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Firmenrechtsschutz für Freiberufler, Gewerbebetreibende und Einzelunternehmer

Wer selbstständig tätig ist, ein Gewerbe betreibt oder ein Unternehmen leitet, ist im Zuge seiner beruflichen Tätigkeiten nicht vor rechtlichen Auseinandersetzungen gefeit zum Beispiel Prozesse vor dem Arbeitsgericht, Klagen um Schadensersatz oder vertragsrechtliche Auseinandersetzungen. Eine Firmenrechtsschutzversicherung sichert Inhaber und Mitarbeiter finanziell bei Rechtsstreitigkeiten ab. Da der Leistungsumfang und die Risikobewertung der Versicherer unterschiedlich sind, variieren auch die Kosten. Deshalb lohnt sich ein Vergleich der Firmenrechtsschutzversicherungen, um den passenden Tarif zu finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Firmenrechtsschutz im Vergleich
  2. Was ist eine Firmenrechtsschutzversicherung?
  3. Berufliche Risiken
  4. Leistungsumfang
  5. Bausteine beim gewerblichen Rechtsschutz
  6. Firmenrechtsschutz für Einzelpersonen
  7. Höhe der Deckungssumme
  8. Kosten für den Gewerberechtsschutz
  9. Firmenrechtsschutz kündigen
  10. Weitere interessante Artikel

Firmenrechtsschutzversicherungen im Vergleich: Die besten Tarife für Ihr Gewerbe

Der Preis sollte beim Vergleich verschiedener Firmenrechtsschutzversicherungen nicht das einzige Kriterium sein. Entscheidender für einen umfassenden Schutz ist der Leistungsumfang, der möglichst individuell an die beruflichen Tätigkeiten, die Art des Gewerbes und die Größe des Unternehmens angepasst werden sollte. Mit dem Vergleichsrechner auf Verivox können Sie verschiedene Tarife vergleichen und mit unseren Beratern auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. So geht’s:

  1. Leistungsumfang ermitteln: Geben Sie Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit sowie Ihr Alter im Rechtsschutzversicherungsrechner an. Wählen Sie anschließend den gewünschten Versicherungsumfang aus. Im Antragsformular werden nun einige Eckdaten zu Ihrem Unternehmen erfasst, um das mögliche Risiko zu bewerten und den nötigen Leistungsumfang zu ermitteln.
  2. Angebot und Beratung: Auf der Grundlage Ihrer Daten erstellen unsere Versicherungsexperten ein individuelles Angebot für Sie, schicken es Ihnen zu und beraten Sie zum Umfang der Firmenrechtsschutzversicherung. So finden Sie den besten Tarif für Ihr Unternehmen.
  3. Versicherung abschließen: Ihren Wunschtarif können Sie nun ganz bequem online abschließen.

Zum Vergleich

Das sagen unsere Kunden über uns
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Persönliche Beratung

Der Tarifvergleich von Verivox ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich. Sind Sie sich nicht sicher, welche Rechtsschutzversicherung für Sie die passende ist? Dann nutzen Sie einfach unsere kostenlose Kundenhotline und lassen Sie sich von unseren Rechtsschutz-Experten unverbindlich beraten.

089 716 772 930

089 716 772 930

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr

Was ist eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Die Firmenrechtsschutzversicherung, auch unter der Bezeichnung gewerblicher Rechtsschutz oder Betriebsrechtsschutzversicherung bekannt, deckt die Kosten ab, die im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeiten bei möglichen Rechtsstreitigkeiten anfallen. Im Unterschied zu einer privaten Rechtsschutzversicherung sind bei dieser Form der Police ein einzelner Unternehmer – oder eine Firma als juristische Person – sowie seine Mitarbeiter abgesichert.

Rechtsschutz bedeutet dabei, nicht nur eigene Ansprüche durchzusetzen, sondern sich auch ohne eigenen finanziellen Aufwand gegen Ansprüche Dritter wehren zu können. Für beide Fälle stellen die Versicherungen Anwälte, Berater und Mediatoren, die den Firmeninhaber beraten und unterstützen.

