Neuwert bei Totalschaden versichern - Tariflücken aufdecken
Stand: 06.04.2021
Bildquelle: ©Externer Fotograf / Text: Verivox
Heidelberg. Verivox hat über 500 Tarife für Kfz-Versicherungen untersucht. Die Leistungen bei der Neuwertentschädigung nach einem Totalschaden oder Diebstahl sind insgesamt besser als vor wenigen Jahren. Die günstigen Basistarife bieten dabei oft nicht den besten Schutz für Neuwagen- und Gebrauchtwagenkäufer.
Neuwertentschädigung: Über 500 Tarife im Test
Die Neuwertentschädigung verbessert den Kaskoschutz für Neuwagen. Nach einem selbstverschuldeten Totalschaden oder Diebstahl muss der Versicherer eigentlich nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen. Bei den meisten Tarifen zahlen die Anbieter jedoch für eine bestimmte Frist den höheren Neuwert. Eine Regelung, die Neuwagenkäufern entgegenkommt.
Bei 215 von 507 Tarifen in der aktuellen Verivox-Auswertung gilt diese Vergünstigung 24 Monate ab dem Kauf, teilweise auch länger. Die besten Tarife ersetzen sogar 60 Monate lang den Neuwert. Bei jedem siebten Tarif hingegen fehlt die Neuwertentschädigung komplett oder sie ist auf drei Monate begrenzt. Das sind meist die günstigen Basistarife.
Mehr Leistung für 10 Prozent Zuschlag
„Beim Kauf eines Neuwagens empfehlen wir, eine Neuwertentschädigung in die Kfz-Versicherung einzuschließen. Viele Versicherer haben Basistarife, in denen sie fehlt. Der zusätzliche Schutz ist häufig in den Standard- oder Komforttarifen enthalten und kostet etwa 10 Prozent mehr. Dafür bekommen Kunden dann insgesamt einen Tarif mit mehr Leistungen“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gilt statt der Neuwertentschädigung die Kaufwertentschädigung. Dann ersetzt die Kaskoversicherung für eine bestimmte Zeit den Kaufpreis bei einem Totalschaden oder Diebstahl. Die Fristen sind aber teilweise kürzer. Nur 31 Prozent der Tarife haben die Kaufpreisentschädigung für 24 Monate eingeschlossen. Bei 38 Prozent ist sie gar nicht versichert oder nur für 3 Monate.
Vorsicht bei Tageszulassungen
„Ich erwarte, dass die Versicherer in den kommenden Jahren nachbessern und die Leistungen an die Neuwertentschädigung angleichen“, sagt Wolfgang Schütz. Das ist besonders wichtig, weil viele Versicherer ein Auto mit Tageszulassung wie einen Gebrauchtwagen behandeln. Dann kann der Kunde nur auf die Kaufwertentschädigung bauen, die teilweise eine kürzere Frist als die Neuwertentschädigung hat.