Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Zwei Millionen Haushalte sollen staatlichen Mietzuschuss bekommen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hohe Kosten fürs Heizen, für Strom und Lebensmittel setzen viele Haushalte in Deutschland unter Druck. Deshalb soll jetzt das Wohngeld steigen, das Menschen mit wenig Einkommen hilft, die Miete zu stemmen. Auch der Kreis der Berechtigten wird ausgeweitet. «Viele Menschen in unserem Land haben Angst vor dem kalten Winter. Sie wissen nicht, ob sie Gas und Strom bezahlen können, wenn die Wohnkosten schon einen Großteil ihres Haushaltseinkommens ausmachen», begründete Bauministerin Klara Geywitz am Mittwoch die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Reform. Doch viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie überhaupt Hilfe vom Staat bekommen könnten.

Was genau ist das Wohngeld?

Es ist quasi ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit kleinen Einkommen. Auch wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus und zugleich wenig Geld hat, kann für die Tilgung seiner Kredite Unterstützung bekommen. Das gilt aber nur, wenn man keine anderen Transferleistungen erhält, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, also etwa Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Bafög. Für die Anträge und die Auszahlung sind die Länder beziehungsweise Gemeinden zuständig.

Wie viel Geld kann man bekommen?

Das hängt davon ab, wie hoch Miete und Einkommen sind und wo genau man wohnt. Die Bundesregierung will das Wohngeld aber generell deutlich erhöhen, im Schnitt um 190 Euro pro Monat. Die bisherigen Wohngeld-Haushalte würden damit ab Januar statt durchschnittlich 177 Euro künftig rund 370 Euro im Monat bekommen.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat Beispielrechnungen vorgelegt. Demnach bekäme ein Rentner in Berlin mit einer monatlichen Rente von 1259 Euro brutto und Kaltmiete von 500 Euro monatlich künftig 252 Euro Mietzuschuss - 178 Euro mehr als bisher. Für eine vierköpfige Familie in München mit Einkommen von 2386 Euro (brutto) und Kaltmiete von 1000 Euro steige das Wohngeld von 481 auf 804 Euro.

Wer kann das Wohngeld bekommen?

Ob man wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Rechnung ab - eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Das dürfte ein Grund sein, warum bisher lange nicht alle Haushalte, die ein Recht darauf hätten, auch Wohngeld beantragt haben. Geywitz will das ändern: «Ich möchte jeden bitten, der wenig Einkommen und hohe Wohnkosten hat: Prüfen Sie, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Es ist Ihr gutes Recht», betonte sie.

Faktoren in der Rechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. Ob man Wohngeld bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Ministeriums ausrechnen lassen.

Bisher bekommen rund 600 000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Mit der Reform sollen 1,4 Millionen weitere Haushalte dazukommen. Insgesamt gehe es dann um 4,5 Millionen Menschen in Deutschland, sagte Geywitz. Darunter seien viele Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner, aber auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Künftig sollten auch Arbeitnehmer Wohngeld bekommen, die Mindestlohn verdienen.

Was kostet das den Staat?

Das Bauministerium rechnet für das kommende Jahr mit Kosten von mehr als drei Milliarden Euro. Vorgesehen ist laut Geywitz, dass Bund und Länder je etwa die Hälfte übernehmen, denn schon jetzt teilen sie sich die Kosten für das Wohngeld. Die Länder dagegen sehen den Bund in der alleinigen Verantwortung und wollen nicht zahlen.

Wo könnte es noch Probleme geben?

Länder wie Berlin zweifeln daran, dass sie das neue Wohngeld rechtzeitig zum 1. Januar auszahlen können. Sie erwarten viele neue Anträge - und die Bearbeitung könne sich bis in den Februar hinein oder noch weiter ziehen, warnen sie. Für Stefan Körzell aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) ist klar: «Ohne mehr Personal in den Wohngeldstellen wird es nicht funktionieren, künftig zusätzliche Anträge schnell zu bearbeiten.» Auch Geywitz rechnet mit langen Wartezeiten. «Es wäre eine Illusion zu sagen: Wir haben 1,5 Millionen Antragsteller oder sogar noch viel mehr - und das macht gar kein Problem», sagte sie t-online.

Wohnungsunternehmen und Mietervertreter halten die Reform für zu kleinteilig. «Wir brauchen von der Regierung jetzt einen großen Wurf, um die Energiepreisexplosion wirksam abzufedern», forderte der Wohnungsimmobilienverband GdW. Das könne nur ein Gaspreisdeckel sein. Der Mieterbund forderte zusätzliche Verbesserungen im Mietrecht zum Schutz vor steigenden Mieten.

Was wird wegen der hohen Heizkosten zusätzlich unternommen?

Für Wohngeldempfänger sowie für viele Studenten und Azubis soll es kurzfristig einen weiteren Zuschuss zu den Heizkosten geben. Für Studenten mit Bafög und Azubis mit Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen geht es um pauschal 345 Euro. Bei allen anderen soll sich der Zuschuss nach der Haushaltsgröße richten: Wer allein lebt, bekommt 415 Euro, zu zweit gibt es 540 Euro - und für jeden weiteren Mitbewohner noch einmal 100 Euro dazu.