Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Umfrage: Kritik des Partners am Fahrstil nervt jeden Vierten – Fahrstil des Partners jeden Fünften

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Mitbremsen auf dem Beifahrersitz, den Radiosender verstellen oder ungefragte Navigationstipps – vieles rund ums Auto bietet Zündstoff in einer Beziehung. Am häufigsten ärgert, wenn der Partner Kritik am Fahrstil äußert: 23 Prozent der Autobesitzer mit Partner nennen diesen Punkt in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox. Am zweithäufigsten (18 Prozent) stört wiederum der Fahrstil des Partners. Insgesamt nerven eine Mehrheit (66 Prozent) bestimmte Verhaltensweisen des Partners. 

Fahrstil sorgt für Kritik

Kritik von der Partnerin oder vom Partner am eigenen Fahrstil nervt fast jeden Vierten – in der Verivox-Umfrage geben 23 Prozent an, dass sie sich daran stören. Fast genauso unbeliebt ist mit 18 Prozent aber auch die Fahrweise des Partners. Immerhin: Nur 7 Prozent derer, die sich über Kritik beschweren, ärgern sich wiederum über die Fahrweise des Partners.

Nur drei Prozent der Autobesitzer mit Lebenspartner geben in der Verivox-Umfrage an, dass ihr Partner das Auto nicht nutzen dürfe. Doch diese Freigiebigkeit bringt auch Ärger mit sich. Nur etwas mehr als jeder Dritte (34 Prozent) gibt an, sich in Bezug auf das Auto nie über den Liebsten oder die Liebste zu ärgern. Die Toleranz steigt hierbei mit dem Alter: Unter den 18- bis 29-Jährigen stören 83 Prozent bestimmte Verhaltensweisen und Angewohnheiten rund ums Auto, unter Befragten zwischen 60 und 69 Jahren nur knapp die Hälfte (49 Prozent).

Leidiges Thema Sauberkeit

In den eigenen vier Wänden kann die Sauberkeit für Streit sorgen, im Auto wohl auch: 16 Prozent nerven Essen oder Krümel im Fahrzeug oder wenn es nicht geputzt ist. Auch darüber scheint der Ärger mit dem Alter abzunehmen. Während mangelnde Sauberkeit unter den 18- bis 29-Jährigen mehr als ein Viertel (26 Prozent) stört, ist es unter den Autobesitzern im Alter von 60 bis 69 Jahre nur noch ein kleiner Anteil (6 Prozent).

"Da hättest du abbiegen müssen" – 13 Prozent ärgern sich darüber, wenn der Partner bei der Navigation alles besser weiß. Doch nur 6 Prozent stört es, wenn der Partner die falsche Route fährt oder die Navigation ignoriert.

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

Acht Prozent der Befragten stören sich daran, wenn der Partner ungefragt ins Lenkrad greift – ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. "Bei einem Unfall wird ein solches Eingreifen als Mitverschulden des Beifahrers gewertet", sagt Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Die Haftpflichtversicherung springt zwar erstmal für die Schäden am anderen Fahrzeug ein, kann sich die Kosten aber vom Beifahrer zurückholen."

Wenn der Partner das Auto nutzt, sollte der Versicherte das auch bei der Kfz-Versicherung angeben. Diese haftet dann auch für Schäden, die vom weiteren Fahrer verursacht werden. Das ist übrigens nur für wenige (6 Prozent) ein Ärgernis. "Wenn Lebenspartner nicht als Fahrer eingetragen sind, kann das im Schadenfall finanzielle Konsequenzen haben – etwa durch eine Nachforderung oder Anpassung des Beitrags", sagt Aljoscha Ziller.