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Rechtliche Fallstricke im Netz - Webnutzer müssen Regeln beachten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hannover (dpa) - Wer im Internet etwas veröffentlicht - ob Text, Bild, Audio oder Video - sollte dabei bestimmte Regeln beachten. Dass zum Beispiel Beleidigungen auch in Online-Foren verboten sind, ist hinreichend bekannt. Doch viele andere Rechtsverletzungen sind für Laien nicht auf den ersten Blick zu erkennen. So kann es etwa Ärger geben, wenn das private eBay-Angebot zu umfangreich und dadurch gewerblich wird, oder wenn der Betreiber einer privaten Homepage auf eine Seite mit illegalem Inhalt verlinkt.

Wenn im Internet diskutiert wird, beispielsweise in einem Forum, gelten die gleichen Regeln und Gesetze wie in der Kneipe an der Ecke. Der Unterschied ist, dass die Worte nicht verhallen, sondern in den meisten Fällen für lange Zeit archiviert werden und auch später noch gelesen werden können. "Als User sollte ich mit dem, was ich in einem Forum von mir gebe, entsprechend vorsichtig sein", sagt Joerg Heidrich, Rechtsanwalt für Internet- und Medienrecht in Hannover.

Dabei sollten Benutzer es nicht nur vermeiden, andere Forenteilnehmer zu beleidigen. Auch das Veröffentlichen von personenbezogenen Daten kann Ärger nach sich ziehen. "Außerdem darf in einem Forum beispielsweise kein Boykottaufruf gestartet werden", sagt Heidrich. Wer trotzdem seinen Unmut über ein Unternehmen kundtun möchte, sollte lieber aus der Ich-Perspektive formulieren. "Man kann also durchaus schreiben "Ich kaufe dort nicht mehr"", sagt Heidrich.

Meist muss gar nicht der Benutzer für seinen rechtswidrigen Foreneintrag haften, sondern der Betreiber des Forums. So entschied das Hamburger Landgericht im Jahr 2005, dass die Betreiber des Forums von "heise.de" für die Beiträge ihrer Nutzer verantwortlich seien. Auch andere Web-Kommunikationsformen wie Weblogs, Gästebücher oder Chats seien von dieser Rechtsprechung betroffen, so Heidrich. "Es gibt zur Zeit ziemlich viele Abmahnungen, die an Betreiber von Internetforen gerichtet sind." Dabei fordere das so genannte Teledienstgesetz nur, dass Forenbetreiber rechtswidrige Inhalte entfernen, sobald sie sie entdecken - nicht aber, dass sie gezielt danach suchen müssen.

"Man darf dabei auch die Betroffenen nicht vergessen, deren Rechte durch einen Forenbeitrag verletzt wurden und für die es schwierig ist, an die Verantwortlichen überhaupt heranzukommen", sagt Heidrich. Eine klare Gesetzgebung zu diesem Thema könnte Abhilfe schaffen, jedoch sehe der Gesetzgeber derzeit keine Notwendigkeit zur Änderung.

Aus Sicht des Rostocker Rechtsanwalts Johannes Richard ist ein Rechtsstreit wegen eines Forenbeitrags jedoch weniger wahrscheinlich als wegen eines Angebots in einem Internetauktionshaus wie eBay. "Viele Leute verkaufen privat bei eBay und wissen nicht, dass sie ab einer bestimmten Menge verkaufter Artikel als gewerbliche Händler gelten. Da wird häufig abgemahnt." Am sichersten sei es, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, oder die Dinge, die man versteigern möchte, zu einer eBay-Agentur zu geben, rät Richard.

Auch Urheberrechtsverletzungen werden häufig abgemahnt. Da geht es dann beispielsweise um ein Foto, das jemand im Internet gefunden hat und nun auf der eigenen Homepage verwendet. Auch vermeintliche Kleinigkeiten wie ein Ausschnitt aus einem Stadtplan können problematisch werden, wenn man sie veröffentlicht, ohne den Rechteinhaber vorher um Erlaubnis zu fragen. "Grundsätzlich wäre ich auch vorsichtig, auf irgendwelche Musikstücke zu verlinken", sagt Richard. Liegt trotz aller Vorsicht eine Abmahnung im Briefkasten, rät der Internet-Rechtsexperte, nichts zu unterschreiben oder zu bezahlen, ohne sich vorher von einem Anwalt beraten zu lassen.

Wer eine eigene Internetseite gestaltet und dabei rechtliche Fehler vermeiden will, kann sich auf der Homepage der Hamburger Kanzlei Dr. Bahr (www.dr-bahr.com) einige Tipps holen. In seinen "7 rechtlichen Todsünden bei der Entwicklung und Gestaltung von Webseiten" erklärt Rechtsanwalt Martin Bahr, worauf es bei der Wahl eines Domainnamens ankommt und wie mit urheberrechtlich geschütztem Material umzugehen ist. Bahr weist auch auf die Gefahr hin, wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums abgemahnt zu werden.

Um Abmahnungen vorzubeugen, bringen viele Webseitenbetreiber einen so genannten Disclaimer auf ihrer Seite unter - einen Text, in dem sie sich von den Inha