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Das ändert sich beim Elterngeld ab September

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Zum 1. September greifen Reformen des Elterngeldes. Besonders für Eltern von Frühchen und beim Elterngeld Plus ändert sich einiges.

Werden Kinder zu früh geboren, erhalten Mütter und Väter ab sofort länger Elterngeld. So gibt es für jene Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, einen zusätzlichen Monat Elterngeld pro Elternpaar. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei zwölf Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.

Einkommensgrenze wird gesenkt

Elternpaare, die mehr als 300.000 Euro Einkommen im Jahr beziehen, nun kein Elterngeld mehr. Die Grenze lag bisher bei 500.000 Euro.

Elterngeld Plus

Grundsätzlich gilt: Wer ein Kind bekommt und anschließend zur Betreuung seine berufliche Tätigkeit aussetzt, erhält in Deutschland zwölf Monate lang Elterngeld. Diese Zeit erhöht sich um zwei Monate, wenn auch der zweite Elternteil mindestens diese Zeit beim Kind bleibt.

Wichtig: Die 14 Monate in Summe müssen sich beide Elternteile teilen, ob parallel oder nacheinander. Sie erhalten in dieser Zeit das sogenannte Basiselterngeld.

Das Elterngeld Plus erhalten Eltern, die ihrem Beruf für eine Zeit lang in Teilzeit nachgehen, um zu Hause mehr Betreuungsarbeit zu leisten. Die monatlichen Zahlungen fallen in der Regel niedriger aus als das Basiselterngeld, dafür ist der Zeitraum, über den man Zahlungen vom Staat erhalten kann, doppelt so lang - also bis zu 28 Monate in Summe für das Elternpaar.

Der Partnerschaftsbonus verlängert ebenfalls den Bezugszeitraum vom Elterngeld. Er wird gewährt, wenn die Eltern die Teilzeit parallel nehmen - zum Beispiel kümmert sich einer am Vormittag ums Kind und arbeitet nachmittags, der Partner macht das folglich andersherum. Dafür erhalten sie zusätzlich bis zu acht Elterngeld-Plus-Monate. In Summe kann dann bis zu 36 Monate lang ein Anspruch auf Zahlungen bestehen.

Das ändert sich beim Partnerschaftsbonus

Bislang mussten es vier aufeinanderfolgende Monate sein, und man bekam dann als Bonus vier weitere Monate, erklärt Sandra Thiemar vom Beratungsportal Elterngeld.net. Mit dem 1. September sind zwischen zwei und vier Monaten möglich.

Der Ausstieg und eine Verlängerung der Partnerschaftsmonate sind nun flexibel möglich - scheinbar. Man könnte also nach zwei Monaten geteilter Elternzeit in Teilzeit sagen, das passt nicht zur Familie und beendet diese Phase frühzeitig. Oder man verlängert auf vier Monate. Aber das ist nur theoretisch eine echte Option.

«Denn der Arbeitgeber kann die Verlängerung oder Verkürzung ablehnen», erklärt Beraterin Thiemar. Denn schon um die Geburt des Kindes herum müssen die Eltern ihren Arbeitgebern die Elternzeit-Phasen für die zwei anstehenden Jahre verbindlich nennen.

Immerhin: Für Selbstständige ist diese neue Flexibilität eine gute Option, und auch für jene Arbeitnehmer, die etwa wegen eines kurzfristigen Großprojektes vom Arbeitgeber gebraucht werden und ihm entgegenkommen wollen.

Neue Obergrenze

Auch die Stundenzahl für den Partnerschaftsbonus wurde reformiert: Man muss nun zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, bis September lag die Grenze noch bei 25 bis 30 Stunden. Die neue Obergrenze ermöglicht für viele Arbeitnehmer rechnerisch eine Vier-Tage-Arbeitswoche.