RegTP veröffentlicht Sanktionen gegen Rufnummernmissbrauch
Stand: 14.05.2004
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat auf ihrer Internetseite eine Tabelle veröffentlicht, die von ihr eingeleitete Massnahmen bei Verstössen gegen das Mehrwertdienstegesetz (MWDG) enthält. Dabei handelt es sich nicht nur um Verstösse mittels Dialer, sondern auch um die rechtswidrige Nutzung von (0)190er/(0)900er Rufnummern für Angebote z. B. über Telefon oder Fax.
Die meisten Verfehlungen im Internet sind festzustellen beim Angebot von nicht registrierten oder nicht gesetzeskonformen Dialern oder aber bei kostenpflichtigen Dialern, die falsche Rufnummerngassen nutzen.
Bei der Telefonie liegen die meisten Verstösse bei der Überschreitung der Preisobergrenze und fehlender Preisansage.
Die RegTP hat die Befugnis, Anordnungen und andere geeignete Massnahmen zu treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern sicherzustellen.
Bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung von (0)190er/(0)900er Rufnummern kann die Reg TP im Einzelfall die Abschaltung der Rufnummer anordnen, die Rufnummer entziehen, die Rechnungslegung oder das Inkasso untersagen. Es können auch verschiedene Sanktionen gleichzeitig verhängt werden.
"Die angeordneten Massnahmen zeigen, dass wir unsere Aufgabe, den Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern zu bekämpfen, ernst nehmen. Durch entsprechende Markierungen in der Tabelle können Verbraucher und Telekommunikationsunternehmen leicht feststellen, ob eine Zahlungspflicht besteht.", so Kurth abschliessend.