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Bundesnetzagentur will bei Glasfasernetzen weitgehend auf Regulierung verzichten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Deutsche Telekom unterliegt als marktbeherrschendes Unternehmen auf dem Telekommunikationsmarkt in Deutschland der Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Doch wie soll der Zugang für Wettbewerber zu den Kupfer- und Glasfasernetzen der Telekom künftig geregelt werden? Die Bonner Regulierungsbehörde hat dazu am Montag einen Entscheidungsentwurf veröffentlicht, über den in den kommenden Wochen mit den Marktteilnehmern beraten werden soll.

Glasfasernetz wird nicht vorab reguliert

Bei dem Glasfasernetz der Telekom schlägt die Bundesnetzagentur einen Verzicht auf eine Vorab-Regulierung vor. Stattdessen soll es nur dann eine Überprüfung geben, wenn es etwa zu Auffälligkeiten bei Entgelten komme, die die Wettbewerber an die Telekom zahlen müssen. Im Gegenzug werde die Telekom verpflichtet, ihren Wettbewerbern einen Zugang zu ihrem Netz unter den gleichen Bedingungen anzubieten wie für die Telekom selbst. Vorgesehen ist zudem ein erweiterter Leerrohrzugang, der helfe, Tiefbaukosten zu sparen. Die Entgelte für den Leerrohrzugang seien aber weiter genehmigungspflichtig. Insgesamt spricht die Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Glasfasernetze von einer "Regulierung light".

Bundesnetzagentur: Paradigmenwechsel bei der Regulierung

"Dies ist ein großer Schritt und für die Telekom das Signal, zügig ihr Glasfasernetz auszubauen. Im Gegenzug muss sie Wettbewerbern die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Nur für den Fall eines wettbewerbsfeindlichen Missbrauchs behält sich die Bundesnetzagentur ein Eingriffsrecht vor", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, den Paradigmenwechsel seiner Behörde bei der Regulierung. Es würden damit die Weichen für einen beschleunigten Glasfaserausbau in Deutschland gestellt.

Teilweise Lockerungen bei der Regulierung der Kupfernetze

Die Regulierung der VDSL-Kupfernetze der Telekom wird beibehalten, aber auch hier gibt es Lockerungen. Da die Telekom und ihre Wettbewerber im Frühjahr 2021 langfristige Vereinbarungen für die Nutzung der Kupfernetze geschlossen hätten, werde es künftig keine Genehmigungspflicht mehr für die Entgelte geben. Die Telekom müsse aber Informationen zur Migration auf Glasfasernetze und den Rückbau ihrer Kupfernetze vorlegen.

Beratungen über Entscheidungsentwurf

Bis zum 15. November 2021 können die Telekom, Wettbewerber und weitere interessierte Parteien zu dem veröffentlichten Regulierungsentwurf Stellungnahmen abgeben. Zudem ist für den 3. November 2021 eine öffentliche mündliche Anhörung vor der Beschlusskammer des Bundesnetzagentur vorgesehen.

Eine erste Reaktion kam bereits vom Branchenverband VATM. Der Regulierungsentwurf biete viele Chancen, doch es sei eine "extrem konsequente und schlagkräftige Missbrauchskontrolle" seitens der Bundesnetzagentur erforderlich.