Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Rund um Ihre Verträge: Tipps für Paare

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg – Nicht nur der Valentinstag ist zu zweit viel schöner: Auch viele Verträge und Versicherungen machen mit Partner mehr Spaß. Wer gemeinsam seine Unterlagen prüft, kann viel Geld sparen und meist mehr Leistungen herausholen.

Kredit: Zu zweit von niedrigeren Zinsen profitieren

Wer einen Kredit zu zweit aufnimmt, erhält niedrigere Zinsen und wird auch eher von den Banken als Kreditnehmer angenommen. Bei Summen von 12.000 bis 15.000 Euro müssen Kreditnehmer zu zweit im Vergleich zu Einzelpersonen rund 11 Prozent weniger Zinsen zahlen. Bei einem Kreditbetrag von 12.500 Euro und 84 Monaten Laufzeit sind das 176 Euro weniger Zinsen.

Der Grund: Durch das meist höhere gemeinsame Grundeinkommen von zwei Personen sind bei Paarkrediten bessere Zinsen möglich. Für den Kredit haften dann beide gesamtschuldnerisch – jeder in voller Höhe. Für manche Verbraucher ist ein zweiter Kreditnehmer die beste Chance, überhaupt einen Kredit zu erhalten. Wenn das Einkommen nicht sicher ist, zögern Banken bei der Kreditvergabe: Durch einen zweiten Kreditnehmer mit eigenem Einkommen erhalten häufiger auch Angestellte in der Probezeit oder mit einem befristeten Beschäftigungsverhältnis einen Kredit.

Kredite können generell von mehr als einer Person beantragt werden, ob verheiratet oder nicht. Auch Freunde und Verwandte können zu zweit einen Ratenkredit abschließen.

Versicherungen

Tipp 1: Versicherungen zusammenlegen und Familientarif wählen

Ob Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder Rechtsschutzversicherungen – Ehepartner können getrennte Policen nach der Heirat zusammenlegen. Bei einer Modellrechnung sinkt die Jahresprämie dadurch insgesamt um mehr als 200 Euro. Es ist gesetzlich geregelt, dass die ältere Versicherung bestehen bleibt und die jüngere aufgelöst wird.

Bei der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung haben Unverheiratete oft einen Single-Tarif. Der muss nun in einen Familientarif umgewandelt werden. Im Verkehrsrechtsschutz ist teilweise nur ein einzelnes Auto versichert. Paare mit mehreren Autos können diesen Schutz auf alle Fahrzeuge erweitern.

Auch den eigenen Hausrat doppelt zu versichern, zahlt sich nicht aus. So müssen für beide Policen Beiträge gezahlt werden, in einem Schadensfall haften die Versicherer aber als Gesamtschuldner. Das heißt: Der Versicherungsnehmer kann von beiden Unternehmen letztlich nicht mehr Geld verlangen als den Betrag des Schadens. Paare können also nach dem Einzug in die erste gemeinsame Wohnung im Zweifel einen Vertrag kündigen.

Tipp 2: Über Kreuz gegenseitig versichern

Die Risikolebensversicherung bietet finanziellen Schutz im Todesfall und ist vergleichsweise günstig. Sie dient in erster Linie zur Absicherung der Hinterbliebenen und als Garantie bei Baufinanzierungen. Um im Ernstfall  die Erbschaftssteuer zu vermeiden, versichern sich Paare am besten über Kreuz. Das heißt, der Mann versichert das Leben seiner Frau, zahlt die Versicherungsbeiträge selbst und ist der Begünstigte im Todesfall – und umgekehrt. Eine Analyse von Verträgen hat jedoch gezeigt, dass sich die Partner oft selbst versichern. So können nach dem Tod des Versicherten Steuern anfallen. Ehepaare müssten oberhalb eines Freibetrages von 500.000 Euro Steuern zahlen – unverheiratete Paare sogar schon ab 20.000 Euro.

Tipp 3: Bezugsrecht – prüfen, wer in alten Verträgen begünstigt ist

Bestehen schon Lebensversicherungen, können Verheiratete das Bezugsrecht ändern. Unter Umständen sind noch Eltern oder frühere Partner als Begünstigte im Todesfall vermerkt. Wenn der neue Partner eingetragen werden soll, genügt ein Schreiben an die Versicherung.

KFZ: Gemeinsam günstiger fahren

Auch einige Kfz-Versicherer beschenken Verliebte – mit einem Rabatt auf die Kfz-Versicherung und zwar immer, nicht nur zum Valentinstag. Die Tarifexperten von Verivox haben für einen Modellfall bei über 50 Versicherern nachgerechnet. Im ersten Szenario fährt ein Single (35) allein mit dem Auto. Im zweiten Szenario fährt ein Paar (beide 35) zu zweit – entweder Ehepartner oder Partner mit gleichem Wohnsitz. Fünf Versicherer geben dem Paar Rabatte – zwischen einem und 17 Prozent. Maximal rund 130 Euro machte das im Modellfall aus.

„Die Versicherer kalkulieren die Beiträge, je nachdem wie häufig Personengruppen Schäden verursachen“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Wer als Paar ein Auto kauft, rechnet bei der Kfz-Versicherung am besten mal beide Varianten.

Handy: Partnerkarten nutzen

Mobilfunkanbieter setzen auf spezielle Tarife für Familien und Paare - die sogenannten Partnerkarten. Es handelt sich dabei um Zweitkarten, die zu einem bestehenden Tarif gebucht werden können. Die Vorteile hängen vom Anbieter ab und reichen von günstigeren Preisen für Gespräche untereinander bis zu einem reduzierten Grundpreis für die Zweitkarte. Partnerkarten sind bei fast allen Mobilfunkanbietern erhältlich.

Oft kann untereinander das Datenvolumen flexibel zugewiesen werden, damit am Monatsende der eine nicht noch Volumen übrig hat, während der andere bereits sein Limit überschritten hat und sich nur noch gedrosselt im Netz bewegen kann.