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Steuererklärung: Wo Rentner sparen können

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Seit 2005 werden auch Renten besteuert. Die Folge: Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung machen. Die gute Nachricht: Selbst wenn ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, heißt das nicht zwangsläufig, dass er auch Steuern zahlen muss. Antworten auf wichtige Fragen:

Wann muss ein Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Rentner müssen - genau wie Arbeitnehmer - eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mit ihren Einkünften über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. 2015 lag der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 8472 Euro, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.

Wie hoch die Einkünfte monatlich sein dürfen, um nicht steuerpflichtig zu sein, lasse sich schwer abschätzen, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin: "Das kommt immer auf den Einzelfall an."

Wie viel Prozent ihres Einkommens müssen Rentner versteuern?

Zurzeit ist noch nicht die gesamte Rente einkommenssteuerpflichtig. Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Einkünfte versteuern. Seitdem steigt der Anteil für Neurentner jedes Jahr. Arbeitnehmer, die 2015 in Rente gegangen sind, müssen schon 70 Prozent ihrer Einnahmen versteuern.

Der Teil, der nicht versteuert werden muss, wird Rentenfreibetrag genannt, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße. "Er richtet sich übrigens nur nach dem Renteneintritt und bleibt somit auch in den Folgejahren unverändert." Neben der Einkommenssteuer falle auch der Solidaritätszuschlag an, sagt Nöll. "Und wenn ich in der Kirche bin, muss ich auch Kirchensteuer zahlen."

Rentner, die mindestens 64 Jahre alt sind, können zudem einen Altersentlastungsbetrag geltend machen. "Wie hoch der Altersentlastungsbetrag für sie ausfällt, hängt von ihrem Geburtsjahr ab", sagt Georgiadis. Der Höchstbetrag liegt bei rund 1900 Euro pro Jahr.

Was zählt zu den Einkünften?

Zunächst gehört die gesetzliche Rente dazu. "Mit 'Einkünften' sind aber alle Einnahmen gemeint", erklärt Georgiadis. Also auch Mieteinnahmen oder Bezüge aus einer Betriebsrente. Ebenso würden Kapitalerträge, etwa aus Aktiendepots, oder Einkünfte aus Nebenjobs angerechnet, ergänzt Daniela Ebert vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin. Auch private Rentenbezüge zählen zum Einkommen.

Welche Kosten können Rentner steuerlich absetzen?

Genau wie andere Steuerzahler können Rentner eine Reihe außergewöhnlicher Belastungen geltend machen. "Zu außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem Krankheitskosten", sagt Nöll. Zuzahlungen zu Behandlungen und Medikamenten seien dabei ein Aspekt. Wer sichergehen will, dass das Finanzamt die Kosten auf jeden Fall anerkennt, solle sich alles vom Arzt verschreiben lassen. "Damit man nachweisen kann, dass das Medikament wirklich nötig war."

Georgiadis nennt auch Aufwendungen für eine Augenoperation, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren, als Beispiel für mögliche außergewöhnliche Belastungen. Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Kosten einen Betrag als zumutbare Belastung ab. Die Höhe der zumutbaren Belastung ist individuell und richtet sich unter anderem nach der Höhe des Einkommens und dem Familienstand.

Welche Sonderausgaben können Rentner geltend machen?

"Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können natürlich auch Rentner geltend machen", sagt Ebert. Auch Beiträge zu anderen Versicherungen, wie einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung, zählten dazu, ergänzt Georgiadis, ebenso wie Spenden und Schulgeld sowie Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten.

"Für Sonderausgaben gilt ein Pauschbetrag von 36 Euro für Alleinstehende, für Ehepartner ist er doppelt so hoch", sagt Nöll. Das Finanzamt ziehe diesen Pauschbetrag jedem Steuerzahler automatisch vom Jahreseinkommen ab, wenn er seine Steuererklärung abgibt.

Können Rentner Werbungskosten geltend machen?

Ja, auch Ruheständler können Werbungskosten geltend machen, etwa für Steuerberatung, Gewerkschaftsbeiträge oder auch Rechtsberatungskosten zum Beispiel bei der Beantragung der Rente. Das Finanzamt ziehe automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro ab, sagt Georgiadis. Wer höhere Kosten erwartet, müsse sämtliche Quittungen sammeln und auf Verlangen vorlegen.