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Mehr Sicherheit und mehr Beratung: Das neue Anlegerschutzgesetz

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin/Stuttgart - Klare Informationen, bessere Beratung und mehr Sicherheit - das sind die Ziele des neuen Anlegerschutzgesetzes. Die Regeln, die am Freitag vom Bundestag verabschiedet wurden, sollen nicht nur die Rechte der Anleger stärken, sondern auch deren Vertrauen zurückgewinnen. Das hatte im Zuge der internationalen Finanzkrise stark gelitten.

Getroffen hatte die Finanzkrise vor allem die Offenen Immobilienfonds (OIF). Sie waren ins Schlingern geraten, weil Großanleger massenhaft Geld abzogen. Deshalb wurden die Regeln hier deutlich verschärft: Anleger dürfen sich nun maximal 30.000 Euro pro Halbjahr auszahlen lassen. Außerdem gelten eine zweijährige Mindesthalte- sowie eine einjährige Kündigungsfrist.

"Privatanleger werden die Gewinner der Reform", sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Investment- und Asset-Management (BVI) in Frankfurt am Main. Denn die neuen Regeln verhinderten, dass Großanleger OIFs als Tagesgeldersatz missbrauchen können. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergänzt: "Offene Immobilienfonds werden endlich als langfristige Anlage verkauft. Und das ist auch sinnvoll." Dennoch sollten Anleger weiterhin darauf achten, nicht alles auf eine Karte zu setzen, sondern ihr Geld über mehrere Anlagen zu verteilen.

Kontrolle der Bankberater

Mit dem neuen Gesetz werden künftig außerdem die Bankberater stärker überwacht. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin soll Daten über alle rund 300.000 Bankberater in einem Register sammeln. Jede Beschwerde soll der BaFin mitgeteilt werden, die dann Strafen von der Ermahnung bis hin zu einem zeitweisen Berufsverbot verhängen kann. Zudem sind Geldbußen vorgesehen, wenn Banken gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen.

"Das ist ein falscher Ansatz", kritisiert Georg Baur vom Bundesverband Deutscher Banken in Berlin. Denn das Ziel, Kunden vor Falschberatung zu schützen, werde so nicht erreicht. "In Flensburg wird man auch erst nach einem Delikt registriert", sagt Baur. "Und nicht von vornherein alle Führerscheininhaber." Zudem hätten Kunden schon bisher die Möglichkeit, sich bei ihrer Bank zu beschweren.

Finanzexperte Nauhauser sieht das etwas anders. Bisher seien Beschwerden von Kunden meist ins Leere gelaufen, sagt er. "Jetzt können die Verantwortlichen zur Rede gestellt werden." Für die Banken wirke das abschreckend. Dennoch sollten Kunden sich nicht blind auf die Kontrollen verlassen, denn diese würden nur stichprobenartig durchgeführt. Die Qualität der Beratung verbessere sich also mit dem neuen Gesetz nicht automatisch.

Ohnehin sollten Anleger auch weiterhin jede Produkt-Empfehlung genau prüfen und mit anderen Angeboten vergleichen. Das gilt insbesondere dann, wenn sie nicht bei einer Bank, sondern bei einem freien Finanzberater waren. Der Grund: Während Bankberater von der BaFin kontrolliert werden, unterstehen freie Finanzberater nur der Aufsicht der Gewerbeämter. Verbraucherschützer befürchten, dass dort die erforderliche Fachkompetenz für die Aufsicht fehlt. "Das Ende vom Lied ist: Bankberater wie auch freie Finanzberater bleiben Produktverkäufer und sind auf Provisionen angewiesen", sagt Nauhauser.

Mehr Kundeninformation

Verschärft werden mit dem neuen Gesetz auch die Informationspflichten gegenüber den Kunden. Künftig sollen Anleger in einem sogenannten Produktinformationsblatt alle wesentlichen Angaben zu einer Geldanlage erhalten. Auf zwei, maximal drei Seiten soll dabei Art und Funktionsweise erläutert und zugleich über Risiken und Kosten aufgeklärt werden. Ob Kunden die Angebote damit wirklich besser vergleichen können sei aber fraglich, sagt Nauhauser. "Wenn etwa ein Anbieter Angaben in Prozent macht, der andere in Euro, ist der Produktvergleich schon erschwert."

Problematisch ist aus Sicht der Verbraucherschützer auch, dass über wesentliche Punkte nicht informiert werden muss. Zwar werde der Kunde etwa über die Aussichten auf Rückzahlung aufgeklärt, erläuert Nauhauser. Der Anbieter müsse aber nicht erklären, ob oder zu welchen Konditionen das Geld im Anlagezeitraum verfügbar ist. Das müssten Anleger genau erfragen. Auch ein Vergleich zwischen verschiedenen Produkten wie Fondspolice, Fondssparplan oder Bausparvertrag sei trotz einheitlicher Produktinformationsblätter nicht möglich.

"Ein Produktinformationsblatt kann nicht über alle Details aufklären", hält Georg Baur vom Bankenverband dagegen. Auch mit dem neuen Gesetz seien Anleger daher nicht davon befreit, sich über die Geldanlage grundlegend zu informieren. "Anleger müssen auch ein wenig Wissen mitbringen." Zudem sollten Kunden keine Angst davor haben, ihrem Berater Fragen zu stellen, sollte ihnen etwas nicht klar sein. "Eine Beratung ist immer ein Dialog", betont Baur.