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Steuererklärung: Fristverlängerung wegen fehlender Unterlagen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Stuttgart - Bis spätestens 31. Mai 2011 müssen Bürger ihre Einkommensteuererklärung für 2010 beim Finanzamt abgegeben haben. Dieser gesetzliche und allgemein bekannte Termin ist aber nicht immer problemlos einzuhalten. So haben es einige Kreditinstitute nicht geschafft, ihren Kunden noch rechtzeitig eine Jahressteuerbescheinigung auszustellen. Zudem haben es viele Anleger versäumt, bei ihren Banken einen Antrag auf Zusendung der benötigten Unterlagen zu stellen.

Zwar haben sie einen Anspruch auf eine Bescheinigung über angefallene Kapitalerträge und einbehaltene Kapitalertragsteuer, doch Institute stellen diese nicht immer automatisch, sondern erst auf Nachfrage aus.

Nicht nur aus diesem Grund ist für Steuerzahler ein Antrag auf Fristverlängerung ratsam, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hinweist. Als Grund für eine Fristverlängerung reicht der Hinweis auf noch fehlende Unterlagen über Einnahmen oder Ausgaben; dann ist ein Aufschub bis Ende September 2011 ohne weitere Begründungen möglich. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat ohnehin keine Eile. Hier verlängert sich die Frist nämlich pauschal bis Silvester 2011.