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Freiwillige Rentenversicherung

Wer in Deutschland im Angestelltenverhältnis tätig ist, ist auch in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtig. Bei Selbstständigen und Personen, die nicht arbeiten, gilt die Rentenversicherungspflicht dagegen nicht zwangsläufig. Hier besteht, neben der privaten Rentenvorsorge, die Möglichkeit, eine freiwillige Rentenversicherung abzuschließen. Wer das tut und die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren bzw. 60 Beitragsmonaten erreicht, hat Anspruch auf die Zahlung der gesetzlichen Rente.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wer kann eine freiwillige Rentenversicherung abschließen?
  3. Für wen lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung?
  4. Die Beitragszahlungen in der freiwilligen Rentenversicherung
  5. Freiwillige Rentenversicherung oder private Altersvorsorge: Was macht mehr Sinn?
  6. Sozialleistungen der deutschen Rentenversicherung
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Rentenversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung steht insbesondere Selbstständigen oder Erwerbslosen zu.
  • Die freiwillige Rentenversicherung kann als vollwertige Rente oder als zusätzliche Rente zur privaten Vorsorge genutzt werden.
  • Freiwillige Mitglieder können selbst entscheiden, wie regelmäßig und in welcher Höhe Beiträge eingezahlt werden.

Wer kann eine freiwillige Rentenversicherung abschließen?

Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung steht grundsätzlich jedem offen

  • der nicht pflichtversichert ist,
  • noch keine volle Altersrente erhält.

Wer also selbstständig oder erwerbslos ist, kann jederzeit einen Antrag auf Aufnahme bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Grundvoraussetzung sind das vollendete 15. Lebensjahr und ein ständiger Wohnsitz in Deutschland. Dabei kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit an.

Wenn ein ausländischer Staatsbürger bereits Einzahlungen in die deutsche Rentenkasse geleistet hat und die Bundesrepublik wieder verlässt, kann er ebenfalls eine freiwillige Altersvorsorge abschließen. Auch Personen, die bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Altersteilrente erhalten, können sich weiterhin freiwillig rentenversichern. Diese Beiträge werden allerdings erst beim nächsten Rentenanspruch berücksichtigt.

Für wen lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung?

Grundsätzlich kann die Versicherung als vollwertige Rente oder als zusätzliche Rente zu einer privaten Vorsorge genutzt werden. Wer schon einige Monate Rente eingezahlt hat und dann aus der Pflichtversicherung ausscheidet, kann mithilfe der freiwilligen Altersvorsorge seine Anwartschaft sicherstellen – indem er so lange einzahlt, bis er mindestens die 60 Pflichtmonate erfüllt hat.

Das kann für ausländische Staatsbürger oder auch deutsche, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, interessant sein. Personen, die nur kurze Zeit erwerbstätig waren und aufgrund von Kindererziehung Anspruchsmonate erhalten, können ebenfalls die 60 Monate Mindesteinzahlung erreichen.

Auch kurz vor Rentenbeginn können Rentenversicherte noch einmal Beiträge einzahlen um die Rente aufzustocken oder Abschläge der Rente durch eine Frührente auszugleichen.

Ein Beispiel

Eine erwerbstätige Frau hat sechs Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Dann bekommt sie zwei Kinder, die jeweils vor 1992 geboren sind, und ist fortan als Hausfrau nicht mehr erwerbstätig. Sie bekommt durch die Mütterrente pro Kind 24 Monate Rentenbeiträge gutgeschrieben, das sind 48 Monate für die Kindererziehung. Zusammen mit den sechs Monaten davor hat sie nun bereits 54 Monate Rentenbeiträge entrichtet. Wenn sie sich noch weitere sechs Monate freiwillig rentenversichert, hat sie bereits die 60 Monate erreicht und bezieht später die gesetzliche Rente.

Für jedes Kind, das nach 1992 geboren wurde, erhält die Mutter bis zu 36 Monate Rentenbeiträge gutgeschrieben und kann mit zwei Kindern einen vollen Rentenanspruch erwerben. Die Gutschreibung für die Kindererziehung kann jeweils nur ein Elternteil geltend machen. Bei Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern besteht ebenfalls ein Anspruch auf Kindererziehungszeit.

