CO2-Preis: Energieintensive Unternehmen sollen entlastet werden
Stand: 24.09.2020
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Berlin - Unternehmen sollen künftig einen finanziellen Ausgleich beantragen können, wenn sie durch den CO2-Preis Nachteile im internationalen Wettbewerb erleiden. Im Gegenzug werden sie dazu verpflichtet, ihre Energieeffizienz zu verbessern und Treibhausgas-Emissionen verringern.
Abwanderung verhindern
Um die Abwanderung von Unternehmen in andere Länder zu verhindern, will die schwarz-rote Koalition die Industrie vor zu großen Belastungen durch den neuen CO2-Preis schützen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin dazu Eckpunkte, die die Wettbewerbsfähigkeit schützen sollen.
Der CO2-Preis verteuert ab 2021 Benzin und Diesel, Heizöl und Erdgas - erst nur ganz wenig, dann Jahr für Jahr etwas mehr bis 2025. Wie es danach weitergeht, ist offen. Ziel ist es, klimaschädliche fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen.
Arbeitsplätze sichern
Es sei wichtig, dass Deutschland ein «attraktiver Standort für eine zukunftsfähige Industrie» bleibe, teilte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) mit. «Von einer Verlagerung der Produktion ins Ausland wären nicht nur Arbeitsplätze betroffen, auch für den Klimaschutz wäre nichts gewonnen - die CO2-Emissionen entstünden lediglich woanders.»
Der geplante Mechanismus orientiert sich an den Regelungen des europäischen Emissionshandels - denn in der EU gibt es einen CO2-Preis schon länger für die Energiebranche und Teile der Industrie. Bis Ende des Jahres will das Bundesumweltministerium auf Basis der Eckpunkte eine Verordnung ausarbeiten und dem Bundestag vorlegen.