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Wann es sich lohnt & was Sie beachten sollten

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

Das Wichtigste zur BU-Kündigung

  • Eine ordentliche Kündigung ist fristgerecht 3 Monate vor Ablauf der Versicherungszeit möglich
  • Werden Leistungsbestandteile ersatzlos gestrichen besteht ein Sonderkündigungsrecht
  • Die Kündigung sollte stets schriftlich und per Einschreiben erfolgen
  • Der Versicherungsschutz sollte stets aufrechterhalten werden
  • Prüfen Sie Alternativen zur Kündigung (Beiträge freistellen)

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Inhalt dieser Seite
  1. Wann ist es sinnvoll zu kündigen?
  2. Darum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig
  3. Bei BU-Kündigung kein Geld zurück
  4. Wie kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung?
  5. Alternativen zur Kündigung
  6. BU-Kündigung vermeiden: Tarife vergleichen
  7. Das ist Verivox

Wann ist es sinnvoll eine BU-Versicherung zu kündigen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Menschen, die auf ihr Einkommen angewiesen sind. Kündigen sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung daher nur im Notfall. Dies kann der Fall sein, wenn Sie die Beiträge auf Dauer nicht mehr zahlen können. Bei einer nur vorübergehenden finanziellen Klemme lohnt es sich, den Versicherer um Beitragsstundung zu bitten oder den Vertrag ruhen zu lassen.

Eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich dann lohnen, wenn der Tarif wirklich schlecht ist. Enthält der Vertrag beispielsweise die Klausel der abstrakten Verweisung, ist eine Kündigung und danach ein Neuvertrag zu besseren Konditionen ratsam.

Die abstrakte Verweisung befreit die Versicherung von der Leistungspflicht

Ist in den Vertragsbedingungen die Klausel "Abstrakte Verweisung" enthalten, sollten die Versicherungsbedingungen unbedingt umgestellt oder die Versicherung gekündigt werden. Denn durch die abstrakte Verweisung können Versicherte im Falle der Berufsunfähigkeit auch auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, die ihrer Qualifikation entsprechen. Dabei ist es unerheblich, ob eine Stelle tatsächlich ausgeschrieben und verfügbar ist oder das Einkommen um bis zu 20 Prozent geringer ist.

Die neue Stelle muss jedoch stets zumutbar sein, das heißt ein Chirurg kann nicht als Pfleger eingesetzt werden. Als Berater kann er jedoch womöglich seiner Beschäftigung weiter nachgehen. Der Versicherungsgeber müsste in diesem Fall keine Zahlungen an den Versicherungsnehmer leisten. Der Schutz, den die Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich bietet, ist in diesem Fall also stark eingeschränkt.

Darum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor existenziellen Risiken. Krankheiten oder Unfälle können jeden treffen. Wer seinen Beruf aber nicht mehr ausüben kann, braucht einen Ersatz für sein Einkommen. Auf die staatliche Erwerbsminderungsrente sollte keiner vertrauen. Sie reicht bei Weitem nicht, um den Lebensstandard auch nur einigermaßen zu wahren. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die finanziellen Lücken.

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Bei BU-Kündigung kein Geld zurück

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Sie zahlt nur dann, wenn der Versicherungsfall eintritt. Wie bei der Risikolebensversicherung wird damit aber kein Kapital angespart. Daher erhalten Versicherte im Fall einer Kündigung auch kein Geld zurück. Die bisher eingezahlten Beiträge verfallen sozusagen.

Rückkaufswert

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat auch keinen Rückkaufswert. Diesen gibt es nur bei Vorsorgeversicherungen, beispielsweise einer privaten Rentenversicherung. Wird der Vertrag einer Rentenversicherung vorzeitig aufgelöst oder beendet, erhält der Versicherte den Rückkaufswert (im Groben die bislang angesparten Beiträge minus die Verwaltungskosten des Versicherers) zurück.

Bei einem Kombivertrag kann es einen Rückkaufswert dagegen geben. Besteht der Vertrag aus einer Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Kapitallebensversicherung, wird der Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung ausbezahlt.

Beitragsrückgewähr

Grundsätzlich gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr. Der Name ist allerdings irreführend. Denn Versicherte erhalten ihre Beiträge am Ende nicht zurück, falls sie nicht berufsunfähig werden. In Wirklichkeit schließen sie damit zwei Verträge ab: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und einen Sparvertrag. Die mit dem Sparvertrag ersparte Summe erhalten die Versicherten zwar mit der sogenannten Beitragsrückerstattung zurück. Diese Form der Vorsorge gilt aber als nicht lohnenswert. Die Rendite des Sparanteils fällt viel zu gering aus. Besser ist es, Risiko- und kapitalbildende Verträge getrennt abzuschließen.

