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Vermögensschaden-haftpflichtversicherung 

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Vermögensschadenhaftpflicht: Schutz vor finanziellen Schadensanforderungen Dritter

Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit das Vermögen anderer direkt oder indirekt verwaltet oder Auftraggeber berät, braucht Schutz, wenn es durch seinen Fehler zum finanziellen Schaden kommt. Damit solche Vermögensschäden für Selbstständige und Unternehmer nicht existenzbedrohend werden, ist für einige Berufe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtend – und für viele weitere empfehlenswert.

Das Wichtigste zur Vermögensschadenhaftpflicht

  • Als selbstständiger Berater und Freiberufler kann durch eine Falschberatung ein finanzieller Schaden bei Ihren Kunden entstehen.
  • Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt bei finanziellen Verlusten, die durch Ihr Verhalten einem Kunden entstehen.
  • Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt demnach Ihre berufliche Existenz, sollten Schadensanforderungen Dritter durch eine Falschberatung an Sie gestellt werden.

Das sagen unsere Kunden über uns
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4.8 von 5

  • 40165 Bewertungen
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Inhalt dieser Seite
  1. Vermögensschadenhaftpflicht: Der Versicherungsvergleich
  2. Was ist eine Vermögenshaftpflicht?
  3. Für wen ist sie verpflichtend?
  4. Leistungsumfang der Vermögenshaftpflicht
  5. Anwendung des Verstoßprinzips
  6. Was ist nicht in der Vermögensschadenhaftpflicht versichert?
  7. Nutzen Sie unsere kostenlose persönliche Beratung
  8. Vermögenshaftpflicht als Teil der Betriebshaftpflichtversicherung
  9. Die Versicherungssumme bei der Vermögenshaftpflicht
  10. Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
  11. Häufig gestellte Fragen

Vermögensschadenhaftpflicht: Der Versicherungsvergleich

Gerade Selbstständige und mittelständische Unternehmen möchten die Kosten für Versicherungen möglichst gering halten. Da ein Vermögensschaden hohe Schadensanforderungen mit sich bringen kann, sollte man auf diese Versicherung dennoch nicht verzichten. Dank dem kostenlosen Tarifvergleich auf Verivox können Versicherte Kosten sparen und die passende Police finden.

  1. Leistungsumfang ermitteln: Geben Sie im Rechner Ihr Gewerbe an und wählen Sie anschließend den gewünschten Versicherungsumfang aus. Im Antragsformular werden einige Eckdaten zu Ihrem Betrieb sowie gewünschte Zusatzversicherungen erfasst, um das mögliche Risiko zu bewerten und den nötigen Leistungsumfang zu ermitteln.
  2. Angebot und Beratung: Auf der Grundlage Ihrer Daten erstellen unsere Versicherungsexperten ein individuelles Angebot für Sie, schicken es Ihnen zu und beraten Sie zu Ihrer individuellen Inhaltsversicherung. So finden Sie den besten Tarif für Ihren Betrieb.
  3. Versicherung abschließen: Ihren Wunschtarif können Sie nun ganz bequem online abschließen.

Zum Vergleich

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Vermögensschadenhaftpflicht gehört zu den Berufshaftpflichtversicherungen und ist für Berufsgruppen wichtig – teilweise verpflichtend –, die beratend oder vermittelnd tätig sind und fremdes Vermögen begutachten oder verwalten. Sie schützt Unternehmer und Selbstständige sowie deren Mitarbeiter finanziell vor Schadensansprüchen Dritter, die durch die berufliche Tätigkeit des Versicherten einen echten Vermögensschaden erlitten haben. Für diesen haftet der Verursacher meist in voller Höhe mit seinem eigenem oder dem Unternehmensvermögen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt stattdessen für den gesamten oder einen Teil des Schadensersatzes auf – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Unterschied echter und unechter Vermögensschaden

Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn der Kunde einen finanziellen Verlust erleidet, der auf fehlerhaftes Verhalten, Versäumnisse oder Fehleinschätzungen des Vermögensverwaltenden während seiner beruflichen Tätigkeit zurückzuführen ist. Zum Beispiel wenn ein IT-Dienstleister eine Software eines Logistikkunden fehlerhaft programmiert, sodass dieser tagelang keine Waren ausliefern kann und daraufhin Umsatzeinbußen erleidet.

