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Wasserschaden durch Geschirrspüler: Wer zahlt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Läuft der Geschirrspüler aus, ist es in der Regel nicht nur damit getan, die Wassermassen aufzuwischen, denn häufig entstehen durch den Wasseraustritt noch weitere Schäden. Es stellt sich die Frage, wer für welche Schäden aufkommen muss. Einfach formuliert, ist der Betreiber der Spülmaschine im Regress.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Leitungswasserschäden durch den Geschirrspüler kommen unterschiedliche Versicherungsarten auf.
  • Die Hausratversicherung deckt Schäden am Eigentum des Bewohners, die Haftpflichtversicherung am Gebäude und am Eigentum anderer Bewohner.
  • Gebäudeschäden am selbstgenutzten Wohneigentum übernimmt die Wohngebäudeversicherung.
  • Bei Schadenseintritt muss der Versicherungsnehmer im Rahmen der Schadensminderungspflicht alles tun, um den Schaden größtmöglich zu begrenzen.

Welche Versicherung greift bei einem Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden gibt es in der Regel mehrere Betroffene. Da ist einerseits der Wohnungsbewohner selbst, der betroffen ist. Möglicherweise hat das Wasser Schäden am Mobiliar oder an Teppichen verursacht. Ist es in die Hauswand oder den Fußboden eingedrungen, zählt der Hauseigentümer ebenfalls zum Kreis der Geschädigten. Tropfte es schon durch die Decke und wurde Eigentum anderer Mitbewohner im Haus beschädigt, erweitert sich der Kreis der Anspruchsteller.

Schäden am eigenen Mobiliar

Im Fall eines Leitungswasserschadens am eigenen Mobiliar greift die Hausratversicherung. Diese erstattet Schäden, die durch Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl und eben Leitungswasser entstehen. Wichtig ist, dass das Leitungswasser „bestimmungswidrig“ ausgetreten ist. In diesem Fall ersetzt der Versicherer die Schäden am Eigentum des Besitzers.

Schäden an fremdem Eigentum

Paragraf 823 BGB sagt klar, dass ein Schadensverursacher dem Geschädigten zu Schadensersatz verpflichtet ist. Verfügt der Eigentümer der Spülmaschine über eine private Haftpflichtversicherung, kommt diese sowohl für Schäden am Gebäude als auch für Schäden am Eigentum anderer Mieter auf. Wird eine Wohnung durch den Wasserschaden unbewohnbar, ersetzt der Versicherer auch den möglichen Mietausfall.

Was tun bei einem Wasserschaden durch die Spülmaschine?

Üblicherweise sorgt die Aquastop-Funktion der Spülmaschine dafür, dass diese den Betrieb einstellt, sobald unkontrolliert Wasser austritt. Läuft die Maschine weiter und der Eigentümer bemerkt den Schaden, muss er sofort den Wasserzulauf abstellen. Dies ist nicht nur im gesunden Menschenverstand begründet, sondern auch im Rahmen der Schadensminderungspflicht seine vertragliche Aufgabe.

Als nächstes sollten die Bewohner der darunter liegenden Wohnungen bezüglich möglicher Schäden kontaktiert werden. Handelt es sich um eine Erdgeschosswohnung, macht eine Kontrolle der Kellerräume Sinn. Daneben ist es unabdingbar, die Hausbesitzer von dem Vorfall zu informieren.

Für die Meldung an die Versicherung sind Fotos hilfreich, welche das Ausmaß des Schadens dokumentieren.

Hat die Aquastop-Funktion der Spülmaschine versagt, lohnt es sich auf jeden Fall, der Ursache auf den Grund gehen zu lassen. Resultiert der Wasserschaden aus einem Fehler in der Konstruktion oder Fertigung der Spülmaschine, muss möglicherweise der Hersteller für den Schaden aufkommen.

Wasserschaden in der selbstgenutzten Immobilie

Während ein Wasserschaden in einer Mietwohnung dazu führen kann, dass der Vermieter geschädigt wird und die Haftpflichtversicherung den Schaden erstattet, sieht es in der selbstgenutzten Immobilie etwas anders aus. Der Eigentümer kann sich nicht selbst in den Regress nehmen. Schäden am beweglichen Eigentum sind auch in diesem Fall durch die Hausratversicherung abgedeckt. Für Gebäudeschäden gilt dies jedoch nicht. In diesem Fall muss der Schaden an die Wohngebäudeversicherung gemeldet werden. Diese reguliert Schäden, die ebenfalls durch „bedingungswidrig“ ausgetretenes Leitungswasser am Gebäude entstanden sind.

Häufig gestellte Fragen

Entsteht ein Wasserschaden am eigenen Hausrat durch eine auslaufende Spülmaschine, greift der Schutz der Hausratversicherung.

Wird Eigentum Dritter beschädigt, springt die Privathaftpflichtversicherung ein.

Ja. Ein auslaufender Geschirrspüler sowie auslaufende Waschmaschinen gehören zu den häufigsten Wasserschäden im Rahmen der Hausratversicherung.

Zu den häufigsten Ursachen eines auslaufenden Geschirrspülers zählen:

  • Gerissene oder defekte Schläuche
  • Verstopfte Filter
  • Undichte Türen
  • Defekte Anschlüsse oder Sensoren zur Regulierung des Wassserablaufs und -zulaufs

  1. Achten Sie bei der Anschaffung des Geschirrspülers darauf, dass dieser mit einem Aquastop ausgestattet ist.
  2. Kontrollieren Sie regelmäßig die Schläuche, Dichtungen und die Tür der Spülmaschine.
  3. Nutzen Sie den Geschirrspüler nur, wenn Sie zu Hause sind.
  4. Stellen Sie die Spülmaschine auf einem wasseraufnehmenden Material ab, um Ihren Fußboden vor austretendem Wasser zu schützen.