzeit keine HU vorgenommen werden kann. Normalerweise darf ein HU-Termin nur um maximal zwei Monate überschritten werden.

3. Reifenwechsel: In Autowerkstätten läuft der Betrieb weiter

In Autohäusern und Kfz-Werkstätten läuft der Betrieb vielerorts normal, wenn auch unter veränderten Vorzeichen weiter. "Überall werden umfassende Schutzmaßnahmen getroffen, es wird Abstand gehalten, und wir sind in vielen Betrieben zum Einmalschutz für Lenkrad und Sitze zurückgekehrt", erklärt Thomas Peckruhn vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Gilt in einem Bundesland eine Ausgangsbeschränkung wie in Bayern, so muss für den Werkstattbesuch ein triftiger Grund vorliegen, also zum Beispiel eine erforderliche, sicherheitsrelevante Reparatur, erläutert der ADAC.

"Viele Werkstätten bieten jetzt einen Abhol- und Bringservice an, damit die Autobesitzer nicht aus dem Haus müssen", erläutert Peckruhn. So sei es möglich, trotz der Einschränkungen zum Beispiel den Wechsel auf die Sommerbereifung oder einen Frühjahrscheck vornehmen zu lassen. Die Mitarbeiter in den Betrieben selbst würden die Kundenfahrzeuge dann ganz besonders gründlich desinfizieren. Wer mit dem Reifenwechsel warten möchte, muss sich aber keine Gedanken machen: "Auch mit Winterreifen kann man im Sommer fahren, allerdings ist der Verschleiß auf der warmen Fahrbahn deutlich höher", erklärt Peckruhn.

Wer derzeit auf eine Inspektion verzichten will und durch das Überschreiten der Wartungsintervalle einen Garantieverlust fürchtet, sollte sich an seine Vertragswerkstatt oder an den Hersteller als Garantiegeber wenden, rät der ADAC. Da es eine Situation wie jetzt noch nie gab, sei nicht klar, wie die Autohersteller damit umgehen.

4. Auto online zulassen

Wer sein Auto an-, ab- oder ummelden möchte, geht dafür in der Regel zur Zulassungsstelle. Allerdings passen die meisten Verwaltungsstellen mit ihren dicht bestuhlten Wartebereichen nicht gut zum bestehenden Kontaktverbot. Aus der Distanz heraus ein Auto anmelden oder zulassen zu wollen, ist aber theoretisch möglich. "Grundsätzlich besteht seit dem 1. Oktober 2019 die Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung, allerdings bieten noch längst nicht alle Behörden diesen Service an", sagt Fachanwältin Mielchen. Mit Verivox und unserem Partner kroschke.de können Sie Ihr Auto jederzeit online zulassen.

5. Corona-Mundschutz im Auto: Wann Bußgeld droht

Wer andere vor dem Corona-Virus schützen will, trägt eine Schutzmaske, selbst wenn keine Symptome vorliegen. Beim Autofahren kann die Atemmaske angezogen bleiben. Doch es gelten bestimmte Vorschriften. Es geht darum, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind. Diese Regel gilt generell für Kopfbedeckungen, Kostüme, Gesichtsschmuck, Brillen oder auch eine Gesichtsbemalung. Ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro. Mehr lesen zum Mundschutz beim Autofahren.

6. Lkw dürfen auch sonntags fahren

Autofahrer müssen sich auf mehr Lastwagen auf den Straßen einstellen. So dürfen Lkw-Fahrer vorübergehend vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot abweichen: Um die Belieferung von Supermärkten und Drogerien mit haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln sicherzustellen, dürfen gewerbliche Lkws über 7,5 Tonnen momentan auch an Sonn- und Feiertagen Waren ausliefern, erklärt Mielchen. Das gelte bundeseinheitlich, werde aber in den Ländern unterschiedlich umgesetzt. So ist die Dauer der Befreiung nicht einheitlich und in manchen Ländern auf bestimmte Artikel beschränkt. Zudem dürfen Lkw-Fahrer, die Waren des täglichen Bedarfs, medizinische Artikel zur Bekämpfung der Pandemie oder Treibstoffe befördern, ihre Lenkzeiten unter gewissen Umständen wöchentlich fünf Mal statt wie bisher zweimal auf bis zu zehn Stunden verlängern.

Neue Verkehrsregeln: Das ändert sich jetzt im Straßenverkehr

Seit dem 28. April gelten vor allem innerorts neue Vorschriften. Aber auch auf Landstraßen und der Autobahn ändert sich einiges - Rasern zum Beispiel drohen höhere Strafen. Das sind die wichtigsten neuen Regeln im Überblick.