Im Gegensatz dazu ist ein unechter Vermögensschaden eine Folge von Personen- oder Sachschäden. Verursacht ein Versicherter zum Beispiel einen Unfall und beschädigt den Pkw einer Person, handelt es sich um einen Sachschaden. Kommt der Geschädigte durch den Unfall zu spät zu einem Termin und verliert dadurch einen lukrativen Auftrag, handelt es sich um einen Sachfolgeschaden beziehungsweise einen unechten Vermögensschaden.

Für wen ist eine Vermögenshaftpflicht sinnvoll?

Generell ist eine Vermögenshaftpflichtversicherung für Selbstständige und Unternehmer empfehlenswert, die in irgendeiner Form Vermögensinteressen Dritter wahrnehmen. Einige Berufe sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich gegen das Risiko abzusichern, bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten versehentlich das echte Vermögen anderer zu schädigen. Andernfalls könnten sie ihre Zulassung verlieren. Dazu zählen unter anderem

  • Architekten,
  • Ärzte,
  • Ingenieure,
  • Rechtsanwälte,
  • Notare,
  • Steuerberater,
  • Versicherungsmakler,
  • Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater,
  • Wohneigentumsverwalter,
  • Zwangsverwalter
  • und Inkassounternehmen.

Nicht nur in den genannten Berufen, sondern auch in der Dienstleistungsbranche nehmen Auftraggeber direkt oder indirekt Einfluss auf die Vermögenswerte ihrer Kunden. Dementsprechend ist eine Vermögenshaftpflicht auch für Handwerker, Buchhalter, Werbeagenturen, Journalisten, E-Commerce-Anbieter, Übersetzungsbüros oder Softwareentwickler sinnvoll sein. Denn sie bewegen sich oft auf einem schmalen Grat zwischen Auftragnehmer und „Erfüllungsgehilfe“ nach § 278 BGB oder „Verrichtungsgehilfe“ nach § 831 BGB: Wer im Auftrag eines anderen eine Leistung erbringt, ist gemäß BGB nicht unbedingt für die Fehler verantwortlich, die ihm dabei unterlaufen. In der Praxis ist dieses Verhältnis jedoch nur schwer zu trennen, sodass auch Subunternehmer mitunter haften.

Leistungsumfang der Vermögenshaftpflicht

Eine Vermögensschadenhaftpflicht sichert für Selbstständige und Gewerbebetreibende die Haftungsrisiken für Vermögensschäden ab. Dabei sind in der Regel vertragliche Haftungen relevant wie eine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder eine Patentrechtsverletzung. Ein Schadensanspruch kann entstehen, wenn der Versicherte eine vereinbarte Leistung aus eigenem Versäumnis gar nicht, verzögert oder unzureichend erbringt.

Welche Risiken sind versichert?

Die häufigsten Risiken sind je nach Gewerbe Beratungs-, Planungs- oder Programmierfehler sowie Rechtsverletzungen oder Projektverzögerungen. Aus diesen können folgende Schadensansprüche entstehen:

  • Schäden durch Leistungsverzögerung
  • Gewinnausfälle wegen unzureichender oder Nicht-Erfüllung (Erfüllungsfolgeschäden)
  • Verluste wegen falscher Beratung
  • Schäden durch vermeidbaren Mehraufwand
  • Schäden durch Datenschutzverstöße
  • Gewinneinbußen wegen Wettbewerbsschädigungen
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht
  • Schäden durch Urheberrechts- oder Patentverletzungen

Auch vermeintlich kleine Fehler verursachen beim Auftraggeber mitunter einen hohen finanziellen Verlust. Zum Beispiel können ein Zahlenverdreher vor Druckniederlegung eines Veranstaltungsflyers zum Misserfolg eines Events führen oder ein Übersetzungsfehler des Dolmetschers bei internationalen Vertragsverhandlungen falsche Anweisungen hervorrufen. Ohne eine Vermögensschadenhaftpflicht können die daraus resultierenden Schadensforderungen zu finanziellen Engpässen führen und sogar die Existenz des Verursachers bedrohen. Somit schützt eine Haftpflicht für Vermögensschäden die Existenz der Selbstständigen.

