Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wohnungsbauprämie kann Bausparen attraktiv machen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart - Die Wohnungsbauprämie kann sich für Sparer auszahlen. "Diese staatliche Förderung hilft dabei, einen Bausparvertrag schneller ins Plus zu bringen", erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.

Gefördert wird neben Bausparverträgen auch der Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften. Die jährliche Prämie beträgt 8,8 Prozent der Einzahlungen oder maximal 45,06 Euro. Bis zu 512 Euro bei Alleinstehenden und bei Ehegatten bis zu 1024 Euro jährlich dürfen in den Vertrag eingezahlt werden.

Um die Prämie zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das zu versteuernde Einkommen des Kunden darf nicht über 25 600 Euro liegen. Bei Verheirateten sind es maximal 51 200 Euro.

Anspruch haben einkommensteuerpflichtige Personen erst, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind. Außerdem darf für die Beiträge nicht bereits die Sparzulage für Arbeitnehmer in Anspruch genommen worden sein, wie sie für vermögenswirksame Leistungen gezahlt wird.

Wichtig zu beachten: Das Bausparguthaben muss über einen Zeitraum von sieben Jahren angespart werden. "Außerdem muss es am Ende auch für den Kauf, den Bau oder die Renovierung einer Immobilie verwendet werden", erklärt Nauhauser. "Wer dies nicht tut, muss die Förderung unter Umständen zurückzahlen." Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: War der Kunde bei Vertragsschluss jünger als 25 Jahre, darf er nach Ablauf der sieben Jahre über das Geld frei verfügen.