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Neue Frist bei Umzug: Bußgeld bis zu 1.000 Euro droht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa/tmn

Berlin / Heidelberg - Seit 1. November gilt: Wer umzieht, muss innerhalb von zwei Wochen seinen neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden und eine Einzugsbestätigung vom Vermieter einreichen.

Wer in Deutschland umzieht, ist verpflichtet, das Einwohnermeldeamt über seinen neuen Wohnort zu informieren - das ging auch bisher aus dem Meldegesetz hervor. Was ist jetzt neu? Mieter müssen sich bei einem Umzug innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Hierzu muss auch eine Vermieterbestätigung vorgelegt werden.

Formular zur Vermieterbestätigung

Grundsätzlich sind Mieter in der Pflicht, die Bestätigung rechtzeitig abzugeben. "Vermieter sind aber zur Mitwirkung verpflichtet", sagt Inka Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

Das entsprechende Dokument erhalten Meldepflichtige bei den zuständigen Meldebehörden oder online. Verivox stellt das Formular hier kostenlos zur Verfügung.

Storm rät: "Am besten nehmen Meldepflichtige die Vermieterbestätigung gleich zur Vertragsunterzeichnung mit." Dann kann sie der Vermieter oder Wohnungsgeber gleich ausfüllen. Ein Auszug müsse übrigens nur gemeldet und vom Vermieter bestätigt werden, wenn der Mieter ins Ausland zieht.

Rechtzeitig um einen Termin bei der Behörde kümmern

Doch was, wenn der Vermieter die Bestätigung nicht rechtzeitig ausstellt oder Anmeldepflichtige keinen Termin beim Einwohnermeldeamt bekommen? Wer nicht innerhalb der zwei Wochen einen Termin zur Anmeldung bei seinem zuständigen Meldeamt erhält, kann natürlich auch nicht gegen die Frist verstoßen, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. "Das bedeutet, Mieter sollten sich unmittelbar nach dem Einzug in die Immobilie um einen Termin bemühen."

Was droht bei unverschuldeter Fristversäumnis?

Ist eine Terminvergabe innerhalb der Frist nicht möglich, seien Mieter natürlich entschuldigt, sagt Ropertz. Bei einer geringfügigen Überschreitung der Frist droht seiner Einschätzung nach keine Geldbuße. "Letztlich stellt die Androhung einer Geldbuße eine Sanktionsmöglichkeit dar, mit der die Einhaltung des Gesetzes erzwungen werden kann", erklärt Ropertz. Das gelte insbesondere auch im Hinblick auf Vermieter, die - aus welchen Gründen auch immer - die Vermieter- oder Wohnungsgeberbestätigung nicht pünktlich erstellen.

Scheinanmeldungen verhindern

Mit dem Bundesmeldegesetz will die Bundesregierung vor allem Scheinanmeldungen verhindern. Ursprünglich sollte es bereits ab Mai 2015 gelten. Kleinere Änderungen am Gesetzestext haben jedoch dazu geführt, dass  sein Inkrafttreten auf November verschoben wurde.