Das ändert sich 2021 bei Online-Zahlungen mit Kreditkarte
Stand: 21.12.2020
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Ab 2021 gelten strengere Regeln für Online-Zahlungen mit der Kreditkarte. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hin. Künftig müssen Verbraucher, die beim Online-Shopping mit Kreditkarte bezahlen wollen, mit einem weiteren Sicherheitsmerkmal nachweisen, dass sie tatsächlich der rechtmäßige Karteninhaber sind. Allerdings nicht schon ab Januar wie ursprünglich geplant, sondern vollständig erst ab März.
Zwei-Faktor-Authentifizierung für Online-Zahlungen
Die meisten Läden sind wegen der Corona-Krise zu. Viele kaufen deshalb im Internet ein. Bezahlt wird dabei oft mit der Kreditkarte. Ab 2021 werden die Sicherheitsanforderungen dafür strenger, erklärt der Bankenverband.
Bisher müssen Käufer beim Bezahlen mit der Kreditkarte in der Regel lediglich die Kartendaten eingeben. Nach den ab dem kommenden Jahr geltenden erhöhten gesetzlichen Sicherheitsanforderungen ist dann eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend.
So funktioniert das neue Verfahren
Kunden müssen sich dafür vorab für ein entsprechendes Sicherheitsverfahren, zum Beispiel „3D Secure“, registriert haben. Registrieren kann man sich zum Beispiel im Online-Banking. Möglicherweise hat die eigene Bank die Registrierung für ihren Kunden auch schon bei der Kartenbestellung vorgenommen.
Beim ersten Bezahlen unter Einsatz des „3D Secure“-Verfahrens geben Kunde zunächst ihre Kreditkartendaten ein. In einem zweiten Schritt werden die Angaben geprüft und je nach Bank zum Beispiel mit einer mobileTAN, einer SMS-TAN oder einer Push-Nachricht auf das eigene Smartphone freigegeben.
Ein Vorteil: Läuft etwas beim Einkauf schief, können Kreditkartentransaktionen reklamiert werden. Dafür sollten Kunden sich an die kartenausgebende Bank wenden. Bei Verdacht, dass jemand die Kreditkarte missbräuchlich genutzt hat, sollte die Karte sofort gesperrt werden.
Start im Januar musste verschoben werden
Ursprünglich sollten die strengeren Sicherheitsbestimmungen schon ab Januar gelten. Weil die Technik aber offenbar noch nicht bei allen Anbietern voll einsatzbereit ist, hat die Finanzaufsicht Bafin eine weitere Schonfrist gewährt.
Jetzt gilt: Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden, ab 15. Februar greift die Zwei-Faktor-Authentifizierung ab 150 Euro. In vollem Umfang sollen die Regeln ab Mitte März 2021 angewendet werden.