Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Urteil: Zwangskontoauszug darf nichts kosten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Frankfurt/Berlin - Deutsche-Bank-Kunden können Gebühren für unaufgefordert zugesendete Kontoauszüge zurückfordern. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt, das solche Gebühren für unzulässig erklärt hatte, ist nun rechtskräftig. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam, der die Entscheidung erstritten hatte. Deutschlands größte Bank hatte auf ein Berufungsverfahren verzichtet, wie ein Sprecher des Konzerns in Frankfurt bestätigte. Die Verbraucherschützer erklärten, sie nähmen das Urteil vom 8. April (Az.: 2-25 O 260/10) zum Anlass, entsprechende Klauseln anderer Banken und Sparkassen zu prüfen.

Das Gericht hatte eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank für unzulässig erklärt: Nach diesen Bedingungen ist die Bank berechtigt, Kunden "Kontoauszüge und Kontoabschlüsse durch die Post oder in sonstiger Weise zugehen zu lassen, wenn diese 30 Bankarbeitstage lang nicht abgerufen wurden". Hierfür "kann die Bank ein Entgelt in Rechnung stellen", das sich auf 1,94 Euro belief. Das Landgericht kam zu dem Schluss: Hole ein Kunde Auszüge nicht ab, verlange er nicht automatisch deren Zusendung.

Die Deutsche Bank erklärte, sie werde "berechtigte Kundenansprüche" erfüllen. "Die Belastung des Entgelts für den automatischen Ausdruck von Kontoauszügen wurde bereits mit der Urteilsverkündung eingestellt."