Neue Mess-App für Mobilfunkgeschwindigkeit: Schlechtes Mobilfunknetz rechtssicher nachweisen
Stand: 20.04.2026
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Die Bundesnetzagentur bietet Mobilfunknutzern seit dem 20. April 2026 eine kostenlose App zur Überprüfung ihrer Internetgeschwindigkeit an. Die „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk"-App dient als offizielles Werkzeug, um Geschwindigkeitsabweichungen beim Mobilfunk-Internetzugang nachzuweisen. Damit können Mobilfunkkunden bei Ihrem Anbieter eine Preisminderung oder eine außerordentliche Kündigung Ihres Vertrages einfordern.
Die wichtigsten Fakten zur Mobilfunk-App der Bundesnetzagentur
Verfügbarkeit und Kosten:
- Die App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" ist ab sofort kostenlos und werbefrei verfügbar.
- Erhältlich für Android (ab Version 12) und iOS (ab Version 17).
- Die App wird im Auftrag der Bundesnetzagentur durch die zafaco GmbH bereitgestellt.
- Der Download ist ausschließlich über offizielle App-Stores (Google Play Store und Apple App Store) möglich:
Wann liegt eine Minderleistung vor?
Eine unzureichende Mobilfunkleistung berücksichtigt den Standort des Mobilfunknutzers. Es gibt somit unterschiedliche Anforderungen bei Mobilfunkmessungen in Städten oder gering besiedelten Gebieten. Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn nicht an mindestens drei von fünf Messtagen jeweils mindestens einmal folgende Mindestwerte erreicht werden:
- In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte: 25 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit
- In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte: 15 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit
- In Gebieten mit geringer Haushaltsdichte: 10 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit
Die Einteilung erfolgt in 300 Meter × 300 Meter große Rasterzellen über die gesamte Bundesrepublik.
So funktioniert die Messkampagne
Zeitlicher Rahmen
- Maximal 5 Messtage innerhalb von 14 Kalendertagen
- Pro Messtag maximal 6 Messungen
- Zwischen der 3. und 4. Messung eines Tages: mindestens 3 Stunden Abstand
- Zwischen allen anderen Messungen: mindestens 5 Minuten Abstand
Vorzeitiges Ende möglich
- Ein Messtag kann bereits nach einer Messung beendet werden, wenn die erforderlichen Werte im Down- und Upload erreicht werden.
- Die gesamte Messkampagne endet vorzeitig, wenn an drei Messtagen die Geschwindigkeit erreicht wurde (vertragskonforme Leistung) oder nicht erreicht wurde (Minderleistung nachgewiesen).
Nachweis der Minderleistung: Das ist für ein Messprotokoll erforderlich
Für einen rechtsgültigen Nachweis einer Minderleistung sind mindestens 18 Messungen an drei Messtagen erforderlich. Nur dann wird ein offizielles Messprotokoll erstellt. Bei Erreichen der vertragskonformen Leistung endet die Kampagne ohne Messprotokoll.
Mehr Verbraucherschutz
Mit dem dokumentierten Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunknetz können Kunden gegenüber ihrem Anbieter zivilrechtliche Ansprüche geltend machen und gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG eine Minderung des Entgelts durchsetzen oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Verbraucher-Tipp: Wer seine vertraglich zugesicherte Mobilfunk-Geschwindigkeit überprüfen möchte, sollte die offizielle App nutzen – nur deren Messergebnisse sind rechtlich verwertbar.
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