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Freibetrag für Mitarbeiteraktien soll vervierfacht werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Große Koalition will Mitarbeiteraktien stärker fördern. Die Erhöhung des entsprechenden Freibetrags von 360 auf 1.440 Euro wurde jüngst im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Was sich für Unternehmen und Arbeitnehmer ändert.

Vierfacher Freibetrag ab Juli geplant

Steuerlich ist es für Arbeitnehmer bislang nicht sehr attraktiv, sich über Aktien am eigenen Unternehmen zu beteiligen. Der Freibetrag liegt aktuell bei lediglich 360 Euro jährlich. Darüber hinaus gehende finanzielle Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen gelten als Sachbezug und werden mit der vollen Einkommensteuer belastet.

Das soll sich ab 1. Juli 2021 ändern. Künftig soll steuerfreie Höchstbetrag für Vermögenbeteiligungen, die von Unternehmen auf Arbeitnehmer übertragen werden, auf 1.440 Euro pro Jahr steigen. „Die Vervierfachung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalprogramme ist ein richtiger Schritt“, lobt Christine Bortenlänger vom Deutschen Aktieninstitut. Mitarbeiteraktien seien eine gute Möglichkeit für Arbeitnehmer, an den wirtschaftlichen Erfolgen ihrer Unternehmen teilzuhaben und individuell Vermögen aufzubauen.

Mitarbeiteraktien-Programme könnten attraktiver werden

Mitarbeiteraktien seien neben dem Vermögensaufbau auch ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung. Sie machen Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver. Über Rabatte auf den Aktienpreis bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern Anreize, an Aktienprogrammen teilzunehmen. Allerdings müssen Arbeitnehmer diesen Rabatt, wenn er den steuerlichen Freibetrag überschreitet, versteuern.

„Es ist üblich, dass sich Unternehmen bei ihren Vergünstigungen an dem jeweils geltenden steuerlichen Freibetrag orientieren, um keine Steuerpflicht bei Mitarbeitern auszulösen“, erklärt Bortenlänger. Bei den bisher geltenden 360 Euro war die Grenze schnell erreicht. Die Vervierfachung auf 1.440 Euro bietet den Unternehmen nun bei der Gestaltung der Programme viel mehr Spielraum.“