Freiwillige Rentenversicherung: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten

Wer sich selbstständig macht oder aus anderen Gründen von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, sichert sich mit der freiwilligen Rentenversicherung seinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Im Versicherungsfall muss eine lückenlose Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge über mindestens drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen. Außerdem muss eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung von mindestens fünf Jahren bestehen.

Vor der Befreiung der Versicherungspflicht sollten Verbraucher stets prüfen, ob es sich lohnt, freiwillig Beitragszahlungen zu leisten, um Anspruch auf gewisse Sozialleistungen zu haben. Es wäre äußerst ärgerlich, wegen wenigen Monaten Wartezeit einen Schutz, wie die Rente bei Erwerbsminderung, nicht in Anspruch nehmen zu können.

Die Beitragszahlungen in der freiwilligen Rentenversicherung

Anders als im Angestelltenverhältnis können freiwillige Mitglieder in der Rentenversicherung selbst entscheiden, ob, wie häufig und wie in welcher Höhe sie die Beiträge einzahlen. Es wird jedoch ein Mindestbeitrag und ein Höchstsatz pro Monat vorgeschrieben. Diese werden durch den Beitragssatz und die Beitragsbemessungsgrenze berechnet. 2017 liegt der Mindestbeitrag bei 84,15 € und der Höchstbeitrag bei 1.187,45 €.

Allerdings können einmal gezahlte Beiträge nicht mehr verändert werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich vorher genau zu überlegen, wie die Beiträge bei der freiwilligen Altersvorsorge gestaltet werden sollen. Nachzahlungen sind für das vergangene Jahr bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Darüber hinaus sind in bestimmten Fällen auch Nachzahlungen für länger zurückliegende Zeiträume möglich.

Freiwillige Rentenversicherung oder private Altersvorsorge: Was macht mehr Sinn?

Ob sich eine freiwillige Rentenpolice oder eine private Vorsorge mehr lohnt, hängt vom individuellen Fall ab. Dazu zählen beispielsweise die aktuelle Zinslage oder die Dauer bis zum Renteneintrittsalter. In vielen Fällen schneidet die freiwillige jedoch günstiger ab als eine private Rentenversicherung. Riester, Rürup oder andere private Renten versprechen zwar im Alter deutlich höhere Auszahlungen, in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen können die Versicherungen diese Rendite allerdings nicht zwingend liefern.

Viele Selbstständige denken bei ihrer Altersvorsorge nur an die privaten Vorsorgemaßnahmen. Teilweise lohnt sich jedoch auch ein Blick auf die freiwillige gesetzliche Versicherung. Bei genügend Kapital ist ein Mix aus Geldanlage, privater und gesetzlicher Vorsorge ratsam.

Steuerliche Ersparnis bei den Einzahlungen nutzen

Zudem bietet die freiwillige Rentenversicherung eine enorme Steuerersparnis für Selbstständige während der erwerbstätigen Zeit. Die gezahlten Beiträge sind bis zu 80 Prozent steuerlich absetzbar. Somit gelten ähnliche Regelungen, wie für die Riester-Rente.

Sozialleistungen der deutschen Rentenversicherung

Wer sich in der deutschen Rentenversicherung versichert, erhält auch eine Vielzahl an attraktiven Sozialleistungen wie:

  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Grundsicherung
  • Altersrente für Schwerbehinderte
  • Frühzeitige Rente für langjährige Versicherte
  • Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit
  • Rente für vor 1952 geborene Frauen
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Teilweise sind die Wartezeiten bzw. die Mindestversicherungszeiten der einzelnen Renten jedoch höher als 5 Jahre. Die Rente für Bergleute setzt beispielsweise eine Versicherungszeit von 25 Jahren voraus.

Anmeldung und Zahlung der Beiträge

Wer sich freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden möchte, kann auf der offiziellen Webseite ein entsprechendes Antragsformular herunterladen. Die Abbuchung der Beiträge kann per Lastschrift oder per Überweisung erfolgen.

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