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Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Diese Weisheit gilt vor allem dann, wenn es sich bei dem Auto um ein echtes Liebhaberfahrzeug handelt. Daher ist den Eigentümern solcher „Schätzchen“ besonders daran gelegen, für die passende Absicherung gegen Schäden zu sorgen. Schließlich soll das Auto noch viele weitere Jahre bestens erhalten bleiben. Für Oldtimer gibt es daher spezielle Versicherungen. Doch was ist, wenn das Auto zwar schon einige Jahre auf dem Buckel hat, aber für den Oldtimerstatus noch nicht reif ist?

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch schon fünfzehnjährige Autos können als Youngtimer gelten, wenn sie beispielsweise sehr selten sind.
  • Während sich eine Kfz-Versicherung im Schadensfall stets nach dem Zeitwert des Fahrzeugs richtet, spiegelt sich die Höhe der Entschädigung bei Youngtimern anhand des tatsächlichen Werts des Fahrzeugs wider.

Youngtimer statt Oldtimer

Für diese Fahrzeuge gibt es die sogenannte Youngtimer-Versicherung. Diese ist genau auf die Bedürfnisse solcher noch jüngeren Klassiker zugeschnitten. Der Vorteil einer Youngtimer-Versicherung ist, dass sie auf der einen Seite einen günstigen Schutz und auf der anderen Seite Leistungen bietet, die es in einer konventionellen Kfz-Versicherung nicht gibt. Um den Schutz einer Youngtimer-Versicherung in Anspruch nehmen zu können, gilt es jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Was versteht man eigentlich unter einem Youngtimer?

Zunächst stellt sich die Frage, ab wann sich ein Auto als Youngtimer klassifizieren lässt. Eine eindeutige Definition gibt es bei Youngtimern im Gegensatz zu Oldtimern nicht. Alle Autos ab einem Alter von 30 Jahren gelten laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) als Oldtimer. Für diese historischen Fahrzeuge ist die sogenannte H-Zulassung erhältlich. Eine solch klar formulierte Altersgrenze liegt bei Youngtimern nicht vor. Grundsätzlich handelt es sich aber bei diesen Autos um ältere Kraftfahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind. In der Regel beträgt ihr Alter zwischen 20 und 29.

Gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen bestätigen die Regel. So können auch schon fünfzehnjährige Autos als Youngtimer gelten, wenn sie beispielsweise sehr selten sind. Neben dem Alter spielt auch der Zustand des Fahrzeugs eine Rolle. Je mehr Teile an dem Auto noch original sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für die Klassifizierung als Youngtimer. Üblicherweise pflegen Besitzer die Fahrzeuge sehr stark, um letztlich auch die Altersgrenze von 30 zu überschreiten. Youngtimer sind also salopp formuliert „auf dem Weg zum Oldtimer“.

Vollkasko, Teilkasko, Haftpflicht: Das umfasst eine Youngtimer-Versicherung

Genau wie eine herkömmliche Kfz-Versicherung umfasst eine Youngtimer-Versicherung eine für alle im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge Kfz-Haftpflichtversicherung und optional einen Teilkasko- oder einen Vollkaskoschutz. Der Unterschied zwischen den beiden Versicherungen liegt in der Beitragsberechnung und dem Leistungsumfang, der bei Youngtimern Besonderheiten aufweist. Unterschiede gibt es bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge und dem Leistungsumfang, der auf die Besonderheiten dieser Fahrzeuge zugeschnitten ist.

Der aktuelle Marktwert ist entscheidend

Während sich eine Kfz-Versicherung im Schadensfall stets nach dem Zeitwert des Fahrzeugs richtet, spiegelt sich die Höhe der Entschädigung bei Youngtimern anhand des tatsächlichen Werts des Fahrzeugs wider. Weil dieser durch sorgfältige Instandhaltung, besondere Pflege, aufwendige Restaurierungsmaßnahmen und hohen Seltenheitswert des Autos in der Regel deutlich darüber liegt, ist dementsprechend auch die geleistete Versicherungssumme höher. Mit anderen Worten: Bei einer Youngtimer-Versicherung ist der aktuelle Marktwert und nicht der Zeitwert des Liebhaberautos versicherungsrelevant. Daher fällt beispielsweise im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls auch die Versicherungssumme höher aus.

Diese besonderen Leistungen gibt es in einer Youngtimer-Versicherung

Neben der Wertbetrachtung gibt es weitere Vorteile, die sich durch den Leistungsumfang einer Youngtimer-Versicherung ergeben. Folgende Leistungen kann eine Police für Youngtimer im Gegensatz zur Kfz-Versicherung enthalten:

  • Ruheversicherung (für Youngtimer, die nicht zugelassen sind)
  • Restaurierungsversicherung (für Schäden bei einer Instandsetzung)
  • Ausstellungsversicherung (für Schäden bei einer Ausstellung des Fahrzeugs)
  • Transportversicherung (für Schäden während eines Transports des Autos)

Zudem ist eine Youngtimer-Versicherung normalerweise auch günstiger als eine Kfz-Versicherung. Dies liegt daran, dass die Versicherung das Risiko eines Schadens geringer bewertet. Schließlich befinden sich Liebhaberfahrzeuge seltener im Straßenverkehr als ein Alltagsfahrzeug und ihre Besitzer gehen üblicherweise besonders sorgsam mit ihnen um.

Verschiedene Bedingungen für den Abschluss einer Youngtimer-Versicherung

Der Schutz durch eine Youngtimer-Versicherung ist an gewisse Bedingungen geknüpft. Neben Alter (meist zwischen 20 und 29) und Zustand (möglichst nah am Originalzustand) sollte das Fahrzeug auch einen Mindestwert (oft 4.000 Euro) haben und nicht als Alltagsauto dienen. Dementsprechend darf es eine in der Versicherung festgelegte jährliche Kilometerlaufleistung auch nicht überschreiten.

Der Abstellort (Garage oder Carport) des Fahrzeugs sowie das Mindestalter der Fahrer (meist 25 Jahre) können ebenfalls eine Rolle spielen. Versicherungsanbieter haben in der Regel einen Positivkatalog, anhand dessen sich überprüfen lässt, ob die Kriterien für den Abschluss einer Youngtimer-Versicherung erfüllt sind.

Teilweise in der Oldtimer-Versicherung enthalten

Je nach Versicherer kann es vorkommen, dass es keinen Unterschied zwischen einer Young- und Oldtimer-Versicherung gibt. Das liegt daran, dass bei Oldtimer-Policen teilweise nur ein Fahrzeugalter von 20 Jahren vorausgesetzt wird. Die Versicherer weichen damit vom definierten Mindestalter von 30 Jahren ab.

Dies ist jedoch nicht bei jedem Kfz-Versicherer der Fall. Teilweise ist auch der Besitz des H-Kennzeichens Voraussetzung für einen Oldtimer-Versicherungsschutz. Das H-Kennzeichen wird jedoch erst ab 30 Jahren Fahrzeugalter vergeben.