Berufliche Risiken

Firmen und Selbstständige begegnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit vielen Risiken, die gegebenenfalls Gegenstand eines Rechtsstreits werden können. Zu den bekanntesten und gerade von kleineren Betrieben gefürchteten Risiken gehören unbezahlte Rechnungen, also offene Forderungen an Kunden und Dienstleister aus erbrachten Leistungen. Wenn sich Empfänger einer Rechnung als zahlungsunwillig erweisen, ist bereits ein Rechtsfall entstanden. Trotzdem scheuen betroffene Kleinunternehmer oft das professionelle Forderungsmanagement über einen Anwalt. Eine Firmenrechtsschutzversicherung befreit von der Sorge, auf unbezahlten Rechnungen sitzen zu bleiben. Zusätzlich bieten viele Rechtsschutzversicherungen spezielle Serviceleistungen rund um das Forderungsmanagement an.

Weitere typische Risiken sind der Rechtsstreit mit ehemaligen Mitarbeitern sowie verkehrsrechtliche Streitigkeiten, bei denen ein Bußgeldverfahren oder Schadensersatzansprüche drohen, wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel einen Verkehrsunfall erleidet oder verursacht. Auch steuerrechtliche Verfahren und Streitfälle rund um das Firmengebäude und -gelände fallen in der Regel in den Zuständigkeitsbereich einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung.

Die Kosten, die bei solchen Rechtsstreitigkeiten entstehen, übersteigen in den meisten Fällen die Versicherungsbeiträge der Unternehmen. Eine Firmenrechtsschutzversicherung lohnt sich folglich schon bei wenigen juristischen Einsätzen.

Risikosanalyse entsprechend der Branche

Versicherungsgesellschaften orientieren sich beim Angebot berufs- und branchenbezogener Rechtsschutzversicherungen am Kriterium der Risikowahrscheinlichkeit – und bemessen auch danach die Beitragshöhe für die entsprechenden Bereiche. Wer in einem Heilberuf tätig ist, hat in der Regel ein geringes Risiko, häufiger mit dem Arbeits- oder Sozialrecht in Konflikt zu geraten. Handwerksbetriebe und Firmen des Baugewerbes bergen eine höhere Wahrscheinlichkeit, aktives Forderungsmanagement in Anspruch nehmen zu müssen. Im digitalen Zeitalter können Dienstleister einen höheren Bedarf an Absicherung bei datenschutzrechtlichen Konflikten aufweisen.

Generell sollte eine solide Firmenrechtsschutzversicherung also keine bestimmten Rechtsfälle ausschließen, sondern vielmehr optimalen Schutz für die eigene Belegschaft bieten.

Leistungsumfang – Welche Kosten werden übernommen?

Kommt es zu einem Rechtsstreit, übernimmt die Versicherung verschiedene Kosten, die bei einem gerichtlichen Verfahren entstehen können wie die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten sowie im Fall einer Niederlage die Kosten des Gegners. Gerade im gewerblichen Bereich werden zur Klärung häufig Gutachter und Sachverständige eingeschaltet. Der Firmenrechtsschutz übernimmt auch diese Kosten. Wird es im Vertrag vereinbart, wird für Kautionen ein Darlehen gewährt. Zur Verteidigung eigener Ansprüche stellt die Versicherung neben einer finanziellen auch eine beratende Unterstützung bereit. Die folgenden Kosten werden dabei in der Regel übernommen:

  • Anwaltskosten (inklusive kostenloser telefonischer Erstberatung)
  • Gerichtskosten
  • Zeugenauslagen
  • Kosten für Gutachter und Sachverständige
  • Dolmetscherkosten
  • Kosten der Gegenseite (bei Niederlage)
  • Kosten für Mediatoren

Noch bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung unter Geschäftspartner kommt, werden geeignete Streitfragen außergerichtlich mithilfe eines Mediators geklärt. Befindet sich der Hauptsitz der Firma in Deutschland, übernehmen viele Versicherer auch den Rechtsschutz im Ausland für strafrechtliche Belange bei Bußgeldern oder Schadensersatzansprüchen. Die Leistungen erstrecken sich jedoch nur bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Ausschlüsse und Wartezeiten beim Firmenrechtsschutz

