Wasserschäden in der Wohnung: Welche Versicherung zahlt?
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Es tropft von der Zimmerdecke und auf dem Boden breitet sich eine Wasserlache aus. Alles ist nass und durchweicht – das ist sowohl für Mieter als auch für Vermieter ein Alptraum. Die Ursachen eines solchen Schadens können vielfältig sein, ein Rohrbruch etwa oder eine ausgelaufene Waschmaschine. Betroffene sollten die richtigen Versicherungen haben, die für die Schadensregulierung aufkommen. Doch nicht alle Wasserschäden seien standardmäßig versichert, sagt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Tipp: Mieter und Hausbesitzer sollten bei ihrer jeweiligen Police prüfen, wie Wasserschäden konkret versichert sind.
Wasserschäden in der Wohnung: Der Verursacher kommt für den Schaden auf
"Für den Schaden aufkommen muss derjenige, der ihn verursacht hat", betont Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Bricht also ein altes Rohr, weil der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen ist, muss er für alle Schäden am Gebäude aufkommen. Für Schäden am Hausrat des Mieters ist er aber nicht zuständig. Diese muss der Mieter seiner Hausratversicherung melden, die den Schaden übernimmt und prüft, wen sie dafür eventuell zur Verantwortung ziehen kann.
Leitungsschäden: Ein Fall für die Hausratversicherung
Leitungswasserschäden, die der Versicherung gemeldet werden, sind alles andere als eine Seltenheit. "Jährlich zählen die Gebäudeversicherer deutschlandweit über 1,1 Millionen Leitungswasserschäden", erklärt Mathias Zunk, Verbraucherexperte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. "Im Schnitt entsteht alle 30 Sekunden ein Leck". Die Kosten summierten sich 2015 auf 2,3 Milliarden Euro. Hinzu kamen 230 Millionen Euro Schäden in der Hausratversicherung.
Mieter ohne Hausratversicherung müssen selbst vom Verursacher Schadenersatz verlangen. Dann springt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers ein, vorausgesetzt seine Schuld ist erwiesen. Wenn in einer Mietwohnung etwa die Waschmaschine aus- oder die Badewanne überläuft, zahlt der Mieter beziehungsweise seine Hausratversicherung für Schäden innerhalb der Wohnung.
Haftpflicht zahlt für Wasserschäden bei Dritten
Für die durch den Mieter verursachten Wasserschäden außerhalb der eigenen Wohnung, etwa beim Nachbarn, kommt die Haftpflichtversicherung des Mieters auf. "Mieter sollten daher neben der Hausratversicherung immer auch eine Haftpflichtversicherung haben", so Boss.
Allerdings: "Im Fall eines leckgeschlagenen Aquariums oder eines ausgelaufenen Wasserbetts kommen die Versicherungen oft nicht für die Wasserschäden auf", erklärt Kodim. Denn für solche Fälle ist in der Regel eine erweiterte Police nötig. Wurde sie nicht abgeschlossen, besteht die Gefahr, dass der Verursacher des jeweiligen Wasserschadens auf den Kosten sitzenbleibt.
Das kann auch passieren, wenn in einer Wohneigentümergemeinschaft nicht der Mieter, sondern ein selbst nutzender Eigentümer der Verursacher des Schadens ist. Seine Privathaftpflicht übernimmt zwar dann die Schäden in der darunterliegenden Wohnung, den Schaden an der durchfeuchteten Geschossdecke und an anderen Teilen des Gemeinschaftseigentums aber nur zum Teil. Das bedeutet, dass der Schadensverursacher einen Teil der Kosten – nämlich den, der seinem Wohnungseigentum entspricht – selbst zahlen muss.
Hochwasser und Starkregen: Verträge um Elementarschutz erweitern
Welche Leistungen der Versicherer konkret erbringt und unter welchen Bedingungen, regelt der individuelle Vertrag. Mieter und Vermieter können ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung um eine Versicherung gegen erweiterte Naturgefahren ergänzen – die sogenannte Elementarschadenversicherung. Nur mit dieser sind sie gegen die Folgen von Starkregen und Überschwemmungen versichert. Auch Schäden durch Erdrutsche, Lawinen und Schneedruck sind mit dieser Police abgesichert.
Im Schadenfall schnell handeln
"Der Mieter steht im Fall eines Wasserschadens in der Pflicht, alles zu tun, um den Schaden gering zu halten", sagt Boss. Dazu gehört es beispielsweise, den Hauptwasserhahn abzuschalten, mit Eimer oder Schüssel auslaufendes Wasser aufzufangen, aufwischen – und wenn es ganz schlimm kommt: die Feuerwehr rufen. So gehen Sie bei einem Wasserschaden am besten vor:
- Wasser abdrehen: Drehen Sie alle Wasserhähne und Leitungen ab - notfalls auch den Haupthahn.
- Strom ausschalten: Wasser und Strom sind eine lebensgefährliche Kombination. Ist ein Raum von einem Wasserschaden betroffen, sollten Sie sofort auch den Strom abstellen.
- Wasser beseitigen: Kleinere Wasserschäden lassen sich in der Regel selbst beseitigen. Bei größeren Mengen hilft der Wassernotdienst oder die Feuerwehr.
- Hausrat sichern: Schützen Sie Ihren Hausrat vor weiterer Beschädigung und stellen sie alle betroffenen Gegenstände in trockenen Räumen unter.
- Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie den Schaden und wenn möglich die Schadensursache. Diese Informationen sind wichtig für die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung.
Wichtig: Schaden sofort melden
Den Schaden sollten Sie so bald wie möglich dem Vermieter melden. Er kann dann prüfen, ob weitere Gebäudeschäden oder Schäden in anderen Wohnungen entstanden sind und dafür sorgen, dass sie beseitigt werden.
Für den Versicherer sollten außerdem Schäden dokumentiert werden, etwa mit Fotos und mit einer Auflistung. Wurde es versäumt, den Versicherer rechtzeitig über einen eingetretenen Wasserschaden zu unterrichten, kann dieser die Zahlung verweigern und kürzen, wie Kodim sagt. Was konkret unter "rechtzeitig" zu verstehen ist, ist in der Regel im Vertrag geregelt.
Häufig gestellte Fragen
Bei Wasserschäden in der Wohnung können unterschiedliche Versicherungen greifen:
- Die Hausratversicherung greift bei Wasserschäden am beweglichen Hausrat.
- Die Gebäudeversicherung greift bei Wasserschäden an der Immobilie.
- Die Haftpflichtversicherung greift bei Wasserschäden am Eigentum Dritter.
- Stellen Sie alle Wasserzufuhren ab.
- Stellen Sie die Stromzufuhr ab.
- Beseitigen Sie - wenn möglich - das austretende Wasser, um Folgeschäden zu vermeiden.
- Bringen Sie Ihren beweglichen Hausrat aus der Schadenszone.
- Dokumentieren Sie den entstandenen Schaden und melden Sie diesen bei Ihrer Versicherung.
Auch wenn der Vermieter nicht der Schadensverursacher ist, sollte dieser die zuständige Wohngebäudeversicherung oder gegebenenfalls Haftpflichtversicherung über den Schaden informieren. So kann der Vermieter seiner Pflicht zur Instandhaltung und -setzung sowie der Beseitigung von Mängeln nachkommen.
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