Treten Sie jetzt auf die Gaspreisbremse

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Bis zu 1.200 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Gotha, 99867
Jahresverbrauch: 21.000 kWh
Günstigster Tarif: PriogasSofort12Öko, Kosten im ersten Jahr: 801,03 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Gotha Grundversorgung, Kosten: 2.014,72 Euro
(Über ein Viertel der deutschen Haushalte beziehen laut Bundesnetzagentur den örtlichen Grundversorgungstarif. Sie können jederzeit wechseln.)
Einsparung: 1213,69 Euro
(Stand: 16.11.2020) - Exklusive Tarife
- Schnell und sicher wechseln


Tarife mit der Kennzeichnung „CO₂-Steuer 2021 enthalten“ beinhalten bereits den von der Bundesregierung beschlossenen CO₂-Aufpreis, der ab dem 01.01.2021 auf Gas fällig wird. Eine Preiserhöhung aufgrund dieses Preisbestandteils ist somit ausgeschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
Der CO₂-Preis kommt: Ab Januar 2021 muss der Ausstoß von Treibhausgasen bei Sprit, Heizöl und Gas bezahlt werden. Heizkunden müssen dann deutlich tiefer in die Tasche greifen. Für einen Musterhaushalt (20.000 kWh) bedeutet das eine Mehrbelastung von 108 Euro für Gas.
Treten Sie jetzt auf die Gaspreisbremse und sparen Sie im Schnitt 400 Euro pro Jahr ein. Im Gasrechner haben wir alle Tarife markiert, die den CO₂-Preis bereits berücksichtigen. So erwarten Sie keine Überraschungen.
- Was ist der CO₂-Preis und warum wird er erhoben?
- Wie hoch ist der CO₂-Preis?
- Was bedeutet das für den Gaspreis?
- Mehrkosten nach Verbrauch und Jahr
- Wird mein Gastarif automatisch teurer?
- Was kann ich tun, wenn mein Anbieter die Preise erhöht?
- Online kündigen
- In 3 Schritten zum passenden Tarif
Was ist der CO₂-Preis und warum wird er erhoben?
Als CO₂-Preis bezeichnet man eine Abgabe, die auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO₂) erhoben wird. CO₂ gilt als Verursacher der Erderwärmung und des Klimawandels. Ein einheitlicher CO₂-Preis soll dabei helfen, die Treibhausgase zu minimieren und die gesteckten Klimaziele zu erreichen.
Deshalb führt die Bundesregierung ab 2021 eine CO₂-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel auf den Markt bringen, bezahlen dann dafür einen CO₂-Preis. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben. Das macht den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen teurer. Gleichzeitig lohnt sich vermehrt der Einsatz klimaschonender Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität. Die Einführung des CO₂-Preises ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030.
Wie hoch ist der CO₂-Preis?
Für das Jahr 2021 haben sich Bund und Länder auf eine Abgabe von 25 Euro je Tonne CO₂ geeinigt. In den Folgejahren steigt der Preis kontinuierlich und wird 2025 bei 55 Euro je Tonne liegen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.
Was bedeutet das für den Gaspreis?
Das hängt ab von der Höhe des Verbrauchs. Gaskunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden müssen im nächsten Jahr mit Mehrkosten von durchschnittlich 108 Euro rechnen. Diese Kosten steigen von Jahr zu Jahr weiter an. 2025 muss der gleiche Haushalt bereits Mehrkosten in Höhe von 238 Euro schultern.
Mehrkosten nach Verbrauch und Jahr
Erdgas | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
---|---|---|---|---|---|
5.000 KWh | +25 € | +32 € | +38 € | +49 € | +60 € |
12.000 KWh | +65 € | +78 € | +91 € | +117 € | +143 € |
18.000 KWh | +97 € | +117 € | +136 € | +175 € | +214 € |
20.000 KWh | +108 € | +130 € | +152 € | +195 € | +238 € |
25.000 KWh | +135 € | +162 € | +190 € | +244 € | +298 € |
30.000 KWh | +162 € | +195 € | +227 € | +292 € | +357 € |
Wird mein Gastarif automatisch teurer?
Nein. Gasversorger müssen jedoch ab Januar 2021 sogenannte Verschmutzungsrechte für das in Umlauf gebrachte Gas kaufen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sie diese Mehrkosten an ihre Kunden weiterreichen. In welcher Höhe das geschieht, hängt von den Beschaffungsstrategien der Versorger ab. So kann es zu großen Preisunterschieden zwischen den Anbietern kommen.
Was kann ich tun, wenn mein Anbieter die Preise erhöht?
Wer eine Preiserhöhung erhält, hat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, Sie können in der Regel ohne Einhaltung einer Frist aus dem Vertrag – auch bei Erhöhungen von Steuern und Abgaben. Ganz wichtig: Bei einer Preiserhöhung sollten Sie schnell reagieren und wegen der kurzen Fristen selbst kündigen. Dazu reicht eine formlose Textnachricht. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kündigt per Einschreiben.
Verweisen Sie in Ihrem Schreiben auf Ihr Sonderkündigungsrecht und fordern Sie eine Kündigungsbestätigung an. Geben Sie zusätzlich Ihre Verbrauchsstelle, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Die Kündigung datieren Sie einen Tag bevor die Preiserhöhung wirksam wird. Erhöht Ihr Anbieter beispielsweise zum 1. Januar den Gaspreis, kündigen Sie zum 31. Dezember.
Noch schneller und bequemer geht es mit dem Online-Kündigungsservice von Aboalarm: