Bei Erkältung ist im Verkehr besondere Vorsicht geboten
Stand: 16.02.2020
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Husten, Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme: Schnupfen und grippale Infekte können einem das Leben ganz schön schwer machen. Wer krank ist, sollte hinterm Steuer besonders vorsichtig sein. Die Einnahme mancher Medikamente macht einen sogar fahruntüchtig.
Bei starken Schmerzen Auto besser stehen lassen
Der Autoclub ACE rät bei Schmerzen oder Erkältung zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr. Sind Schmerzen oder Erkältung besonders stark, empfiehlt der ACE, Auto und Fahrrad stehenzulassen.
Jeder Verkehrsteilnehmende ist für seine Fahrtauglichkeit eigenverantwortlich. Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr bei Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt. Viele Verkehrsteilnehmende wissen aber oft nicht, dass sie nach Einnahme bestimmter Medikamente nicht mehr fahrtüchtig sind.
Auch freiverkäufliche Medikamente können Fahrtüchtigkeit einschränken
Neben zahlreichen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zählen zu diesen einschränkenden Medikamenten auch viele frei verkäufliche, wie Schmerzmittel, Schnupfenspray, Hustensaft und weitere. Bei einigen pflanzlichen Medikamenten kommt der beträchtliche Alkoholgehalt hinzu, der unter Umständen im zweistelligen Prozentbereich liegen kann.
Ist ein Verkehrsteilnehmer in medikamentöser Behandlung, empfiehlt der ACE sich in der behandelnden Arztpraxis oder der Apotheke zu informieren, ob man unter der eingenommenen Medikation verkehrstüchtig ist.
Manchmal können durch die gleichzeitige Einnahme von unterschiedlichen Medikamenten Wechselwirkungen hervorgerufen werden. Ratsam ist es in jedem Fall, den Beipackzettel zu überprüfen. Dort werden Wirkstoffe und Warnhinweise aufgeführt.
Wann Sie nicht mehr fahren dürfen
Laut ACE gilt ein generelles Fahrverbot, selbst wenn sich der Verkehrsteilnehmende fit fühlt:
- 24 Stunden nach einer Narkose, auch bei ambulanten Operationen
- nach Augenuntersuchungen, bei denen die Pupillen durch Tropfen erweitert wurden und so das räumliche Sehen beeinträchtigt ist
- bei Neu- oder Umstellung einer chronischen Schmerzmedikation