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Corona-Mundschutz im Auto: Wann Bußgeld droht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wer andere vor dem Corona-Virus schützen will, trägt eine Schutzmaske, selbst wenn keine Symptome vorliegen. Beim Autofahren kann die Atemmaske angezogen bleiben. Doch es gelten bestimmte Vorschriften.

Bußgeld von 60 Euro möglich

Es geht darum, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind, erklärt die Rechtsanwältin Daniela Mielchen aus Hamburg. Diese Regel gilt generell für Kopfbedeckungen, Kostüme, Gesichtsschmuck, Brillen oder auch eine Gesichtsbemalung.

"Ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro", sagt Mielchen mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Und lässt sich ein Verkehrsteilnehmer im Nachhinein etwa auf einem Blitzerfoto nicht identifizieren, kann die Straßenverkehrsbehörde für Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuches anordnen.

Handelsübliche Atemmasken meist unproblematisch

Allerdings verdecken die im Handel erhältlichen Atemschutzmasken laut Mielchen nicht das gesamte Gesicht beziehungsweise zumindest nicht den größten Teil davon. Damit sollte die Regelung erfüllt sein. "Bei selbsthergestellten Masken ist hingegen Vorsicht geboten, soweit der Großteil des Gesichts verdeckt ist und dadurch keine Identifizierung mehr möglich ist", sagt die Rechtsanwältin. Als problematisches Extrembeispiel nennt sie etwa eine Gasmaske.

Brille darf nicht beschlagen

Aber nicht nur die Erkennbarkeit des Maskenträgers ist wichtig. Ein Mundschutz darf auch nicht die Sicht der Fahrenden stören. Für Brillenträger kann das wichtig sein: Durch den Mund- und Nasenschutz beschlagen die Brillengläser schon mal. "Sollte dies der Fall sein, muss die Maske sofort abgesetzt werden, da andernfalls eine Sichtbeeinträchtigung droht", so die Rechtsanwältin.

Motorradfahrer nicht betroffen

Was für die Fahrer gilt, ist allerdings für die anderen Insassen im Auto egal. Sie dürfen unterwegs jederzeit eine Maske tragen - unabhängig von der Beschaffenheit und der Größe. Und für Motorradfahrer gilt eine Ausnahme von der Regel, da sie während der Fahrt einen Schutzhelm tragen müssen.