Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Fast jedes Auto verfügt heute über eine Nebelschlussleuchte. Die dürfen Autofahrer bei Nebel zusätzlich einschalten - doch dabei müssen sie sich an Regeln halten.

Der Herbst ist da und überrascht morgens mancherorts schon mit dicken Nebelschwaden. Bei derart schlechter Sicht müssen Autofahrer natürlich das Licht anschalten. Doch erst, wenn durch Nebel die Sichtweite unter 50 Meter beträgt, dürfen sie inner- und außerorts zusätzlich die Nebelschlussleuchte anstellen.

Das berichtet der ADAC mit Verweis auf den Gesetzgeber. Dieser erlaubt dann übrigens auch nur maximal Tempo 50. Als Orientierung können die Leitpfosten dienen. Diese stehen in der Regel im Abstand von 50 Metern zueinander. Wer die Leuchte missbräuchlich anmacht oder vergisst, sie bei gelichtetem Nebel auszuschalten, blendet Nachfolgende und muss mit einem Bußgeld ab 20 Euro rechnen.

Allerdings sind Autofahrer auch nicht verpflichtet, die Leuchte anzustellen. Serienmäßig sind die Leuchten seit 1991 vorgeschrieben. Im Gegensatz zur Schlussleuchte, die nur bei Nebel zum Einsatz kommen darf, dürfen Autofahrer vorhandene Nebelscheinwerfer daneben auch bei starkem Regen oder Schneefall einschalten. Bessert sich die Sicht, sind auch diese ebenfalls wieder auszumachen.