Passiver Rechtsschutz inklusive

Bevor die Versicherung für die Schadensersatzansprüche und begleitende Kosten aufkommt, prüft sie zunächst die Schadensersatzforderungen des Dritten. Sind die Ansprüche berechtigt und werden die entstandenen Schäden von der Versicherung gedeckt, übernimmt sie die Kosten in Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Sind die Ansprüche des Kunden oder Auftraggebers überhöht, reguliert sie diese; unbegründete Ansprüche werden dagegen von der Versicherung angefochten.

In einigen Fällen ist zunächst unklar, bei wem die Sorgfaltspflicht einer Endkontrolle liegt. Wenn solche Fehler mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen verbunden sind, kann am Ende die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für juristische Klärung oder eben entsprechende finanzielle Regulierung sorgen.

Anwendung des Verstoßprinzips

Bei einer Vermögenshaftpflichtversicherung gilt das sogenannte Verstoßprinzip. Nach diesem ist der Versicherungsfall, der die Leistungspflicht der Versicherung auslöst, das unbeabsichtigte Fehlverhalten oder Versehen des Versicherten, das Haftungsansprüche nach sich zieht.

Demnach ist entscheidend, wann der Schaden verursacht wurde, nicht wann er eingetreten ist. Denn oft werden Vermögensschäden zum Beispiel aus einer Anlageberatung erst Jahre später sichtbar. Dementsprechend sind Verstöße vor Versicherungsbeginn nicht abgedeckt.

Was ist nicht in der Vermögensschadenhaftpflicht versichert?

Wer als Freiberufler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Vermögensschaden herbeiführt – oder absichtlich in Kauf nimmt –, kann die Vermögenshaftpflicht in der Regel nicht in Anspruch nehmen.

Zudem behandeln Versicherer sogenannte Erfüllungsfolgeschäden jeweils unterschiedlich. Wurden durch den Versicherten lediglich die Vertragsleistungen nicht erfüllt, ohne dass ein finanzieller Schaden für den Kunden entstanden ist, schließen einige Versicherungen den sogenannten „Schadensersatz statt der vertraglichen Leistung“ aus. Dann ist der Freiberufler oder Unternehmer in der Pflicht, Maßnahmen zur Nacherfüllung oder Nachbesserung zu ergreifen und damit die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Auch der Ersatz sogenannter „vergeblicher Aufwendungen“, die ein Kunde aus Erwartung der vereinbarten Leistung getätigt hat, werden mitunter ausgeschlossen. Hierbei sollten Selbstständige vor Abschluss der Versicherung auf die Formulierungen achten.

Nutzen Sie unsere kostenlose persönliche Beratung

Unsere Verivox-Versicherungsexperten helfen Ihnen bei Fragen weiter und beraten Sie unverbindlich zu den angebotenen Versicherungen.

Telefon-Nummer: 089 716 772 930

Montag - Freitag: 8 - 18 Uhr

Vermögenshaftpflicht als Teil der Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel alle Sach- und Personenschäden an Dritte sowie die daraus entstandenen unechten Vermögensschäden ab. Durch die Ergänzung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung werden zudem Schäden übernommen, die dezidiert durch einen beruflichen oder im Rahmen der Geschäftstätigkeit ereigneten Fehler oder Verstoß resultieren, die zu finanziellen Verlusten eines anderen führen. Einige Versicherer bieten im Rahmen einer Gewerbeversicherung ein komplettes Versicherungspaket speziell für bestimmte Gewerbe an zum Beispiel für Handwerker, Medien, Ärzte und Pfleger sowie Logistiker.