Wie beim Privat-Rechtsschutz gibt es auch im gewerblichen Bereich Wartezeiten von in der Regel drei Monaten. In dieser Zeit werden Kosten für Vertrags- oder Insolvenzstreitigkeiten nicht übernommen. Die Wartezeiten sind je nach Bereich und Tarif unterschiedlich. Teilweise gibt es auch Ausschlüsse für bestimmte Rechtsstreitigkeiten. Im Leistungsvergleich des Versicherungsrechners von Verivox werden auch Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit angeboten.

Bausteine beim gewerblichen Rechtsschutz

Eine Firmenrechtsschutzversicherung umfasst bereits viele juristischen Bereiche, innerhalb derer eine Firma in Konflikt mit einer anderen Partei geraten kann. Dazu können sowohl Auseinandersetzungen mit eigenen Mitarbeitern im Rahmen des Arbeitsrechts gehören als auch mit Institutionen und Behörden, wenn es um sozial- oder steuerrechtliche Probleme geht. Zu den juristischen Gebieten, die der Firmenrechtsschutz in der Regel mindestens enthält, zählen:

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrechtschutz
  • teilweise Vertragsrechts- und Sachenrecht (oft separat)

Die Versicherungsgesellschaften bieten Rechtsschutzversicherungen in unterschiedlichen Größenordnungen und mit verschiedenen Basisleistungen an, die mit Zusatzleistungen ergänzt werden können. Welche Art von Rechtsstreitigkeiten im Versicherungsschutz enthalten ist, wird vorab vereinbart.

Zusatzbausteine für Firmenrechtsschutzversicherungen

Der Verkehrsrechtsschutz ist eine sinnvolle Ergänzung für alle Firmen, welche während ihrer beruflichen Tätigkeit häufig am Straßenverkehr teilnehmen wie Handwerker, ambulante Pflege oder für Betriebe mit einer größeren Fahrzeugflotte beispielsweise Logistik-, Taxi- und Umzugsunternehmen. Dazu gehören auch Fahrten mit Dienstwagen. Schnell kann es hier zu einem Unfall mit folgendem Rechtsstreit kommen. Der Zusatz übernimmt die Kosten bei allen verkehrsrechtlichen Streitigkeiten.

Delikte, die vorsätzlich begangen wurden – wie Betrug oder Beleidigung –, sind grundsätzlich beim Firmenrechtsschutz ausgeschlossen. Mit der Leistung Strafrechtsschutz können sich Versicherte jedoch gegen unberechtigte Forderung mit der Unterstützung ihrer Versicherung wehren.

Mit diesem Baustein können sich Firmen gegen sämtliche Streitigkeiten rund um eine gewerblich genutzte Immobilie absichern – egal, ob sie diese besitzen oder lediglich mieten. Die Immobilienrechtsschutz geht gegen unberechtigte Mieterhöhungen oder falsche Abrechnungen vor.

Der Vertragsrechtschutz übernimmt die Kosten bei gerichtlichen Streitigkeiten rund um gewerbliche Verträge. Dazu zählen beispielsweise Rechnungen und Verträge mit Dienstleistern, Kunden, Lieferanten, Auftraggebern und Subunternehmern.

Warum sind Verkehrs- und Strafrechtsschutz sinnvoll?

Die Grenzen zwischen privater und beruflicher Verantwortung sind fließend, zudem ist nicht immer eindeutig, ob solche Situationen bereits durch den passiven Rechtsschutz anderer Versicherungsverträge abgedeckt sind. Wenn Mitarbeiter im Auftrag ihres Unternehmens unterwegs sind oder handeln und dabei aus grob fahrlässigen Gründen einen Sach- oder Personenschaden anrichten, kann das verkehrsrechtliche und unter Umständen sogar strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

