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Kritik an Smart-TVs: Datensammler und Sicherheitsleck im Wohnzimmer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Smart-TVs verfügen über vielfältige Möglichkeiten, personenbezogene Daten zu erheben. Das hat jetzt das Bundeskartellamt in einer kritischen Untersuchung zu Smart-TVs festgestellt. Die Behörde fordert: Verbraucher sollten besser über die mögliche, extensive Datensammlung und -verarbeitung von Smart-TVs und Internet of Things-Geräten informiert werden. Notwendige Informationen sollten von den Herstellern deutlich einfacher verständlich gemacht werden.

Welche Daten werden gesammelt?

Hiervon machen Unternehmen bislang in unterschiedlichem Ausmaß Gebrauch. So können etwa das generelle Fernsehverhalten einer Person, ihre App-Nutzung, ihr Surf- und Klickverhalten oder auch biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen sowie die im Einzelnen über den Fernseher abgespielten Inhalte erfasst und ausgewertet werden.

Wie können sich Verbraucher schützen?

Die Erhebung solch intimer Nutzungsdaten und ggf. deren Verwendung für personalisierte Werbung kann der Verbraucher zumeist durch Vornahme entsprechender Einstellungen an seinem Fernsehgerät verhindern.

Gibt es keine Hinweise in den Datenschutzbestimmungen?

Sich über die einschlägigen Datenschutzbestimmungen bereits vor dem Kauf zu informieren, ist für den Verbraucher nicht oder nur mit großem Aufwand möglich. Ist der Kauf aber erfolgt, fügen sich die Verbraucher regelmäßig in die ihnen bei der Ersteinrichtung des Geräts angezeigten Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen, da sie hierzu keine Alternative sehen.

Wo genau liegt die Problematik der Datenschutzhinweise?

Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Datenschutzbestimmungen der in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel aufweisen und damit gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Sie sind vor allem deshalb für die Verbraucher nicht nachvollziehbar, weil sie für eine Vielzahl von Diensten und Nutzungsprozessen gelten sollen. Diese „one fits all“-Architektur führt dazu, dass die Verbraucher nicht zuverlässig erfahren, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, welche Datenverarbeitungen durch welchen Nutzungsprozess ausgelöst werden, welche Daten an Dritte übermittelt werden und wie lange einzelne Daten gespeichert werden. Die Verbraucher können daher ihr Anwendungsverhalten nicht so steuern, dass sie möglichst wenige private personenbezogene Daten preisgeben.

Wie sieht es mit der Datensicherheit der Software aus?

Laut Bundeskartellamt bemühen sich Hersteller mit unterschiedlichem Aufwand um ein hohes Datensicherheitsniveau. Bei etlichen Herstellern ist nicht gesichert, dass der Sicherheitsstandard der Geräte auch in den Jahren nach dem Kauf durch Software-Aktualisierungen (Updates) aufrechterhalten wird. Kein Unternehmen macht verbindliche Angaben dazu, wie lange seine Produkte mit Sicherheits-Updates versehen werden. Für die Verbraucher ist diese Information jedoch unerlässlich, um einschätzen zu können, wie lange sie das Gerät uneingeschränkt gefahrlos verwenden können. Der Gesetzgeber sollte in Bezug auf die Versorgung mit Software-Updates die Rechtsstellung des Verbrauchers insbesondere gegenüber Herstellern verbessern.