Eigenversicherungsschutz

Während eine Haftpflichtversicherung nur für die Schäden aufkommt, die Sie Dritten hinzufügen, versichert eine Eigenversicherung fahrlässige Schäden, die Ihnen selbst oder Ihren Mitarbeitern unterlaufen. Damit können Sie Ihr unternehmerisches Risiko senken. So werden beispielsweise falsch bestellte Waren, eine fehlerhafte Rechnungsstellung durch einen Mitarbeiter oder Druckeigenschäden sowie Schäden durch Cyberangriffe, die jeweils einen finanziellen Verlust nach sich ziehen, abgesichert.

Die Versicherungssumme bei der Vermögenshaftpflicht

Die Versicherungssumme gibt an, bis zu welcher Höhe ein Schaden von der Versicherung übernommen wird. Reicht diese nicht aus, um den Schaden zu bezahlen, muss die restliche Forderung von dem Versicherten selbst übernommen werden. Die sogenannte Deckungssumme fällt je nach Tarif und Versicherer meist unterschiedlich hoch aus und liegt je nach Schaden zwischen 100.000 Euro pro Schadensfall und einer Million oder mehr für alle Schadensfälle in einem Versicherungsjahr.

Für alle, die per Gesetz verpflichtet vermögenshaftpflichtversichert sind, gelten vorgeschriebene Mindestdeckungssummen. Diese gehen aus den jeweiligen Vorschriften der Kammern hervor. So müssen sich beispielsweise Rechtsanwälte mit mindestens 250.000 Euro pro Schadensfall absichern, Finanzanlagenvermittler dagegen mit rund 1,3 Millionen.

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Kosten der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung werden nicht pauschal berechnet, denn Sie orientieren sich an der beruflichen Tätigkeit, der Größe des Betriebs und den vorliegenden Risiken, anhand derer die Versicherungen eventuelle Vermögensschäden kalkulieren. Da die Versicherer auch kleinere Vermögensschäden regulieren, kalkulieren sie ihre Tarife nicht nur nach Maßgabe der Versicherungssumme, sondern auch nach branchenbezogener Häufigkeit, in denen sich Schadenfälle ereignen. Je nach notwendiger Deckungssumme sollten Selbstständige mit einem mittleren bis hohen dreistelligen Jahresbeitrag rechnen. Eine Selbstbeteiligung kann die Tarifkosten zudem senken. Diese werden entweder pro Schadensfall oder jährlich als Pauschale fällig.

Günstigere Tarife für Berufseinsteiger und Gründer

Da Versicherungsgesellschaften an langfristigen Geschäftsbeziehungen interessiert sind, bieten sie sowohl für Anfänger in Kammerberufen der Heilkunde, Steuer- und Wirtschaftsberatung als auch für Architekten und Ingenieure attraktive Einsteigerpakete an.

Einige Versicherungen haben neben Basistarifen auch branchenspezifische Versicherungspakete im Portfolio, die mehrere Haftungsrisiken des Gewerbes abdecken. Oft sind solche Rundum-Schutz-Pakete günstiger. Auf Verivox können Sie verschiedene Versicherungsanbieter miteinander vergleichen und so den passenden Tarif für sich finden.

Häufig gestellte Fragen

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für unter anderem diese Berufe verpflichtend:

  • Ärzte,
  • Architekten und Ingenieure,
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Steuerberater sowie Versicherungsmakler,
  • Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater,
  • Wohneigentumsverwalter,
  • Zwangsverwalter und Inkassounternehmen

Hinweis: Gehen Sie der gesetzlichen Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht nach, können Sie unter Umständen Ihre Zulassung verlieren.

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie und Ihre berufliche Existenz vor schweren finanziellen Folgen. Beispielsweise dann, wenn Sie Ihrem Kunden einen finanziellen Schaden zufügen oder einem Kunden durch Ihre Tätigkeit ein finanzieller Vorteil entgeht.

Während bei einem Sachschaden immer der Schaden eines Objektes im Vordergrund steht, steht ein Vermögensschaden für einen geldwerten Nachteil gegenüber anderen Personen.

Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflicht basieren auf unterschiedlichen Faktoren. Die Höhe der Versicherungskosten ist abhängig von beispielsweise der gewünschten Deckungs- bzw. Versicherungssumme, des Versicherungsumfangs sowie des beruflich bedingten Risikos.

Als Vermögensschaden gilt die Verursachung oder Verantwortung eines finanziellen Nachteils und Schadens gegenüber Dritten.

Beispiel eines Vermögensschadens: Durch eine Falschberatung entsteht ein Umsatzverlust eines Kunden. Als Berater haften Sie für den entstandenen finanziellen Schaden.

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Mehr rund um Versicherungen

  • In Deutschland gibt es keine Pflicht für Hausbesitzer, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Falls Sie Ihr Haus über eine Kreditfinanzierung bauen oder kaufen, kann die Bank den Abschluss einer Gebäudeversicherung allerdings zur Bedingung für die Gewährung des Darlehens machen.

  • Grundsätzlich ist zwischen der Kfz-Haftpflicht, der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung zu unterscheiden.

    Die Haftpflicht benötigen Sie, weil der Gesetzgeber es im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) vorschreibt. Sie können in Deutschland kein Auto zulassen, ohne dass es in der Haftpflicht versichert ist. Der Nachweis gilt als erbracht, sofern Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorlegen können. Wenn Sie die Haftpflicht einmal nicht bezahlen, legt die Zulassungsbehörde Ihnen das Auto still. Hintergrund ist, dass kein Opfer eines Verkehrsunfalls auf den Schäden sitzenbleiben soll. Die Haftpflicht springt ein, wenn Sie einen Unfall verursachen oder zumindest eine Teilschuld tragen. Dann zahlt die Versicherung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an Dritten bis zur vereinbarten Versicherungssumme und in dem Umfang, wie Sie dafür haften. Die Kfz-Haftpflicht kommt folglich für gegen den Fahrzeughalter gerichtete Schadensersatzansprüche Dritter auf.

    Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Kaskoversicherung freiwillig. Die Kaskoversicherung reguliert Schäden an Ihrem Fahrzeug. Es wird unterschieden zwischen einer Teilkasko-und einer Vollkaskoversicherung. Während eine Teilkaskoversicherung durch Brand, Explosion, Diebstahl, Wild, Marderbisse, Glasbruch, Kurzschluss oder Unwetter verursachte Fahrzeugschäden deckt, übernimmt die Vollkaskoversicherung zusätzlich die Absicherung von Schäden, die durch Vandalismus, Fahrerflucht oder einen selbstverschuldeten Unfall an Ihrem Fahrzeug entstehen können.

  • Eine Wohngebäudeversicherung gilt für alle im Versicherungsschein aufgeführten Gebäude einschließlich daran anschließender Terrassen sowie Balkone.

    Zum Gebäude gehören neben der Bausubstanz alle fest verbauten Bestandteile des Hauses wie Sanitär- und Heizungsanlagen, Fliesen oder die maßgefertigte Einbauküche. Der Versicherungsschutz umfasst außerdem Gebäudezubehör wie Müllboxen und die Briefkasten- und Klingelanlage.

    Damit auch Ihre Garage über die Wohngebäudeversicherung abgesichert ist, geben Sie diese beim Vertragsabschluss mit an.

  • Üblicherweise sind in der Wohngebäudeversicherung die folgenden Gefahren versichert:

    • Feuer (Dazu gehören auch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz.)
    • Leitungswasser (zum Beispiel Bruchschäden an Rohren im Gebäudeinneren)
    • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel

    Bei Bedarf können Sie weitere Risiken mitversichern, zum Beispiel:

    • Elementarschäden wie Rückstau, Überschwemmung oder Erdbeben
    • Graffitischäden
    • Grundstücksbestandteile wie Gehwegbefestigungen und Beleuchtungsanlagen sowie freistehende Nebengebäude wie Gartenhaus, Garage oder Hundezwinger
    • Photovoltaikanlagen
    • Rohrleitungen auf dem Grundstück oder darüber hinaus

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