Wie kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer sich die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr leisten kann oder einen besseren Versicherer gefunden hat, kann seinen alten Vertrag kündigen, solange es keine sinnvolleren Alternativen gibt. Kommt es zur Kündigung, sollten Versicherte folgende Punkte beachten.

Fristgerecht kündigen

Ungeachtet möglicher Nachteile: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen ist formal kein Problem. Voraussetzung für eine ordentliche Kündigung ist das Einhalten der Kündigungsfrist. Die genaue Kündigungsfrist finden Versicherte in den Versicherungsbedingungen. Sie kann zwischen einem und drei Monate betragen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss schriftlich gekündigt werden. Sicherheitshalber sollte das Kündigungsschreiben per Einschreiben versendet werden. Bei rechtlichen Streitigkeiten bezüglich der Einhaltung der Kündigungsfristen liegt dann ein Kündigungsnachweis vor.

Außerordentlich kündigen

Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Sonderfällen möglich. Dies kann der Fall sein, wenn die Versicherungsgesellschaft bestimmte, im ursprünglichen Vertrag definierte Leistungsbestandteile zum Nachteil des Versicherten ändert oder gar streicht. Auch eine Beitragserhöhung kann zum Sonderkündigungsrecht führen, wenn die Leistung des Vertrags dabei gleichbleibt. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen einen Monat.

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Alternativen zur Kündigung

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigt, verliert einen wichtigen Vorsorgeschutz. Die Kündigung sollte daher immer wohlüberlegt sein. Eine Neuversicherung hat außerdem auch Nachteile. So wird eine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Auch werden die Beiträge mit zunehmendem Alter teurer. Es empfiehlt sich daher, vor der Kündigung folgende Alternativen zu bedenken.

BU beitragsfrei stellen

Wer nur vorübergehend kein Geld für die Berufsunfähigkeitsversicherung übrig hat, kann die Versicherungsgesellschaft bitten, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Sie zahlen während dieser Zeit keine Beiträge für die Versicherung, haben dadurch aber auch nur sehr eingeschränkten Versicherungsschutz. Nach der Beitragsfreistellung können Sie die Versicherung wieder aufnehmen.

An die Beitragsfreistellung sind einige Bedingungen geknüpft. So kann die Versicherung beim Wiederaufnehmen des Vertrags eine erneute Gesundheitsprüfung fordern. Werden Sie während der Beitragsfreistellung berufsunfähig, erhalten Sie nur die sogenannte beitragsfreie Rente. Für diese Rente müssen Sie jedoch bereits eine gewisse Summe in die Versicherung eingezahlt haben.

Wer weniger in die Berufsunfähigkeitsversicherung einzahlt, erhält auch weniger Rente. Um die Lücke, die durch die Beitragsfreistellung entsteht, zu schließen, können Sie später mit der Versicherung höhere Beitragszahlungen vereinbaren. Oder Sie akzeptieren eine niedrigere Rente bei Berufsunfähigkeit.

Versicherungsbeiträge stunden

Soll der Versicherungsschutz auch während eines finanziellen Engpasses erhalten bleiben, bietet sich eine zinsfreie Stundung der Beiträge an. Hierbei fallen im vereinbarten Zeitraum keine Beiträge an. Diese müssen später jedoch komplett zurückgezahlt werden. Dabei ist keine erneute Prüfung der Gesundheit notwendig. Wer während des Stundungzeitraums berufsunfähig wird, muss ebenfalls mit einer reduzierten Berufsunfähigkeitsrente rechnen.

Vertragsbestandteile kündigen

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann besonders teure Bausteine und Optionen enthalten, die nicht unbedingt nötig sind, beispielsweise die Kombination mit einer Unfallversicherung oder eine Beitragsdynamik.

Klären Sie in diesem Fall mit dem Versicherer ab, ob Sie diese Bausteine kündigen können, um so die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu senken, aber dennoch den vollen Versicherungsschutz zu behalten.

Tarif wechseln

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob er Ihnen einen günstigeren Tarif anbieten kann. Die Angebote der Versicherungen ändern sich im Laufe der Zeit. Daher kann es sein, dass Sie in einen Tarif mit niedrigeren Beiträgen oder besseren Leistungen wechseln können.

BU-Kündigung vermeiden: Tarife vergleichen

Wer von vornherein eine gute und leistungsstarke Versicherung wählt, muss diese im Zweifel auch nicht mehr kündigen. Ein guter Tarif sollte unbedingt auf die abstrakte Verweisung verzichten. Achten Sie auch auf die Vertragsbedingungen im Falle einer Beitragsfreistellung. Im Idealfall lässt sich der Vertrag später ohne erneute Gesundheitsprüfung fortführen.

Ein Vergleich der verschiedenen Angebote hilft, den besten Vertrag zu finden.

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