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Mehr als 200 Prozent: Große Unterschiede bei CO2-Kosten für Mieter

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bei der CO2-Steuer für Mietwohnungen gibt es sehr große Unterschiede. Je nach energetischem Zustand des Gebäudes unterscheiden sich die Mehrkosten bei gleicher Raumgröße um über 200 Prozent. Das zeigt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox.

Fast doppelt so hohe Kosten im unsanierten Altbau

Die Höhe der CO2-Kosten hängt in erster Linie vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Für eine 70-qm-Wohnung, die mit Gas beheizt wird, beläuft sich die Belastung für das Jahr 2021 auf durchschnittlich 52 Euro. Wer in einem unsanierten Altbau wohnt, muss mit bis zu 95 Euro fast doppelt so hohe Kosten stemmen. Bewohner eines Hauses mit KfW-40-Standard erwartet eine jährliche Mehrbelastung von bis zu 28 Euro. Die Differenz zwischen niedrigem und hohen Energieverbrauch liegt bei rund 230 Prozent.

Das Heizen mit Öl verursacht mehr Treibhausgasemissionen, der CO2-Zuschlag fällt entsprechend höher aus. Im Vergleich zur Gasheizung werden durchschnittlich rund 45 Prozent höhere CO2-Kosten fällig.

CO2-Preis von 60 Euro: Bis zu 570 Euro Mehrkosten

In den kommenden Jahren steigt der CO2-Preis sukzessive an und damit auch die Kosten. Bei einem Preis von 60 Euro je Tonne CO2, wie es beispielsweise die Grünen fordern, würden die Mehrkosten für den 70-qm-Haushalt mit Gasheizung auf durchschnittlich 126 Euro steigen. Im Altbau würden bis zu 227 Euro fällig werden, in einem gut gedämmten Gebäude bis zu 68 Euro pro Jahr.

Mieter tragen CO2-Kosten in voller Höhe

„Die Rechnung zeigt: Vor allem Bewohner von unsanierten Häusern werden durch den CO2-Preis stark belastet“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte von Verivox.

Beim CO2-Preis gilt nach wie vor das Verursacherprinzip – Vermieter können die CO2-Kosten somit komplett an ihre Mieter weiterreichen. Der Entwurf zum neuen Klimaschutzgesetz sah vor, die CO2-Steuer künftig hälftig zwischen Mieter und Vermieter zu teilen. Das scheiterte jedoch am Widerstand der CDU-Fraktion.

„Denkbar wäre in diesem Zusammenhang eine Vermieterbeteiligung abhängig von der Gebäudeenergieeffizienz. Vermieter von Gebäuden, die in einem energetisch schlechten Zustand sind, müssten dann einen Großteil des CO2-Preises tragen und Vermieter von sehr energieeffizienten Häusern einen deutlich geringeren Anteil“, so Storck weiter.

Methodik

Verivox hat die Mehrkosten, die durch den CO2-Preis im Bereich Wärme fällig werden, mithilfe der auf dem Energieausweis für Wohngebäude angegebenen Verbrauchswerte ermittelt. Die Energieeffizienzklassen wurden entsprechend zusammengefasst: niedriger Energieverbrauch (A+, A, B), mittlerer Energieverbrauch (C, D, E) sowie hoher Energieverbrauch (F, G, H).