KfW 461: Zuschussprogramm für die energetische Sanierung
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Mit dem Zuschussprogramm 461 fördert die KfW die energetische Sanierung von Wohnimmobilien. Wer davon profitieren will, sollte jedoch einige Regeln beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Höhe des KfW-Zuschusses 461 ist vom Energieverbrauch der Immobilie nach der Sanierung abhängig und beträgt bis zu 75.000 Euro.
- Weitere Zuschüsse zahlt die KfW für die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten und einen zusätzlichen Sanierungsfahrplan.
- Wer den Zuschuss erhalten will, muss zwingend einen von der KfW akkreditierten Energieeffizienz-Experten mit einbinden.
- Die Beauftragung der Handwerker ist erst nach Antragsbestätigung und Identitätsnachweis erlaubt. Davon ausgenommen sind Planungs- und Beratungsleistungen.
KfW 461: Die wichtigsten Merkmale des KfW-Förderprogramms
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist als staatliche Förderbank für die finanzielle Unterstützung von Bauherren und Immobilieneigentümern bei Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs zuständig. Hierfür hat der Bund verschiedene KfW-Programme aufgelegt.
Das KfW-Programm 461 ist ein Zuschussprogramm für die energetische Sanierung von Wohnhäusern. Diese Zuschüsse können Immobilieneigentümer erhalten, wenn sie mit ihren Sanierungsmaßnahmen gezielt den Energieverbrauch ihrer Wohnimmobilie reduzieren.
Die Höhe der Zuschüsse hängt davon ab, wie hoch der Verbrauch für Heizenergie nach der Sanierung ist. Als Maßstab hat die KfW hierfür verschiedene Effizienzhaus-Kategorien definiert. In jeder Effizienzhaus-Klasse erhöht sich der Zuschuss, wenn der Bauherr im Zuge der Sanierung eine neue Heizungsanlage installiert, die den Energiebedarf zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbarer Energie deckt.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Förderung im KfW 461 Zuschussprogramm. Zu beachten ist hierbei, dass die förderfähigen Kosten gedeckelt sind – sie betragen maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit beim Effizienzhaus und maximal 150.000 Euro beim Effizienzhaus mit erneuerbaren Energien.
Einstufung
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Zuschuss %
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Maximaler Zuschuss pro Wohneinheit in Euro
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---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 45 | 54.000 |
Effizienzhaus 40 mit erneuerbaren Energien | 50 | 75.000 |
Effizienzhaus 55 | 40 | 48.000 |
Effizienzhaus 55 mit erneuerbaren Energien | 45 | 67.500 |
Effizienzhaus 70 | 35 | 42.000 |
Effizienzhaus 70 mit erneuerbaren Energien | 40 | 60.000 |
Effizienzhaus 85 | 30 | 36.000 |
Effizienzhaus 85 mit erneuerbaren Energien | 35 | 52.500 |
Effizienzhaus 100 | 27,5 | 33.000 |
Effizienzhaus 100 mit erneuerbaren Energien | 32,5 | 48.750 |
Effizienzhaus Denkmal | 25 | 30.000 |
Effizienzhaus Denkmal mit erneuerbaren Energien | 30 | 45.000 |
Zusätzliche Förderung gibt es, wenn Bauherren bei einem Energieeffizienz-Experten einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, der in mehreren Stufen zu einer weiteren Effizienzhaus-Stufe führt. In diesem Fall gibt es 5 Prozent Extra-Zuschuss. Weitere Zuschüsse bis 5.000 Euro zahlt die KfW für die professionelle Baubegleitung durch einen von der KfW akkreditierten Energieeffizienz-Experten.
Welche Voraussetzungen muss ich für das KfW-Programm 461 erfüllen?
Der KfW-Zuschuss 461 gilt nur für Wohnimmobilien, nicht jedoch für gewerblich genutzte Gebäude. Immobilieneinheiten wie beispielsweise Ladengeschäfte, Praxen oder Büros sind somit nicht förderfähig. Den KfW-Zuschuss gibt es
- für die energetische Sanierung einer bereits im Eigentum befindlichen Wohnimmobilie oder
- für den Erwerb einer frisch sanierten Wohnimmobilie unter der Voraussetzung, dass der vorherige Eigentümer noch keine KfW-Zuschüsse beantragt hat.
Einhaltung der Effizienzhaus-Kriterien
Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der KfW-Zuschüsse ist der Nachweis, dass das Gebäude nach der energetischen Sanierung die Verbrauchswerte des KfW-Effizienzhauses einhält. Wichtig hierbei sind zwei Werte:
- Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie das Haus durchschnittlich für Heizung, Lüftung und Warmwasser benötigt. Hierbei finden sowohl die Effizienz der Heizungsanlage als auch der vorgelagerte Energieverbrauch etwa für den Transport von Brennstoff Berücksichtigung.
- Der Transmissionswärmeverlust beschreibt die Energiemenge, die das beheizte Wohngebäude über Außenwände, Fenster, Türen, Dach und Keller verliert.
Als Vergleichsmaßstab dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Die Effizienzhaus-Stufe zeigt dann an, wie viel Primärenergie das Haus pro Quadratmeter Wohnfläche im Vergleich zum GEG-Gebäude verbraucht. So beträgt beispielsweise beim Effizienzhaus 55 der Verbrauch an Primärenergie nur 55 Prozent des GEG-Referenzgebäudes.
Einbeziehung eines Effizienz-Experten
Bei der Planung und Durchführung von Sanierungen, die mit dem KfW-Programm 461 bezuschusst werden, müssen Bauherren einen von der KfW akkreditierten Effizienzexperten mit einbinden. Dieser führt gemeinsam mit dem Eigentümer die Planung durch und erstellt notwendige Bestätigungen, die Voraussetzung für die Auszahlung der Fördergelder sind.
Keine Beauftragungen vor der Antragsbestätigung
Die KfW bezuschusst bei der Bauförderung keine Nachfinanzierung bereits durchgeführter Arbeiten. Daher dürfen Bauherren mit der Auftragsvergabe an die Handwerker erst beginnen, wenn sie von der KfW die Antragsbestätigung für den Zuschuss erhalten haben. Lediglich Beratungs- und Planungsleistungen können Sie schon vorher in Anspruch nehmen, ohne Ihren Anspruch auf Förderung zu gefährden.
Wie beantrage ich den KfW-Zuschuss 461?
Für die Beantragung von Zuschüssen aus dem KfW-Programm 461 gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor.
- Im ersten Schritt suchen Sie einen Energieeffizienz-Experten, der Sie bei Ihrem Sanierungsvorhaben begleitet. Eine entsprechende Suchfunktion stellt die KfW auf ihrer Internetseite bereit.
- Nun legen Sie gemeinsam mit dem Experten fest, welche Maßnahmen erforderlich sind. Angebote von Fachbetrieben können Sie bereits einholen, mit der Auftragsvergabe müssen Sie jedoch noch warten.
- Im Online-Zuschussportal der KfW stellen Sie nun Ihren Zuschussantrag. Dieser enthält sowohl die Sanierungs- bzw. Kaufkosten als auch die Kosten für die Baubegleitung durch den Effizienzexperten.
- Nach der Antragsbestätigung durch die KfW weisen Sie auf dem Onlineportal Ihre Identität nach.
- Nach Abschluss des Identitätsnachweises können Sie die Handwerker beauftragen bzw. den Kaufvertrag für die sanierte Immobilie abschließen.
- Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstellen Sie zusammen mit dem Effizienzexperten die „Bestätigung nach Durchführung“ und reichen diese bei der KfW ein. Nach Prüfung und Freigabe überweist Ihnen die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.