Firmenrechtsschutz für Einzelpersonen

Für Inhaber oder geschäftsführende Gesellschafter können auch Angebote interessant sein, die den gewerblichen und privaten Rechtsschutz in einer Police zusammenfassen. Generell sollten Selbstständige bei der Auswahl solcher Angebote darauf achten, dass alle gewerblich relevanten Bereiche abgedeckt sind – oder bestimmte private Rechtsschutzbausteine per Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Ein Rundum-sorglos-Paket für Selbstständige ohne eigene fest angestellte Mitarbeiter sollte also gegebenenfalls den Privatrechtsschutz inklusive Familienrechtsschutz und alle sonst üblichen Fälle, die im privaten Bereich eine Rolle spielen können, beinhalten. Im Vergleichsrechner kann der Versicherungsschutz für den privaten Bereich einfach hinzugefügt werden. Durch den Abschluss beider Policen beim selben Anbieter wird die Rechtsschutzversicherung oft zu günstigen Konditionen angeboten.

Höhe der Deckungssumme

Ein Rechtsstreit kann für Firmen und Selbstständige schnell teuer werden und sogar die Existenz bedrohen. Denn je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Prozesskosten, die der Verlierer am Ende komplett allein tragen muss. Da die Risiken und möglichen Streitigkeiten sich je nach Branche, Art und Größe des Unternehmens unterscheiden, lässt sich die Frage nach der Höhe der Deckungssumme nicht pauschal beantworten. Dementsprechend sollte die Deckungssumme, – die der Versicherer bei einem Rechtsstreit zahlt – ausreichen, um die Kosten dafür zu begleichen. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten muss der Versicherte selbst tragen. Empfohlen wird eine Mindestdeckung für Firmenrechtsschutzversicherungen von 500.000 Euro pro Versicherungsfall. Einige Versicherer bieten darüber hinaus höhere oder sogar unbegrenzten Deckungssummen an.

Kosten für den Gewerberechtsschutz

Für die Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung sind vor allem die Deckungssumme, der Leistungsumfang sowie die Größe des Unternehmens entscheidend. Je mehr Angestellte, Teilzeitkräfte und Leiharbeiter in der Firma arbeiten, desto höher fallen die Beiträge aus. Auch Immobilien und Kraftfahrzeuge werden in der Kalkulation mit einbezogen.

Daneben wirkt sich auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die ein Versicherter selbst bei einem möglichen Rechtsstreit trägt, auf die Versicherungsbeiträge aus. In der Regel werden hier Selbstbeteiligungen in Höhe von 250, 500 oder bis zu 1.000 Euro angeboten. Je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto günstiger wird der Tarif. Der Selbstbehalt wird dabei je nach Versicherer einmal im Jahr oder pro Versicherungsfall erhoben. Einige Versicherungen bieten auch Tarife ohne Selbstbeteiligung an.

Wer für sich als Selbstständiger oder für seine Firma eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung plant, sollte beim Vergleichen verschiedener Angebote den Selbstbehalt realistisch kalkulieren. Bei der Vermutung eines erhöhten Risikos, in geschäftsbezogene rechtliche Konflikte zu geraten oder häufige offene Forderungen eintreiben zu müssen, ist die Selbstbeteiligung optimalerweise niedrig anzusetzen.

Tipp: Schutz sollte vor Kosten gehen

Bei der Entscheidung für eine berufs- oder branchenbezogene Rechtsschutzversicherung ist aber stets darauf zu achten, dass eine günstige Firmenrechtsschutzversicherung nicht durch den Verzicht auf einen anderen relevanten Baustein zustande kommen sollte. Stattdessen gilt es, den optimalen Schutz für die eigene Firma zu finden.

Firmenrechtsschutz kündigen

Wer seine Firmenrechtsschutzversicherung kündigen und zu einer Neuen wechseln möchte, sollte dabei auf die Kündigungsfristen achten. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Einige Versicherer vereinbaren zusätzliche Mindestvertragslaufzeiten von einem bis zu drei Jahren, die Unternehmer beachten sollten. Anschließend verlängert sich der Vertrag oft um ein weiteres Jahr. In diesem Fall kann die Firmenrechtsschutz erst zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn die Versicherung ohne eine Anpassung der Leistung die Beiträge erhöht oder die Deckung eines Schadens unberechtigterweise ablehnt. Dann gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

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