Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

EU-Kommission: Keine Ausnahme bei Mehrwertsteuer für Gasumlage

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Für die Verbraucher in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage geben. Die EU-Kommission bekräftigte am Dienstag in Brüssel, dass eine Streichung der Steuer anders als von der Bundesregierung erhofft nicht möglich ist. Die Kommission arbeitet nach eigenen Angaben aber zusammen mit Berlin an einer Lösung bezüglich der Mehrwertsteuer.

Die Bundesregierung will nach Angaben von Kanzler Olaf Scholz nun schnell Alternativen ausloten. Man wolle mit der Kommission darüber reden, «wie wir das Geld den Bürgern wieder zurückkommen lassen können», sagte der SPD-Politiker. «Diesen Weg werden wir jetzt ganz schnell mit der Kommission besprechen, dann ist er auch rechtssicher und kann umgesetzt werden, noch bevor die Umlage erhoben wird.»

Reduzierte Mehrwertsteuer gefordert

In der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP wird über eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes nachgedacht. «Das Mindestmaß von fünf Prozent sollte genutzt werden», sagte der Grünen-Wirtschaftspolitiker Dieter Janecek dem «Handelsblatt». Ähnliche Stimmen kamen aus der SPD. «Jetzt muss die Steuer zumindest auf fünf Prozent runter. Wir müssen alles tun, um die Umlage möglichst gering zu halten», sagte SPD-Wirtschaftspolitiker Falko Mohrs dem Blatt. Der Vize-Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Hannes Walter (SPD), brachte eine Senkung der Mehrwertsteuer insgesamt ins Spiel - vor allem für Gas und Strom.

Steuerpolitik ist in der EU überwiegend Sache der Länder, allerdings gelten Rahmenbedingungen, die alle umsetzen müssen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz muss mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens 5 Prozent. In Deutschland gilt ein höherer Satz von 19 Prozent und ein ermäßigter von 7 Prozent. Seit Anfang April sind nach den EU-Regeln komplette Mehrwertsteuerbefreiungen nur in bestimmten Bereichen wie Lebensmitteln und anderen Gütern zum Decken der Grundbedürfnisse möglich - nicht aber bei Energie.

Auf der Suche nach Lösungen

Mit der Umlage sollen erhöhte Beschaffungskosten von Großimporteuren von Gas ausgeglichen werden, um diese vor der Pleite und das deutsche Energiesystem vor dem Kollaps zu bewahren. Alle Gaskunden sollen dafür zusätzlich 2,419 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, Privathaushalte ebenso wie Firmen. Hinzu käme dann die Mehrwertsteuer, die bei Gas normalerweise 19 Prozent beträgt. Das wären dann also noch einmal 0,46 Cent.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte auf EU-Ebene um eine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer gebeten. Ein Sprecher der EU-Kommission machte deutlich: «Es gibt an sich keine Möglichkeit, diese Art von Umlage auszunehmen.» Zugleich betonte er: «Wir sind in Kontakt mit der deutschen Regierung, um Lösungen zu finden, die den Verbrauchern nutzen und den gleichen Effekt für sie hätten.»

Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es, man habe bisher kein offizielles Schreiben der EU-Kommission bekommen. «Unser Ziel ist nach wie vor, zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.» Der Staat solle durch die Umsatzsteuer auf die Gasumlage keine Mehreinnahmen erzielen. Dabei sind dem Ministerium zufolge verschiedene Möglichkeiten denkbar, die europarechtlich geprüft werden müssten.

Gasumlage um 20 Prozent senken?

Welche Optionen es gibt und wann die Brüsseler Behörde sich dazu äußern will, war zunächst unklar. Der Kommissionssprecher sagte, die EU-Kommission teile den Wunsch Deutschlands, dass die Maßnahme keine unvorhergesehenen Steuereffekte habe. «Das ist ein extrem wichtiger Teil.» Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zuvor angekündigt, Ausgleichsmechanismen zu schaffen, falls keine Mehrwertsteuer-Ausnahmeregelung möglich sein sollte.

Für einen Einpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden bedeutet die Umlage ohne Mehrwertsteuer jährliche Zusatzkosten von rund 121 Euro. Mit wären es rund 144 Euro. Für einen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden liegen die Mehrkosten bei rund 484 Euro im Jahr. Kommt die Mehrwertsteuer hinzu, sind es 576 Euro.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte die Bundesregierung auf, die Gasumlage sofort um 20 Prozent zu reduzieren. «Das durchsichtige Hinhaltemanöver der Bundesregierung ist geplatzt», kritisierte er. «Die Zusatzbelastungen für die Verbraucher jetzt mit Bedauern auf die EU abschieben zu wollen, ist schamlos.»

Die Steuerregeln müssen in der EU einstimmig beschlossen werden. So kann die EU-Kommission zwar Abweichungen der Mehrwertsteuerregeln vorschlagen, diese müssten jedoch von allen EU-Ländern angenommen werden.