Dämmung, Fenster, Heizung: Energetische Sanierung von der Steuer absetzen
Stand: 05.08.2020
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Wer in die Energieeffizienz seines Eigenheims investiert, schützt das Klima und reduziert die laufenden Nebenkosten. Darüber hinaus setzt auch der Staat finanzielle Anreize. So kann ein beträchtlicher Teil der Kosten bei der Steuererklärung geltend werden. Darauf weisen die Experten der LBS Bayern hin.
Bis zu 40.000 Euro steuerlich absetzbar
Immobilieneigentümer können ein Fünftel der Kosten für die energetische Sanierung ihres Eigenheims vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Der Abzug erfolgt über einen Zeitraum von drei Jahren. Dabei können sämtliche Aufwendungen berücksichtigt werden – also sowohl Material- als auch die Arbeitskosten.
Dies gilt für Kosten bis zu 200.000 Euro. Also werden maximal 40.000 Euro vom Finanzamt berücksichtigt. Die Kosten für die Planung und Begleitung entsprechender Maßnahmen durch einen Fachmann, können sogar zu 50 Prozent abgesetzt werden.
Diese Maßnahmen werden gefördert
Zu den geförderten Maßnahmen zählen zum Beispiel die Dämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage oder auch der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.
Maßnahmen müssen nachgewiesen werden
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist kein Antrag erforderlich. Die steuerliche Förderung wird mit der Steuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht, erstmalig für das Steuerjahr 2020 im Jahr 2021, so die LBS Bayern. Die Maßnahmen müssen durch eine spezielle Bescheinigung des ausführenden Betriebs oder eines Energieberaters bestätigt werden.
Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind nach wie vor 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Maximal gibt es hierfür also 1.200 Euro bei der Steuererklärung zurück.